Wenn er schon öfter damit aufgefallen ist, wird er wohl größere Probleme bekommen können. Fahrerflucht ist eine Straftat, sind auch gleich mal 7 Punkte auf einen Streich in Flensburg. Fahrverbot oder Entzug ist durchaus auch drin.

Es ist gut möglich, dass er zur MPU muss um seine Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen zu beweisen. Das geht ganz schön ins Geld. Aber ich denke da trifft es auch keinen Falschen, denn wenn einer bereits mit Kl. M so viel Blödsinn macht, was dann erst mit dem Auto. Hier geht es nicht nur um die Bestrafung für ihn sondern auch um den Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer.

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zwischen 2 Prüfungen müssen 2 Wochenenden liegen. Das Du wieder Fahrstunden nehmen musst ist richtig. Du bist in diesem Fall Nachschulungspflichtig. Die Anzahl der Stunden bestimmt dein Fahrlehrer nach seinem Ermessen. Eine vorgeschriebene Anzahl der Fahrstunden nach mißlungener Prüfung gibt es nicht. Es sei denn wie schon erwähnt mit der Wartezeitverkürzung. Diese Verkürzung gibt es aber nur in Ausnahmefällen.

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du kannst weder theoretische noch praktische Ausbildung machen solange du ein Fahrvervot hast. Da du deinen Führerschein erst nächstes Jahr wieder bekommst, nehme ich an dass du kein Fahrverbot sondern einen Führerscheinentzug haben wirst. Fahrverbot ist längstens 3 Monate. Beim Führerscheinentzug darfst du aber wenigstens noch ein Mofa fahren. MEHR nicht. Auch darfst du keine Fahrstunden machen in der Zeit in der die Sperre läuft. Jeder vorab eingereichte Antrag wird abgelehnt. Google mal in der Fahrerlaubnisverordnung FeV und im Straßenverkehrsgesetz StVG da findest du ganz genaue Angaben zum nochmal nachlesen.

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Du kannst beide Führerscheine miteinander beantragen. Wenn du erst Kl. B machen willst gibst du das im Antrag an. Sonst wird nur ein Schein gleich für beide Führerscheine gedruckt und du bekommst ihn erst nach besandener Prüfung des 2. Führerscheins ausgehändigt. Das kostet ca. 10 Euro mehr. Mit der praktischen Prüfung fürs Motorrad hast du genau ein Jahr Zeit nach bestandener theoretischen Prüfung. Das heißt z. B. du machst am 1 Juni2010 die theoretische Prüfung für Kl. A und B. bestehtst beide, dann hast du für deine praktischen Prüfungen Zeit bis zum 31.Mai 2011. Der Prüfer hat auch den Führerschein nur dabei, wenn du den für jede einzelne Klasse beantragt hast UND wenn du am Tag der Prüfung auch schon das Mindestalter erreicht hast. Also für Bf17 schon taggenau 17 bist. Wenn du Bf17 machst,und du Kl. A dazu machen willst, kannst du sowieso frühestens mit 17 1/2 anfangen in der Fahrschule, da du höchstens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters loslegen darfst.

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Solltest du im Besitz der Klasse A1 Sein (125er) dann kannst du dir die Hälfte der Sonderfahrten sparen. Ansonsten sind es 5 Überland 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten, die du erst fahren darfst wenn das Grundprogramm steht. Also Grundfahraufgaben beherrscht und Stadt und Landfahrfest bist. Beim Theorieunterricht sparst du dir aber auf jedenfall die hälfte des Grundlegendenunterrichts, also statt 12 Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. nur 6 Einheiten und 2 Doppelstunden klassenspezifisch für Kl A. Wieviele Fahrstd. du brauchen wirst ist schwer zu sagen. Aber unter 1000 Euro wirst du mit dem Schein bestimmt nicht kommen. Kommt natürlich auch auf die Preise an. Allein bei uns im Landkreis gehen die Preise sehr weit auseinander von 28- 48 Euro ist alles möglich. Aber wenn du dich erkundigst frag unbedingt nach den Preisen von Grundgebühr und Anmeldekosten für die beiden Prüfungen nach, auch vorsichtshalber die Preise für Wiederholungsprüfungen. Denn bei diesen Posten holen sich die Billigheimer oft ihr Geld wieder rein. Lassen z.B. schnell zur Prüfung zu und verlangen dann emense Gebühren nochmal.

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es kommt nicht auf die Anzahl der richtig oder falsch beantworteten Fragen an sondern auf die jeweiligen Fehlerpunkte der Fragen. Die stehen immer bei den Fragen dabei. Die Fehlerpunkte sind je nach Gewichtung der Fragen in 2, 3 4 oder 5 Fehlerpunkten eingeteilt. wenn du nun nur mal davon ausgehst, dass du bei deinen 11 falsch beantworteten Fragen jeweils nur 2 Fehlerpunkte hättest wärst du ja schon bei 22 Fehlerpunkten. zum Bestehen darfst du aber nur 10 Punkte haben, wenn du 2 Fragen in einem Bogen falsch hast bei der jede mit 5 Punkten zu Buche schlägt bist auch mit 10 Punkten raus. Ein Bogen ist aber immer mit unterschiedlichen Fragen in der Punktwertung zusammengestell. Also liegt deine Fehlerpunktanzahl noch viel höher als 22 Punkte. Es gibt auch keinen leichten oder schweren Bogen, da die Punkteanzahl auf jeden Bogen die gleiche ist. Also gleich viele Fragen mit 5, 4, 3, oder 2 Punkten. Also hilft nur lernen, lernen , lernen. Die theoretische Prüfung für Führerescheine ist eine, auf die man sich am leichtesten vorbereiten kann, weil du schon vorab ALLE Fragen die möglich sind im original lernen kannst. Das gibt es wohl bei sonstigen Prüfungen kaum.

