Kredite egal welcher Art, die du alleine aufgenommen hast und keine alten Schulden aus deiner Ehe sind, spielen beim Kindesunterhalt keine Rolle. Es ist deine Sache, was du mit deinem Restgeld machst, d.h. du musst dich eben entsprechend einschränken. Etwas anderes ist es, wenn du evtl. wegen deiner Belastungen z.B. Wohngeld beantragen könntest. Da spielen aber auch evtl. Mitbewohner eine Rolle. Wenn du das Haus alleine bewohnst, hast du schlechte Karten. ...
ja, auch ich denke, dass vieles auf ein Asperger-Syndrom hindeutet. Ergänzend möchte ich dir und deinem Freund Mut machen, trotz seines Defizites in manchen Bereichen, Eure Freundschaft zu erhalten bzw. vertiefen. Dass du dich mit seinem Problem beschäftigst, zeigt mir, dass du ihn wohl sehr magst und selbst wenn es nicht zu einer Liebes-Beziehung kommen sollte, dann doch vielleicht zu einer richtig guten Freundschaft. Ich möchte Euch ermuntern, dass dein Freund evtl. eine gute Verhaltenstherapie macht und ihr gemeinsam darüber reden könnt. Je mehr Rückmeldungen (sachlich) er von dir bekommt, desto mehr kann er lernen und auch dir richtig einzuschätzen. Ich empfehle Euch das Buch "Ein Kaktus zum Valentinstag" von Peter Schmidt. LG
ich kenne ein Mädchen, sie ist jetzt 17, welche seit über 2 Jahren eine Fernbeziehung zu einem 5 Jahre älteren "Mann/JUngen" hat, welcher in der Schweiz wohnt, über 600 km entfernt. Es geht, aber jeder schüttelt den Kopf. Er verdient schon Geld und bezahlt fast jede Flugreise von Ihr, und Ihre Mutter unterstützt die Beziehung ebenfalls. Die beiden wollen in spätestens 2 Jahren zusammenziehen, sie ginge dann nach der Schule in die Schweiz. Hört sich romantisch an, ist aber wohl nicht normal, bzw. für dein Leben und deine Entwicklung zuhause sicher nicht so toll, denn ein so junger Mensch sollte das Leben erstmal genießen, unterschiedliche Menschen kennenlernen und Erfahrungen machen, sich um Freundinnen u. Schule usw. konzentrieren, statt schon jetzt von der großen Liebe zu träumen. Glaube mir, die große LIebe gibt es nicht nur einmal....Trotzdem alles Gute, du musst selbst deine Erfahrungen machen...
Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen, könnte aber evtl. schwierig werden usw., daher würde ich an deiner Stelle SOFORT auf Wohnungssuche gehen, das ist zwar erstmal teurer u. umständlicher, aber langfristig sicher die bessere Lösung. Nehmen wir mal an, er würde richterlich wirklich "gehen" müssen - dann musst dennoch DU die Miete bezahlen, außerdem wird er seine Sachen von früher auf jeden Fall alle mitnehmen, nur bei Waschmaschine u. Küchengeräten geht das nicht. Für dich kann es evtl. emontional langfristiger schlimmer sein, in der alten Umgebung wohnen zu bleiben, ein Neuanfang ist woanders immer leichter. Wenn es wg. der Kinder also irgendwie möglich ist, dann beginne mit der Suche, vielleicht hast du ja Glück. Wenn du ausziehen musst, dann bekommst du evtl. ja Unterstützung vom Staat, sprich Harzt IV bzw. Hilfe zur Unterkunft u. Miete (warm), bitte erkundige dich beim Jobcenter u. beachte die Bedingungen bzw. Größe u.Höhe der Miete u. Nebenkosten. Auf keinen Fall vor Kostenzusage des JC einen Mietvertrag unterschreiben.
