Hallo, mein Sohn (14 Jahre) hat im August Ladendiebstahl begangen und wurde prompt erwischt. Jetzt habe ich Post von einem Anwalt bekommen, dass ich als Mutter meine Aufsichtspflicht verletzt hätte und deshalb eine Fangprämie in Höhe von 50 Euro zahlen soll. Und was ich ganz frech finde, das gleich noch der selbe Betrag verlangt wird als Anwaltsgebühren. Ist es so rechtens das ich jetzt 100 Euro zahlen muss, und warum wird direkt ein Anwalt eingeschalten von dem Laden. Ich bin nicht der Meinung das ich die aufsichtspflicht verletzt habe, da ich einen 14 jährigen nicht 24 Std. überwachen muss. Und mit dieser Zahlung werde ich bestraft und nicht mein Sohn. Zumal er ja noch seine Strafe bekommen wird in Form von sozialstunden, ist es nicht möglich, dass er diese sogenannte Fangprämie abarbeiten kann? Und ist diese Fangprämie denn überhaupt rechtens zu verlangen. Was können wir als Eltern jetzt tun?