In meiner Polizeibewerbung wurde gefragt, ob ich an Krankheiten, Beschwerden oder Störungen der Ohren leide oder gelitten habe. Da ich einmal eine medizinische Reinigung der Ohren hatte (Schmutz oder Ohrenschmalz)
, habe ich dies angegeben. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass dies als Krankheit interpretiert werden könnte und meine Bewerbung negativ beeinflusst. War es falsch, dies so zu formulieren, und könnte ich deswegen im Verfahren ausscheiden?