es ist unglaublich, welche falschen Antworten hier gegeben werden. Bäerbelmaus, der einzige richtige Rat ist zur Rentenberatung zu gehen oder sich z.B. dem VDK anzuschließen, der in solchen Fällen zumindest neutrale Beratung anbietet. EU - Rente oder ErwerbsMinderungsrente - egal wie man es nennt, es steht dir zu und du kannst jederzeit einen Antrag stellen und im Rahmen der Hinzuverdienergrenzen hinzuverdienen, je nach dem, welchen Grad der Erwerbsminderung bei dir festgestellt wurde. Wenn du jetzt sowieso hinzuverdienst, interessiert nur, was du hier verdienst, und wieviel Stunden du das trotz der Behinderung und Krankheit noch in Zukunft machen kannst. Du wirst bei einer Rentenbewilligung auf jeden Fall unabhängig von Harzt 4- gesetzen, z.B. was den Zwang zur Erwerbstätigkeit angeht. Ich kenne wesentlich jüngere Leute, die Erwerbsminderungsrente bekommen und nebenbei arbeiten gehen und denen geht es finanziell sowie gesundheitlich sicherlich besser als dir. Wichtig ist, dass du deine Krankheiten belegen kannst und vor dem MDK, Gutachtern der RV usw., glaubhaft belegen kannst, dass du nicht mehr oder nur Teil-erwerbsfähig bist. Bis 3 Stunden/täglich giltst du als Voll-erwerbsgemindert bzw. unfähig, und bei 3-6 Std. /Arbeit p. Tag als Teilerwerbsgemindert. Danach richten sich auch die Hinzuverdienergrenzen. Bedenke hierbei, dass von deiner Rente aber auf jeden Fall noch die Krankenversicherungsbeiträge abgehen und dass du mit Hinzuverdienst auch evtl. Steuern bezahlen musst.
bist du "Zeuge Jehovas" ? EInzig allein dort spielt der Treuebruch bei einer Scheidung eine wichtige Rolle, wenn du nicht aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden willst. Vor dem deutschen Recht ist es egal, aus welchem Grund eine Ehe geschieden wird und es hat auch keine rechtlichen Auswirkungen, ob jemand die Ehe selbstverschuldet oder wie auch immer zerstört hat, ob es Kinder gibt, inwiefern ein Partner mehr in die Beziehung investiert hat oder oder oder. Lass dich nicht unter Druck setzen bzw. kein (noch) schlechteres Gewissen machen, als es vielleicht sowieso schon der Fall ist.
wenn du selbst auch ein Kleinkind hast, dann schlägst du hier zwei Fliegen mit einer Klappe. Dein Kind hat Spielkameraden und du bekommst Geld. Leider ist der Verdienst nicht sehr hoch und du giltst sogar als Selbstständige und muss dich selbst versichern. Aber es geht ja auch um dein späteres Berufsziel! Vielleicht schaffst du die Ausbildung ja später auch in Vollzeit, dann geht es schneller. Falls du die Qualifikation zur Tagesmutter nicht hast, dann würde es ja auch mit der Ausbildung zur Erzieherin höchstwahrscheinlich nichts werden...insofern ist es auch ein Test für dich. EIne erste Hürde zum Ziel. Ich wünsche dir viel Glück.