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Klasse B schließt Kl. M ein also bis 45 km/h. Diesen darfst du allerdings dann auch ohne Begleitperson fahren. Für die 80er oder 125er brauchst du Kl. A1. Möchtest Du Motorradschein Kl A gleich darzu machen, musst du warten bis du 17 1/2 Jahre alt bist. Da du frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter mit der Ausbildung beginnen darfst. Dann kannst du aber gleich eine Doppelklasse beantragen und dir somit Geld und Zeit sparen.

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Eine thoerie oder praktische Ausbildungsstunde dauert wie jede gewöhnliche Schlustunde 45 Minuten. Danach wird auch berechnet. Der Theorieunterricht wird in Unterrichtseinheiten gelehrt. Eine Unterrichtseinheit hat 90 Minuten. Also eine Doppelstunde zu a 45 Minuten. Die Anzahl der zu benötigenden Theorieunterrichten wird in Unterrichtseinheiten angegeben. D. h. 14 Theorieunterrichte ergeben 14 Doppelstunden.

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wir berechnen unseren Fahrschülern nur die einmalige Grundgebühr. Nur das Extra-Lehrmaterial für die Doppelklasse wird berechnet. So wirds schon mal ein ganzes Stück billiger als wenn du beides einzeln machen würdest. Zum anderen sparst du dir viel Zeit. Weil du den Grundlegenden - Theorieunterricht nur einmal besuchen musst. Es kommen beim Motorrad nochmal 2 Doppelstunden klassenspezifischer Theorieunterricht für Kl A dazu. Wenn du die Klassen einzeln machst musst du die hälfte des Grundlegenden Theorieunterricht erneut machen, egal wie lange oder kurz die theoretische das schon her ist. Dazu kommt, dass du bei der Prüfung pro Klasse 10 Fehlerpunkte haben darfst. Grundwissen wird einmal ausgefüllt und zählt für beide Klassen die Zusatzfragen von Kl. A und B werden jeweils extra zum Grundwissen dazugerechnet. Wenn du den Kl. A extra machst, machst du nur noch eine Erweiterungsprüfung, d.h. du hast im Grundwissen zwar 10 Fragen weniger darfst aber nur noch 6 Fehlerpunkte haben. Da eine falsch beantwortete Vorfahrtsfrage schon mit 5 Punkten gewertet wird, kanns ganz schnell eng werden. Solltest du Bf17 anstreben kannst du erst mit 17 1/2 Jahren anfangen, da die Anmeldung maximal 6Monate vor dem Mindestalter möglich ist. Aber deine theoretische Prüfung ist 1 Jahr lang gültig. Du kannst dich also für beide Klassen mit 17 1/2 Jahren anmelden machst die thoretische Prüfung auf einmal. Ziehst dann Kl B praktische Ausbildung und Prüfung durch. Mit dem hat man es ja meist etwas eiliger. Dann kannst du dich wenn nötig finanziell etwas erholen und hast für die praktische Prüfung für Kl. A Zeit bis 1 Jahr nach der theoretischen Prüfung. Wenn du also z.B. am 1. Juni 2010 theorie Prüfung für A und B bestanden hast musst du bis spätestens 31. Mai 2011 die praktische Prüfung für Kl. A absolviert haben.

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Für mich als Fahrlehrer gelten auf dem Beifahrersitz beim telefonieren mit dem Handy die gleichen Bestimmungen als wenn ich selber fahren würde. Also nur über Freisprechanlage. WEnn ich mich nicht daran halte, habe ich die gleichen Konsequenzen zu tragen als wenn sie mich bei einer Privatfahrt mit Handy am Ohr erwischen würden. Allerdings darf ich bei der Ausbildung der Zweiradklassen obwohl ich selber am Steuer des Autos sitze ein Funkgerät in der Hand haben und auch natürlich bedienen.

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Da ich selbst -fahrlehrerin bin, denke ich diese Frage beantworten zu können. Sobald der Fahrlehrer seine Fahrerlaubnis verliert, darf er weder praktischen noch theoretischen Unterricht geben. Es verhält sich auch so, dass wenn sich der Fahrleher auch nur einen Punkt in Flensburg einfängt er an der Führerscheinstelle antanzen muss und dazu Stellung abgeben muss, warum IHM sowas passieren kann. Vorbildfunktion usw. Es liegt dann im Ermessen des Stelle den Fahrlehrer mit einer Ermahnung davon kommen zu lassen oder ob ihm das Amt für eine Zeitlang die Fahrlehrerlaubnis sperrt. Darf dann also nur noch privat rumfahren aber nicht mehr schulen solange die Spere verhängt ist. Zur Frage warum ein FL alle Führerscheinklassen braucht auch wenn er nur Kl BE unterrichten will, wird davon ausgegangen, dass man sich mit der Problematik der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nur einfühlen kann wenn man diese FZG auch selber fahren kann. Für jede einzelne Führerscheinklasse muss der FL auch einen eigenen Fahrlehrerschein machen.

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