Schmerzensgeld bekommst du nicht nach dem OEG.
Da hast du ggf. Anspruch auf medizinische/therapeutische Leistungen bzw. bei einem GdS ab 30 auch auf Rente.
Schmerzensgeld bekommst du nicht nach dem OEG.
Da hast du ggf. Anspruch auf medizinische/therapeutische Leistungen bzw. bei einem GdS ab 30 auch auf Rente.
Mir ging es in der Oberstufe ähnlich - bei uns war damals "Das Parfüm" dran.
Mehr als die ersten Kapitel konnte ich nicht lesen, hab aber nichts gesagt und die Rezension dann trotzdem ganz gut hinbekommen.
Wir haben allerdings im Unterricht nicht wirklich viel darüber diskutiert, deshalb hat man mir vielleicht nichts angemerkt. Es wusste auch so gut wie keiner etwas davon.
Wenn du mit der Lehrerin gut zurecht kommst, rede mit ihr - meine Klassenlehrerin war damals die 2. Person, der ich was angedeutet hatte. Letzenendes war es für mich die richtige Entscheidung.
Aber ist es manchmal nicht einfach klüger sich zusammen zu reissen anstatt sich all diese Dinge einzureden und sich dann noch schlechter zu fühlen? Auch wenn sie teilweise stimmen.
Nein, zusammenreißen geht eben nicht. Das ist so ziemlich das Schlimmste, was man einem Menschen mit psychischen Problemen an den Kopf schmeißen kann.
Oft kommen erst durch eine vermeintlich kleine Erschöpfung erst die eigentlichen Probleme ans Licht.
Bei mir ging es vor 3 Jahren los mit einer depressiven Phase. Ursache war hier eine Retraumatisierung und darauf eine Anzeige einer anderen Strafttat in der Vergangenheit. Im Laufe der Krankschreibung wurde klar, dass ich hauptsächlich unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, die 20 Jahre zurückreicht.
Ich hatte mich quasi jahrelang zusammengerissen und mir nichts anmerken lassen. Aber irgendwann funktioniert das nicht mehr.
Seit dem bin ich jedes Jahr 1-2 Wochen krank.
Meine jetzige Krankschreibung dauert schon 9 Wochen und ich befinde mich gerade in der Wiedereingliederung.
Fall 3:
Opfer macht Vorarbeit und gibt Hinweise bei Vernehmung an. Staatsanwaltschaft hat kein Interesse an Täterermittlung, da zu viel Zeit vergangen, und stellt nach 3 Wochen ein!
Nach Beschwerde mit weiteren Hinweisen folgen erfolglose Ermiitlungen durch Staatsanwaltschaft und es kommt zu einer erneuten Einstellung des Verfahrens. Dieses Mal dauert es zumindest knapp 6 Monate.
Die Teil-GdBs werden grundsätzlich nicht zusammengerechnet - bei 10 sowieso nicht, wenn dann nur ab 20.
Ich habe 50, 30, 20 und 10 - bei mir wurde ein Gesamt-GdB von 60 festgestellt.
Entsprechende Rechte wie Kündigungsschutz hast du nur ab 50 bzw. mit Gleichstellung (musst du über die Agentur für Arbeit beantragen). Sonderurlaub bekommst du nicht bei Gleichstellung, da brauchst du mindestens GdB 50.
Auf der Seite lichtweg.de kann man sich auch als Angehöriger anmelden.
Es gibt dort neben einem Forum auch Chat und viele Infos.
Schau es dir einfach mal an vielleicht hilft es dir ja.
Ja, es gibt diverse Foren bzw. Seiten zum Austausch. Lichtweg z.B. oder das HKA-Forum.
Achte bitte darauf, dass es ein geschlossenes Forum ist. Bei offenen weiß man nie, wer mitliest und was er damit bezweckt.
"Erhebliche negative Konsequenzen für Frauen"?
Wenn du damit die Trigger meinst, die bei Betroffenen ausgelöst werden, wenn darüber berichtet wird, dann ja.