neben Prozesskostenhilfe gibt es erstmal die Möglichkeit, einen Beratungsschein anzufordern. Das geht ohne große Nachweise. Mit diesem bekommst du einen Zuschuss für die Erstberatung beim Anwalt. Der kann dir dann auch alles Weitere erklären. Wichtig ist, dass du den Antrag auf Beratungshilfe stellst, bevor du zum Anwalt gehst. Es geht auch anders herum, der Anwalt wird das Datum des Gespräches sicherlich zurückdatieren, denn er ist ja auch an der Deckung seiner Kosten interessiert. Unabhängig hiervon kannst du ja auch erst mal selbst zum Amtsgericht gehen, dir die erforderlichen Formulare aushändigen lassen und so nebenher die zuständige Rechtspflegerin fragen, ohne von dir zu viel Preis zu geben. Der Vorschlag mit dem notariellen Scheidungsvertrag ist gut, geht aber nur, wenn ihr Euch 100% einig seit und fair zu einander seid. Nach dem, was du mir von deinem Mann erzählst, scheint er mir jedoch nur auf seinen Vorteil aus und will dich reinlegen. Die Frage ist doch auch, warum er die Scheidung auf einmal nach so vielen Jahren schnellstmöglich möchte. Bekommt seine Neue Nachwuchs, gibt es demnächst evtl. irgendeine Änderung in der Rechtslage? Zum Beispiel ist in der Diskussion, dass der abgeschaffte Ehegattenunterhalt für langjährige Ehen wieder mehr Beachtung erhalten soll. Vielleicht hat dein Mann Angst, dass er bei einem neuen Scheidungsrecht, dir für die vielen Ehejahre (mehr) Unterhalt bezahlen muss? Ich wäre an deiner Stelle sehr vorsichtig. Du bist nicht gezwungen, dich scheiden zu lassen, wenn du es nicht willst und ohne dein Einverständnis kann es noch drei oder mehr Jahre dauern. Also Ruhe bewahren, kein Grund zur Panik! LG
Liebes Scheidungskind, ich schreibe dir hier als auch betroffene "Gegenseite" - mir ist aufgefallen, dass du als dich als mittlerweile 17-jährige aufregst, dass deine Mutter nun ENDLICH eine neue Liebe gefunden hat nachdem die Beziehung deiner Eltern zu Ende ging, als du 11 (!) Jahre alt warst - rechne doch mal nach, d.h. deine Mutter hat - aus welchen Gründen auch immer - vielleicht auch wegen DIR - 6 JAHRE ihres Lebens bewusst oder unbewusst (weil ihr die Trennung von deinem Vater auch schwer viel) auf eine neue Beziehung, einen neuen festen Partner verzichtet! Vielleicht waren diese Jahre auch nicht immer schön für deine Mutter. Aber.- dass sie so reagiert hat - dass sie auf dich jahrelang Rücksicht genommen hat, dass sie vielleicht auch noch jahrelang deinem Dad hinterher getrauert hat, ´DAS solltest du ihr hoch anrechnen! Nun bist du 17 Jahre alt - in einem Alter, wo viele Mädchen bereits selbst die erste Liebé erlebt haben oder gerade erfahren - vielleicht solltest du dich dann auch mal in die Lage deiner Mutter hineinversetzen können? Erzählst du immer sofort, wenn du dich in einen Jungen verliebt hast, du gar nicht weißt, wie das alles weitergehen kann, soll....? Wie es ist, wenn du ihn das erste Mal mit nach Hause nimmst, ihn deiner Mutter vorstellst usw.? Ähnliche Gedanken hat gewiss auch deine Mama. Sie macht sich Sorgen um DICH; Ihre Heimlichtuerei sagt doch nur, dass sie Angst vor DEINER Reaktion hat - und ganz zu Recht, sonst würdest du dich doch nicht so aufregen, sondern sich um sie freuen? Bei deinem Dad wohnst du doch nicht ständig, woher willst du wissen, wie es um sein Liebes - oder Sexleben aussieht? Und eigentlich geht dich das alles gar nichts an. Ebensowenig wie es deine Eltern was angeht, in welchen Jungen du gerade verliebt bist usw... Werde erwachsen und freue dich mit deiner Mutter !! Und wenn dir nicht alles an dem neuen Mann passt - DU bist nicht seine Partnerin und du musst nicht damit auskommen - jeder Mensch ist es zumindest wert geachtet zu werden, lieben musst du ihn nicht, das ist Sache deiner Mutter! Deine Mutter hat auch deinen Vater mal geliebt, meinst du dass "vorher" deine Tanten, Geschwister und Großeltern gefragt wurden, ob das so o.k. ist? Gib dir und vor allem deiner Mutter eine Chance, ihr hab es verdient!
für die Trennungszeit steht ihr Trennungsunterhalt zu. Vom Trennungsunterhalt alleine wird sie wohl nicht leben können, sie wäre also gezwungen sich eine Arbeit zu suchen bzw. staatliche Unterstützung zu beantragen.
