

Auch aus rein rechtlichen Gründen sollte man das Gehäuse definitiv geschlossen halten. Grund: Selbst wenn es übertrieben klingt, kann durch die elektrischen Felder eine Störung anderer elektrischer Geräte zustande kommen (Gehäuse sind so konzipiert, dass das eigentlich ausgeschlossen werden kann). Dies kann soweit führen, dass zum Beispiel Ampeln beeinflusst werden, falsch schalten und ein Unfall verursacht. Wird nachgeforscht, ob es evtl. an einem Gerät als s. g. Störquelle liegt und man findet den "Täter", der sein Gerät mit geöffnetem Gehäuse betreibt, wird dieser zur Verantwortung gezogen - und selbstverständlich auch zur Kasse gebeten.