Wenn du das sch**ß Gefühl meinst, das hochkommt, wenn deine Kollegen sich in der Kantine darüber aufregen, dass die Frauen erst nach 20 Jahren damit ankommen, dann auch ja.
Wenn du damit meinst, dass Betroffene sich dafür rechtfertigen müssen, dass sie den Mund aufgemacht haben und Leute wie du glauben kein Wort davon, dann ja.
Wir können diese Kommentare von wegen "nach so langer Zeit" oder "erst Karriere machen und dann damit kommen" oder "die meisten sind ja sowieso Falschbeschuldigungen" nicht mehr hören!
Vielleicht reicht das als Antwort.
Angesichts deiner anderen Fragen kann ich das hier nicht wirklich ernst nehmen.
Hier bist du angeblich 17 Jahre, in einer anderen Frage warst du gestern noch 14...
Ich hoffe, dass du nicht trollst - mit solchen Themen macht man keine Witze.
Ansonsten lass dir bitte helfen.
Mein Sohn hat sich vor ein paar Monaten von einem Mitschüler zum Klauen anstiften lassen und wurde mit 12 erwischt.
Ich hab ihn auf der Polizeiwache abholen dürfen und am nächsten Tag haben wir zusammen den Schaden (13,- EUR) plus Fangprämie (50,- EUR) bezahlt.
Beides hat er die nächsten Wochen vom Taschengeld abgezogen bekommen und 1 Jahr Hausverbot gab es vom Geschäft.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren aufgrund seines Alters eingestellt, aber das Jugendamt wurde informiert.
Wahrscheinlich wäre das auch über Anwälte gegangen, aber das wollte ich verhindern, indem ich gleich zahle.
Schließlich hat er den Mist ja verbrochen.
Es gibt verschiedene Hilfeseiten, teilweise auch regional, auf denen du Angebote findest.
Außerdem gibt es diverse Foren für Betroffene. Ich bin bei mehreren angemeldet, schreibe und lese aber nur ab und zu, soweit es mir möglich ist.
In den Foren gibt es Regeln, damit man beim Lesen nicht getriggert wird.
Für den Anfang kannst du es auf der Seite vom Lichtweg probieren. Nach Registrierung musst du 2 Wochen warten, bis du für das Forum freigeschalten wirst.
Es gibt auch eine Facebook Seite mit dazugehöriger geschlossener Gruppe.
Falls du magst, kannst du dort beitreten.
Alles Gute für dich.
Bitte mach nichts, was dir irgendwann leid tun wird. Ich hab eine Ahnung, aber du musst nicht schreiben, worum es geht.
Es gibt verschiedene Stellen, die du dich wenden kannst - entweder telefonisch oder auch per Mail bzw. Chat.
Mir hat damals eine Lehrerin geholfen und das wäre vielleicht auch eine Alternative für dich.
Ansonsten probiere es bitte bei der Nummer gegen Kummer.
Es gibt auch verschiedene Foren, die für Betroffene gedacht sind. Dort könntest du auch um Rat fragen. Manche haben aber eine Wartezeit - aus Sicherheitsgründen.
Wenn du magst, schreib mich an und ich schicke dir ein paar Links.
Alles Gute.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, würde ich einen Test machen lassen. Eventuell geht das auch ohne Kosten bei deiner Frauenärztin mit dieser Begründung (ich musste damals zumindest meinen HIV-Test nicht bezahlen, weil meine Ärztin es auf dem Laborschein entsprechend vermerkt hatte).
Dass du überfällig bist, kann durchaus auch psychisch bedingt sein, weil dein Gehirn mit dieser Situation erst umzugehen lernen muss.
Ich wünsch dir alles Gute.
Schon allein die Tatsache, dass eine VG für dich ein Erlebnis zu sein scheint (laut Kommentar zu einer Antwort) und es um einen abenteuerlichen Campingurlaub gehen soll, lässt mich das nicht ernst nehmen.
Vielleicht liest du dich einfach mal in Bücher von Betroffenen ein, damit du eine Vorstellung davon hast, worüber du schreiben möchtest.