Wenn sie krank ist, bzw. auf Dauer erwerbsunfähig, ist sie auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar und könnte zusätzlich Erwerbsunfähigkeits bzw. Erwerbsminderungsrente beantragen.
Für die Frau hätte es einen Vorteil, wenn es nicht zur offiziellen Scheidung kommt, also die Trennung nur einvernehmlich und inoffiziell ist. Für den Mann evtl. ebenso ein Vorteil, da er weiterhin die St.-Klasse 3 in Anspruch nehmen könnte, also auch mehr "netto" hat.
Falls der Mann dennoch auf Scheidung besteht, müsste die Frau das Scheidungsverfahren hinauszögern bzw. der Scheidung nicht zustimmen, erst nach 3 Jahren kann die Scheidung ohne ihre Zustimmung ausgesprochen und somit rechtskräftig werden. Zeit für die Frau, um sich umzuorientieren, sich zu informieren wie es für sie finanziell u. evtl. beruflich weitergehen kann.
Wenn ich noch meine Meinung hierzu sagen darf: Wenn eine Frau - wahrscheinlich im Einvernehmen mit ihrem Mann - wegen der gemeinsamen Kindererziehung - ihren Beruf aufgegeben hat und nun wegen der im Gegensatz zu der damaligen Rechtslage (Versorgerehe) vor dem Nichts steht, so sollte der Mann sie in einer solchen Situation dennoch unterstützen, denn er hat - egal wer die Trennung nun will - weiterhin eine gewisse Verantwortung für seine Frau.
Ganz mies würde ich es finden, wenn der Mann sich wegen Alter, Krankheit und der nun erwachsenen Kinder eine jüngere gesunde Frau nimmt, nach dem MOtto, die Alte gegen Jung ausgetauscht, die hat nun ihren Dienst getan....wäre ja nicht gerade selten?
Nein, nicht mit der Lehrerin reden. Erstens weil sie nicht zuständig ist, solange deine schulischen Leistungen nicht darunter leiden, 2. weil die Streitigkeiten deiner Eltern - sorry - dich eigentlich erst mal gar nichts angehen, manchmal sieht es nur schimmer aus als es ist und es würde als Einmischung verstanden werden; 3. wenn du reden willst, dann um "einfach mal zu reden" und wenn nicht mit Freundinnen oder Geschwister bzw. Eltern, dann mit neutraler Person, die sich mit diesen Problemen auskennt und der Schweigepflicht unterstellt ist - Beratungsstelle Kirchlich, Sozial / evtl. Caritas, evtl. ein Schulsozialarbeiter.
Und: so schwer es auch fällt -versuch dich abzulenken, mach dir nicht zu viel Sorgen, wenns gar nicht mehr zu vertuschen ist, biete einem Elternteil das Gespräch an bzw. frage nach. Egal wie es kommt, du kannst nichts für die Eheprobleme deiner Eltern und du kannst sie wohl auch nicht lösen bzw. ihnen wirklich helfen. Egal wie es kommt, du wirst dich mit der Situation lernen müssen, abzufinden. Vielleicht wird alles nicht so schlimm wie du jetzt meinst...
LIebe Lotte, lass dich von etwaigen gehässigen Antworten nicht noch mehr runterreißen. Du kannst kein Rückstand einfordern, wenn du seinerzeit deine Ansprüche bzw. Forderungen nicht schriftlich und nachweislich an deinen noch-Mann formulliert hast, da er kein Einkommen hatte, konnte er ja sowieso nicht zahlen, aber wenn sich jetzt im Nachhinein feststellen sollte, dass er dir Einkommen verschwiegen hat, dann hättest du zumindest ein Recht auf Rückstandszahlungen. Ich nehme an, dass ihr alle Unterstützung von "Vater Staat" bekommt, denn von irgendetwas müsst ihr ja leben. Der Staat holt sich "sein" Geld sicherlich dann auch bei deinem Ex zurück, falls er etwas verschwiegen haben sollte. Nicht desto trotz musst du - gerade weil du/ihr von deinem Noch-Mann dauerhaft nicht leben könnt, bzw. die Unterstützungsleistungen hinten und vorne nicht ausreichen werden, schnellstmöglich auf eigene Beine kommen, also unabhängig von ihm und evtl. Staat werden. Wenn du Harzt IV bekommst, werden dir Unterhaltszahlungen sowieso angerechnet, du hättest also sowieso nichts von dem Geld mehr....Suche dir schnellstmöglich eine Arbeit....das ist bitter, wenn die Kinder noch klein sind, aber der beste Weg....!
