Wie ist die Frage ?:-)
Vermögen mußt Du angeben und aufbrauchen, bei nichtangabe gibt es eine Anzeige wegen Betrug
die 2 Wochen müssen zwischen den nicht bestandenen Prüfungen liegen oder eine Theoriestunde. Nach dem 3. mal dann die Sperre
Unsinn, die 3 monatige Sperre ist immer noch aktuell
Daumen, Zeigefinger , Mittelfinger
Insolvenz ist aber blöder als 8 Jahre bei der Bank abzuzahlen, weil Du danach nach 3 Jahren aus der SChufa kommst. Bei der Insolvenz bleibst Du 10 Jahre nach Abschluß de Insolvenz noch neg. in der Schufa
Ärztekammer ist erstmal ne gute Adresse
kleiner muß es nun wirklich nicht sein:-)
Mathe ist nicht ganz Deine Stärke ?:-) den Rechenweg hast doch schon genannt:
Ja kannst Du , mußt aber am ersten Tag der Blutung die Pille wieder einnehmen, und zur Abwechslung vielleicht mal regelmäßig :-)
jeder bekommt 50% , wenn keine weiteren Erben, wenn er das Auto haben will, muß er Dir die Hälfte auszahlen
miele sind die besten geräte, zwar teurer in der Anschaffung , dafür langlebiger
am aufgequollenen Kopp:-)
fressn ist nicht soooo wichtig , wichtiger ist das sie Flüssigkeit zu sich nimmt, trocknet sonst aus . Habt Geduld mit der Katze und immer mal wieder ruhig zeigen das ihr da seit vertrauen gewinnen. Das dauert einige Wochen bis ein normales Verhältnis entsteht bei solch kleinen Pflegefällen :-)
wenn nach 2 Tage immer noch keine Futteraufnahme , würde ich mal zum Tierarzt gehen, da gibt es so einen milchähnlichen Appetitanreger der Sie auf jeden Fall zum Fressen bewegt. Hatte ich vor einiger Zeit mit meiner Katze , der wurden alle Zähne auf einmal gezogen und hat sich danach nur verkrochen und wollte nicht fressen und trinken und mit dem Mittel funktionierte es sofort ,und meine Katze ist eine ehemals streunernde Katze gewesen weiß leider nicht mehr wie es heißt. ist ne kleine Flasche die nur 2- 3 Tage im Kühlschrank aufbewahrt werden darf.in die Ecke stellen wo Sie sich verkrümelt und dann in Ruhe lassen , die kommt von ganz alleine .
Zahlt er aktuell Unterhalt für die Kids ? Wenn jeder ein Kind versorgt und Ihr Euch gütlich einigen könnt , hebt ein Kind das andere auf. jedem steht für das wohnhafte Kind das Vorschussgeld zu. Sofern Ihr das überhaupt bezieht
2006 ist bereits verjährt , sofern nachgewiesen werden kann, dass 2007 keine Rechnungsstellung von 2006 erfolgte. Haben ähnliche Situation gerade durch, wenn Forderung von 2006 weiterhin gemahnt wird , würde ich bei vorhandener Rechtschutzversicherung es an den Rechtsbeistand weiter leiten. Bei keinem Versicherugsschutz wird es nur unnötig teuer und auf den Kosten wirst vermutlich sitzen bleiben Aktuell auf jeden Fall Einzugsermächtigung schriftlich entziehen