Guten Morgen. Ich kann Dir einen epmfehlen, fur diese Firma habe ich auch schon gearbeitet: DocData fulfilment GmbH

Beste Grüsse, afedial

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Von Vorteil ist bei der Silolagerung, daß die Staubemissionen durch Einhausungen minimiert werden können und durch die Abdeckung der Feuchtegehalt im Material kontrollierbar ist. Auch die Gefahr der Nachverschmutzung durch Staub, Samenflug, Luftverschmutzung usw. wird dadurch verringert. Durch vollautomatische Dosierschieber oder Bandwaagen mit nachgeschaltetem Tellermischer können dann den Anforderungen entsprechende Korngemische hergestellt und direkt verladen werden. Die computerunterstützter Abwicklung dieser Vorgänge erspart hohe Personalkosten, denn bei der Beladung von der Halde weg ist für jeden Ladevorgang ein Ladegerät mit Fahrer erforderlich.

Quelle: Stephan Raichle: Diplomarbeit am IWB der Universität Stuttgart.

Nachteile Silolager: es ist wesentlich teurer in der Anschaffung

Vorteile Freilager: Anschaffungspreis günstiger

Nachteile: ist stark den Witterungen ausgesetzt, auch wenn es geschützt wird... Braucht mehr Platz...

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Guten Abend... Hatte neulich dasselbe Problem, meine Lösung:

Mit handelsüblichem Klarspüler für Geschirrspülmaschinen und einem weichen Küchentuch werden die Oberflächen wieder wie neu.

Wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Erfolg beim reinigen, ich bin sicher, dass Du damit Erfolg haben wirst...

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Guten Abend.... Ja, das ist so eine Sache... Ich mag auch emotionale Filme... deine Frage wurde aber schon gestellt, schau mal hier:

http://www.gutefrage.net/frage/traurige-filme

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Guten Morgen,

Ich kann Dir ein Unternehmen nennen, welche auf diese Praxis hin arbeitet, ich habe einige Jahre für dieses Unternehmen gearbeitet, vielleicht kannst Du Dir hier ein paar Beispiele nehmen, die Dir auf die Sprünge Helden können. Musst Du eine Arbeit darüber schreiben? Ist auf jeden Fall ein interessantes Thema... Das Unternehmen heisst Docdata fulfilment GmbH. Beste Grüsse...

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Hallo,

Ich denke, die viel wichtigere Frage wäre doch, was kannst Du tun zum Wohl des Kindes. Ihr seid doch beide erwachsen und solltet Euch auch so verhalten. Stellt Euch beide die Frage, worauf kommt es an, was ist wichtig und wie könnt ihr beide damit umgehen. Streitigkeiten, ob gewollt oder nicht, werden immer auf den Köpfen der Kinder ausgetragen. Ihr solltet Euch auch nicht zu Schade sein, Hilfe in Anspruch zu nehmen, die Euch beratend zur Seite stehen können, Euch beim Aufbau einer Vernünftigen Kommunikation zu helfen. Es tut mir leid, dass ich Dir keine Antwort gebe, die Du vielleicht hören willst, vielmehr möchte ich Dir nahelegen, den Kontakt mit Deinem Kind zuzuschenken und hierfür eben auch eine vernünftige Basis mit Deiner Ex hinzubekommen, die Du ja schliesslich auch mal geliebt hast. Für die Zukunft wünsche ich Euch alles Gute und hoffe, dass Dir mein Rat etwas helfen konnte...

