zwischen 2 Prüfungen müssen 2 Wochenenden liegen. Das Du wieder Fahrstunden nehmen musst ist richtig. Du bist in diesem Fall Nachschulungspflichtig. Die Anzahl der Stunden bestimmt dein Fahrlehrer nach seinem Ermessen. Eine vorgeschriebene Anzahl der Fahrstunden nach mißlungener Prüfung gibt es nicht. Es sei denn wie schon erwähnt mit der Wartezeitverkürzung. Diese Verkürzung gibt es aber nur in Ausnahmefällen.

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Da ich selbst -fahrlehrerin bin, denke ich diese Frage beantworten zu können. Sobald der Fahrlehrer seine Fahrerlaubnis verliert, darf er weder praktischen noch theoretischen Unterricht geben. Es verhält sich auch so, dass wenn sich der Fahrleher auch nur einen Punkt in Flensburg einfängt er an der Führerscheinstelle antanzen muss und dazu Stellung abgeben muss, warum IHM sowas passieren kann. Vorbildfunktion usw. Es liegt dann im Ermessen des Stelle den Fahrlehrer mit einer Ermahnung davon kommen zu lassen oder ob ihm das Amt für eine Zeitlang die Fahrlehrerlaubnis sperrt. Darf dann also nur noch privat rumfahren aber nicht mehr schulen solange die Spere verhängt ist. Zur Frage warum ein FL alle Führerscheinklassen braucht auch wenn er nur Kl BE unterrichten will, wird davon ausgegangen, dass man sich mit der Problematik der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nur einfühlen kann wenn man diese FZG auch selber fahren kann. Für jede einzelne Führerscheinklasse muss der FL auch einen eigenen Fahrlehrerschein machen.

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