Falls es mit BAB nicht klappt - Wenn deine Mutter so wenig verdient und keine kleinen Kinder unter 3 Jahren da sind, wird sie auf jeden Fall nach der Scheidung mehr hinzuverdienen müssen, evtl. Vollzeit usw, entsprechend müssten und könnten beide Elternteile dich etwas unterstützen. Wenn nicht, müsste deine Mutter Harzt IV beantragen, du wärest mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft. Vielleicht hast du deine Ausbildung auch bald beendet oder kannst dich eine Zeit lang mit Ersparnissen oder Zuschüssen von anderen Verwandten (Großeltern) über Wasser halten. Notfalls müsstest du abends oder für die Wochenenden einen Zusatzjob suchen. Es wird kein leichter Weg, aber er geht vorbei, solange du fleißig bist und eine Arbeitsstelle hast... Viel Glück
Ja, sie sollten sich nicht scheiden lassen, denn es ist nicht normal, dass man auch nach der Trennung fast täglich Kontakt hat und "immer füreinander" da ist" . Bei einem neuen Partner, einer wirklich neuen Beziehung braucht man nicht wirklich einen anderen Menschen, schon gar nicht "täglich" - immer füreinander da" und erste Ansprechperson sollte dann der Partner sein, erst danach - oder in speziellen Problemen, wo andere vielleicht mehr Ahnung haben - auch mal jemand anderes. Ich gehe ja auch zu Autowerkstatt, wenns Auto kaputt ist und frage nicht gleich beim Partner nach, wenn der ein Büromensch ist und keine Ahnung von Autos - es sei denn, der Partner kann hier trotzdem eine Hilfe sein und wenn er mir nur eine gute Werkstatt nennt - bitte - für was brauche ich hier noch meinen Ex-Partner? Ausnahme wären evtl. gemeinsame Kinder... Ich glaube der neue Partner/in weiß ganz genau, dass hier noch Klärungsbedarf ist und fordert deswegen auch so vehement die Scheidung. Er will die Nr. 1 im Leben des Partners sein und hat ein Recht hierauf. Andere - oder Ex- Partner - haben in einer Beziehung nichts zu suchen. Vielleicht genießt der eine das Spiel mit dem Ex, nach dem Motto - ich könnte ja noch ....- Er oder sie muss doch merken, dass er/sie am längeren Hebel sitzt und der / die Ex irgendwie noch an einem hängt?
Es ist richtig, dass eindeutig Stellung genommen wird. Entweder der neue Partner mit allem was dazu gehört, das Risiko eingehen und mit der alten Beziehung endgültig brechen. Oder - ... wenn noch Gefühle da sind, das falsche Spiel mit dem neuen Partner beenden und zugeben, dass man noch Zeit braucht um mit der alten Beziehung abzuschließen oder dass es wohl doch nicht das richtige ist. Das ist meine Meinung, altmodisch vielleicht, aber für mich kann es nur eine richtige Beziehung geben. Glaube nicht zwischen reiner Freundschaft zwischen Mann und Frau.