So, wie du dir das denkst, läuft es in den wenigsten Fällen - den meisten Tätern geht es um Macht, was bringt es ihm, wenn sein Opfer gar nichts mitbekommt?
Ja, wenn die Unterbrechung keinen vollen Kalendermonat beträgt, ist sie unschädlich.
Sobald nur 1 Tag belegt ist, zählt der ganze Monat als belegt.
Deine Wartezeit und die weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha oder Rente werden durch 2 Wochen ohne Beitragszahlung nicht tangiert.
Mit dem Entgelt für den Monat liegst du richtig, aber das wird über das Jahr gesehen nicht wirklich viel ausmachen.
Schuldgefühle sind leider normal und oft mit ein Grund, warum viele Betroffene schweigen und alles zu verdrängen versuchen.
Ich hab damals Andeutungen gegenüber meiner Lehrerin gemacht, weil ich irgendwann nicht mehr wusste, was ich machen sollte.
Zu der Zeit gab es noch nicht so viele Hilfsangebote wie jetzt und ich hatte Glück, dass sie mich ernst genommen hat und mit mir zum Jugendamt gegangen ist. Dort hat man mir eine Selbsthilfegruppe vermittelt, ohne mich zu weiteren Schritten zu drängen.
Wenn sie euch schon anbietet, zu ihr zu kommen, würde ich die Möglichkeit an deiner Stelle nutzen. Ganz unverbindlich, ohne irgendwelche Details zu erzählen - dafür wäre dann irgendwann eine Therapeutin gut.
Alles Gute wünsch ich dir.
Überlass es bitte ihr, ob sie anzeigen möchte. So eine Vernehmung ist nicht einfach und kann zu Retraumatisierungen führen. Du kannst ihr ja anbieten, sie für diesen Fall zu unterstützen.
Was aber wichtig wäre, ist medizinische Versorgung. Sie soll ins nächstgelegene Krankenhaus fahren (ohne vorher zu duschen) und dort sagen, was passiert ist. Die haben Schweigepflicht und dürfen die Polizei nicht einschalten, wenn sie das nicht möchte.
Beweise kann und sollte sie trotzdem sichern lassen - die können dann bei einer späteren Anzeige (falls sie sich dazu entschließen sollte) herangezogen werden.
Alles Gute und bitte dräng sie zu nichts - das kann nach hinten losgehen.
Mich wundert, dass die Mutter-Kind-Kur verschrieben wurde. Ich musste sie beantragen (aktuell läuft Widerspruch gegen Ablehnung).
Wenn in erster Linie das Asthma beim Kind behandelt werden soll, ist das eine Kinderreha.
Bei einer MuKiKur steht die Mutter im Fokus. So wurde mir das zumindest erklärt.
Bevor ich deine anderen Fragen gelesen hatte (besonders die vor einem Monat), hätte ich noch gesagt, es war gegen deinen Willen, also klarer Fall.
Aber dein Verhalten war nicht in Ordnung und wenn du für ihn nicht mehr als Freundschaft empfindest, dann geh nicht mit ihm ins Bett.
Es war abzusehen, dass er mehr will, wenn ihr schon einmal beim Petting angekommen wart.
Trotzdem hätte er aufhören müssen, als du nicht wolltest - nach derzeitigem Recht wäre es wohl als Vergewaltigung zu werten.
Ich hab für dein Verhalten dennoch kein Verständnis.
Meiner ist eher praktisch veranlagt. 1x1 ist ein großes Problem, Rechtschreibung eher nicht und der Wortschatz war schon immer seinem Alter voraus (kann anstrengend sein, wenn ein Vorschüler mit wissenschaftlichen Begriffen um sich schmeißt).
Es stimmt aber, dass er z.B. Witze nicht versteht und alles wörtlich nimmt - ein großes Problem, vor allem später bei Textanalysen.
Andere Naturwissenschaften kommen erst noch (momentan Grundschule) - in Elektrik ist er aber schon fit...