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Hallo Leon, Hallo in die USA, ich fand Deine Frage einen Schritt in die richtige Richtung, Du beschäftigst Dich sehr mit deinem Problem und ignorierst es nicht, sondern möchtest eine Lösung hierfür finden. Dies finde ich sehr positiv und zeigt, dass Du ein hohes Verantwortungsbewusstsein hast. Zum einen bleibt zu sagen, die Erfahrung zu machen,fast ein ganzes Jahr im Ausland bei einer Gastfamilie zu leben, ist äusserst wertvoll. Sowohl für Dich, als auch für Deine weitere Entwicklung. Dass Du Deine Heimat vermisst, ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Dies wird Dir auch noch eine Weile so gehen. Die Frage ist, wie gehst Du damit um. Du erkennst es selber auch schon, dass etwas nicht richtig läuft, Du häufig vor der X-Box sitzt und dabei natürlich auch noch den Gedanken des Vermissens bekommst. Du solltest Dich in eine andere Richtung bewegen, Dinge suchen, die Dir Spass machen könnten. Leider beschreibst Du etwas zu wenig die genauere Situation, zum Beispiel, wo hältst Du Dich auf? Lebst Du in einer grossen Stadt oder eher auf dem Land? Vielleicht zeigst Du Deinen Gastgeschwistern mal, wie Du Deine Freizeit in Deutschland verbringen würdest? Was würdest Du denn in D tun? Wie gehst Du mit Deiner Freizeit um? Weiterhin schreibst Du, dass Deine Gastfamilie super nett ist, dass ist doch schon mal einen grossen Teil der Miete... Ich bin der Meinung, Du solltest nicht abbrechen und das Handtuck schmeissen. Auch diese Erfahrung, Dinge durch zu ziehen gehören zu Deiner Entwicklung und prägen Dein späteres Leben... Nun, ich hoffe, dass Du das schaffst und wünsche Dir ganz viel Kraft... Beste Grüsse aus der Schweiz (Ich bin vor einigen Jahren ausgewandert aus D)

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Hallo Niklas,

nur um diese Frage zu beantworten, musst Du mir kein Freundschaftsgesuch senden... Ich beantworte Sie Dir auch so... Die Akkustik ist mit MEINEM Headset super, ich benutze aber nicht das Originale von HTC, sondern ein Bluetooth Headset von Sony... Das Originale mochte ich nicht wegen der Form in den Ohren... Also, ich denke mal, es kommt schon ganz stark auf die Qualität des Headsets an, aber das von HTC ist nicht schlecht...

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Ich habs... Wie gesagt, manchmal steht man echt auf der Leitung! Man darf immer nur zwei Zahlen nehmen, dann folgt eine neue! Trotzdem Danke!!!

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lege es mal ein paar Tage auf die Heizung, meistens gehen Sie dann wieder. So war es bei meinem. Garantie kannst Du leider ausschliessen, da dieses Herät, so wie fast alle Handys heutzutage einen Wassersensor hat, dieser zeigt an, ob das Gerät feucht geworden ist. Liebe Grüße...

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Das ist zu wenig Info! Beschreib Dein Problem genauer, zum Beispiel, was GENAU steht da, wenn er einfriert?

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Ich würde sagen, so hart es klingt, Du hast den kürzeren gezogen...

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Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland

enthalten im "Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste" (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz – IuKDG)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2001. BGBl I, 3721

§2 Geltungsbereich (nur Absätze 1 und 3 wiedergegeben)

(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).

(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

  3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

  5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

  1. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

§12 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Quelle: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

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Eine sehr interessante Frage:

Obwohl privatisiert, hat das Internet bis heute keinen Eigentümer, keine Aufsichtsbehörde, nur ad hoc entstandene informelle Institutionen, die technische Standards vorschlagen und die Zuteilung der Internet-Adressen regeln. Die wichtigsten sind:

Die Internet Society (ISOC) wurde 1992 als gemeinnützige Organisation gegründet mit dem Ziel, als neutrale und international anerkannte Institution die administrative und technische Infrastruktur des Internets zu unterstützen, weiterzuentwickeln und internationale Standards allgemein zur Verfügung zu stellen. Auch politische Themen wie Zensur, Schutz der Privatsphäre, geistiges Eigentum, soziale Folgen des Internets werden analysiert und diskutiert, wobei die oft sehr verschiedenen regionalen und nationalen Sichtweisen berücksichtigt werden. Die Internet Society hat 150 Organisations- und 6000 Einzelmitglieder in über 170 Ländern.


Das World Wide Web Consortium (W3C), gegründet 1994, hat rund 500 Mitgliedsorganisationen, darunter Firmen, Non-Profit-Organisationen und Regierungsbehörden aus aller Welt. Das W3C-Team hat seine Operationsbasis am Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Boston mit Zweigstellen in Frankreich und Japan, der langjährige Direktor ist Tim Berners-Lee. Das W3C gab bisher über 40 Empfehlungen zu technischen Spezifikationen der Web-Infrastuktur heraus, darunter zu HTML, CSS, XML. So wurde z. B. der "Browserkrieg" zwischen Netscape und Microsoft, die zeitweise inkompatible HTML-Codes verwendeten, durch das W3C in geordnetere Bahnen gelenkt.


Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist die hauptsächliche Koordinierungsinstanz für die umstrittene Zuteilung der Internet-Adressen auf der ganzen Welt. Sie wurde im Oktober 1998 von einer breiten Koalition von unternehmerischen, technischen, akademischen und Nutzergemeinschaften gegründet und hat ihren Sitz in den USA. Von den 19 internationalen Direktoren wurden fünf im Jahr 2000 erstmals in einer allgemein zugänglichen Online-Wahl gewählt (dieser Wahlmodus wurde inzwischen wieder geändert). Insbesondere koordiniert ICANN die Zuweisung der Identifizierungsmittel, die global einzigartig sein müssen, damit das Internet funktionieren kann:

* Internet-Domainnamen (die leicht erinnerlichen Namen wie: icann.org)
* Internet-Protokoll-Adressennummern (IP-Adressen wie: 213.435.675.876, die den Domain-Namen zugrunde liegen)
* Protokollparameter und Portnummern

Zusätzlich koordiniert ICANN den stabilen Betrieb des Rootserversystems im Internet.


Alle diese Organisationen haben bisher weder in den USA noch in der Welt eine unbestrittene, klare Verfügungsmacht über das Internet, es behält nach wie vor technologisch wie kulturell seinen ungebundenen Charakter.

Quelle: http://e-campus.uibk.ac.at

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BEVOR Du irgendwelche Aktien kaufst oder Dich damit befassen willst schau mal auf diese Seite hier: http://www.funnystocks.de/einsteigerkurs.htm Das ist ein Kurs für Anfänger und kostenlos...

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Warum fragt die Krankenkasse nach, ob ich in meinen alten Job zurückkehren möchte?

Ich beziehe seit Februar Krankengeld, ich war 3 Monate in der Klinik wegen einer schweren Depression, danach ca. 2 Monate in einer Tagesklinik und bin jetzt noch krankgeschrieben, weil ich durch meine Medikamente, die ich noch nicht reduzieren soll lt. Arzt, oft müde und vor allem nicht voll konzentrationsfähig bin. Ich habe meinen Wohnsitz in meine alte Heimat zurückverlegt lt. Anraten der Psychologen, weil ich an meinem jetzigen Arbeitsplatz so gut wie keine sozialen Kontakte mehr habe. Der Arbeitsplatz ist jetzt 1,5 Fahrstunden entfernt. Ich habe nach Rücksprache mit meinem Arzt beschlossen, mir hier einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Es gibt ja wohl die Möglichkeit einer Wiedereingliederung in die Firma, bei der man vorher schon beschäftigt war, und mein Chef fände das auch gut, aber der Job ist mit sehr viel Verantwortung verbunden und ich traue mir eher zu, etwas leichteres neues zu finden und bei "null" anzufangen. Das Problem ist, das meine Krankenkasse jetzt meint, ich könnte meine Krankschreibung wohl nicht nutzen, um mir etwas neues zu suchen, und fragte schon mehrmals nach, wie das jetzt aussieht mit meinen Zukunftsplänen. Ich habe gesagt, dass ich, wenn ich gesund wäre, mir sicher vorstellen kann, wieder in der alten Firma zu arbeiten (Fahrt ist mir egal), aber das Problem ist die Konzentration beim Arbeiten. Der Arzt hat übrigens geraten, hier in der Nähe zu arbe

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Nunja, erst einmal wünsche ich Dir gute Besserung, dann sei gesagt, dass auch die Krankenkasse daran interessiert ist, Dich wieder "arbeitend" zu sehen, es kostet diese ja richtig Geld, daher versuchen Sie natürlich alles mögliche, Dich wieder dazu zu bringen, arbeiten zu gehen. Sie müssen Dir meines Wissens nach an die 380 Tage Krankengeld bezahlen, da sind Sie natürlich hinterher. Anderseits müssen Sie auch Deinen gesundheitlichen Zustand berücksichtigen, also lass Dich nicht unter Druck setzen und werde erst einmal Gesund, keine Krankenkasse kann sich über die Meinung eines Arztes setzen, nur können Sie dich zu Ihrem medizinischen Dienst schicken und Ihre eigenen Ärzte einsetzen. Liebe Grüße...

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