Hmm zur doppelten Staatsbürgerschaft kurz gesagt ist es möglich, wenn man aus den folgenden Ländern kommt: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. (https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/einbuergerung/)
Die Brasilianische gehören laut dieser Seite auch dazu.