Hallo! Du kannst (am besten über einen Anwalt) die Ehe als zerrüttet erklären und einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung (hier:Haus) stellen. In der Regel wird dies wegen der Kinder auch so sein. Das wichtigste Möbilar (Küche, Waschmaschine usw.) kannst du dann ebenfalls behalten, auch wenn du es nicht mit in die Ehe gebracht hast....(Haushaltsaufteilung) Dein Mann müsste demzufolge ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen. Doch auch er darf ggf. Geld wg. neuem Möbilar usw. geltend machen, wenn er z.B. ein Darlehen aufnehmen muss, darf er diese kosten vom monatlichen Nettoeinkommen abziehen "bereinigen" usw. .... dein Unterhalt bzw. das der Kinder wird entsprechend weniger werden. Nicht desto trotz, denke ich, dass du dich auch schon derzeit auf einem hohen finanziellem Niveau befindest und weiterhin rechnest. Viele Frauen haben mit 40% Arbeitszeit kein Einkommen von 1.200 € brutto, sondern bestenfalls 900,- bei Steuerklasse II /Alleinerziehende kannst du dir dann das Netto ausrechnen, es reicht hinten und vorne nicht und du wirst nicht in der Lage sein, noch evtl. für das Haus abzuzahlen. Wenn du deinen Lebensstandard halten willst, musst du recht bald vollzeit arbeiten geheh, und das wird mit zwei Kindern in diesem Alter ohne flexible und gute Unterstützung (am besten eine fitte Vollzeit-Oma und Oma) nicht leicht. Du wirst es nie wieder so bequem haben, wie in deiner Ehe.
Mein Mann hat damals denselben Spruch losgelassen wie deiner. Ich weiß jetzt- es war ein Fehler von ihm, statt auf Krieg zu setzen und zu drohen, hätte er ehrlich sagen sollen, wie er sich fühlt. Später haben wir es beide bereut und es war zu spät für Versöhnung. Dein Mann fühlt sich in die Enge getrieben, er wird alle Register ziehen und um seine Rechte kämpfen. Ich glaube, er liebt dich noch, ist bloß zu bequem für alles. Kämpft um eure Ehe, um eure Liebe statt euren Rechtsanwälten viel Geld zu schenken, die freuen sich, wenn sich zwei streiten.
Kann es sein, dass es dir zu gut in Eurer Ehe geht und du dich langweilst, meinst, da gäbe es noch was besseres? Bedenke: Auch nach einer Scheidung ist nicht alles eitel Sonnenschein, es gibt einpaar Probleme weniger und einige mehr . Manchmal sogar so viele neue Probleme, dass du dir wünscht, du hättest noch die alten von früher. Denk mal an den Spruch: Kleine Kinder - kleine Sorgen; große Kinder - große Sorgen -.. So ähnlich kann es auch im Leben zugehn.
Geht zur Paartherapie und wenn es dann immer noch sein muss, trennt euch im Guten und wirklich (!!!!) einvernehmlich. LG
ich hoffe, deine Freundin hat einen guten Anwalt. Der Vater sieht für sich die Fälle davon schwimmen und kämpft mit allen Mitteln, um möglichst gut aus der Trennung hervorzugehen. So wie es aussieht, kann er ja alles verlieren. Das Haus (die Familie hat ein Recht dort zu wohnen, jeder Richter würde der Frau das Haus als Ehewohnung zuteilen und dann darf er wirklich nicht mehr dort rein) und die Kinder - sie sind beide noch klein und die Mutter behält in der Regel auch immer die Kinder, und wenn sie nachweisen kann, dass der Sohn stark betreuungsbedürftig ist oder gar eine Behinderung hat (auch eine drohende seelische Behinderung zählt dazu), muss sie evtl. nicht vollzeit oder gar nicht arbeiten gehen, auch nicht, wenn die Kinder älter sind. Der Vater kann nur zahlen, für die Kinder, evtl. ja nachdem wie gut er verdient, auch Trennungsunterhalt für die Frau... Jetzt versucht er sie schlecht zu machen, wo es geht, weil er wahrscheinlich wegen seiner Gewalttätigkeit zu dem als "Schuldiger" da