Ist es rein rechtlich erlaubt, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf folgende Art und Weise kündigt: Kündigungsschreiben nicht in Briefumschlag, sondern offen für alle lesbar, wird von einer Arbeitskollegein überreicht! Darf ein Arbeitgeber einem so kündigen? Weil eine Kündigungsschreiben ist doch ein vertrauensvolles, persönliches Schriftstück? Müsste dies nicht zumindest in einem Briefumschlag überreicht werden, oder von dem Arbeitgeber persönlich an den der gekündigt wird?