Darf man eine Klausur mit 0P. bewerten, wenn Passagen aus dem Internet auswendig geschrieben sind?
Ich habe vor einer Woche eine Klausur geschrieben, für die ich mich besonders gut vorbereitet habe. Ich habe mir bei der Vorbereitung Inhaltsangaben und Interpretationspassagen aus dem Internet kopiert und gedruckt. Darauf habe ich übers Wochenende alles auswendig gekonnt. Und da wir in die Bücher Notizen, also Stichpunkte, machen durften, habe ich dieses Angebot natürlich genutzt. Ich habe mir Signalwörter an den Rand geschrieben, wodurch mir die ganze auswendig gelernte Passage eingefallen ist.
Einige Tage nach Prüfungsabgabe wurde ich vom Lehrer angesprochen, der behauptet hat, dass ich gespickt bzw. Unterschleif gemacht hätte, da einige Passagen sowie die kurze Inhaltsangabe im Internet zu finden seien. Dies behauptet er, obwohl er mein Buch mehrere Male kontrolliert hat.
Nun wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet, weil ich nicht aus dem Internet zitieren darf und mein eigenes geistiges Gut benutzen muss. Auf meine Aussage, woher ich sowas wissen soll, wurde ich auf die GSO verwiesen.
Ich habe darin keinen Verweis mit dem Verbot ''Auswendiges aus dem Internet ist verboten'' gelesen.
Ist es nun erlaubt diese Arbeit mit 0 Punkten zu bewerten oder ist es ratsam den Anwalt aufzusuchen?