steht und ihm ist jedes Mittel recht. Ziel ist wahrscheinlich, die Mutter als schlechte Mutter darzustellen, um das Aufenthalts, Wohn- und Sorgerecht für die Kinder zu erhalten und somit aus allen Unterhaltsverpflichtungen raus, zudem würde ihm dann auch wieder das Wohnrecht im Haus zugeteilt werden.... Ich vermute, dass er schon länger auf eine solche Situation gewartet hat...Deine Freundin hat sicherlich alles richtig gemacht, und die Freundin, wenn sie dann doch als Aufsichtsperson bei der Tochter war, war doch wirklich in einer unangenehmen Lage, wer würde denn der Tochter verweigern, ihrem Vater die Türe aufzumachen.... Ein Gutes hat die Sache vielleicht noch: Das Jugendamt bietet Beratungen an, damit solche Dinge in Zukunft nicht mehr vorkommen. Bei einem guten Verhältnis bzw. einer vernünftigen Trennung mit Rücksicht auf die gemeinsamen Kindern, hätte sich der Vater vielleicht bereit erklärt und sogar gefreut, für seine Kinder in der Abwesenheit der Mutter zu sorgen und als Sitter einzuspringen....Das sollte ihm mal klar gemacht werden....aber auch die Tochter sollte wissen, warum Trennung und wie es danach weitergeht. Warum die Mama zum Anwalt gehen muss, dass es Regeln gibt, nach dem der Papa sich halten muss, dass es auch Geld für sie ist, Verpflegung, Schule, Freizeit..usw..und dass die Mama hinzuverdient und den Papa nicht ausbeuten will, dass sie den Papa regelmäßig sehen und mit ihm telefonieren darf usw...Deine Freundin ist viel zu nett und verständnisvoll und das weiß er auszunutzen. Durch seine Trickserei was das Geld angeht, bringt er eine Lawine ins Rollen, die er nie wieder rückgängig machen kann. Das was er jetzt macht, ist evtl. schlimmer als alles was in der Ehe gelaufen ist. Eine Versöhnung macht man sich dadurch auch kaputt uns später wird alles bereut.... Spreche aus eigener Erfahrung, nur dass meine Kinder zum Glück fast erwachsen sind und das falsche Spiel selbst durchschauten...
Also, das "Recht" hat er nicht, da jeder in der ehelichen Trennungszeit für das Jahr, in dem die Trennung stattgefunden hat (und nur für dieses Jahr noch!!) für sich entscheiden kann, ob er eine gemeinsame Veranlagung möchte oder nicht. Danach findet auf jeden Fall eine getrennte Veranlagung statt, es sei denn, deine Eltern "tun" so, als ob sie noch zusammen leben und sind sich in allen Dingen offiziell einig. Am Anfang der Trennung ist es so sicherlich besser, erstmal eine gemeinsame Veranlagung zu machen, da hierdurch Steuern gespart werden können. Deine Mutter hat nichts von dem Freibetrag, da sie zu wenig verdient, also ist es schon verständlich, dass dein Vater die noch-ehelichen Vorteile erhält. Theoretisch könnte deine Mutter aber auch von Anfang an auf getrennte Veranlagung bestehen, aber was hat sie davon, nur Nachteile, da der Unterhalt für die Kinder / und theoretisch auf für sie (aber so viel verdient dein Vater wohl sicherlich nicht, dass bei 4 Kindern noch Unterhalt für deine Mutter übrigbleibt...) evtl. weniger sein kann (Berechnungsgrundlage ist ja das jährliche Einkommen, also Netto + evtl. steuerrückzahlungen, nicht das monatliche Gehalt etc. Das Problem hier ist, dass dein Vater bei der jährliche Einkommensteuererklärung evtl. Geld zurück erhält, was er nicht an deine Mutter bzw. an seine Kinder weitergibt (muss er freiwillig auch nicht, das geht nur über Unterhaltsberechnungen ü. Anwalt, Jugendamt usw.,...) oder wenn sich deine Eltern einig sind. Wenn deine Mutter irgendwann mehr verdient, sollte sie auf jeden Fall die Steuerklasse II beantragen, inkl. Freibeträge und dann gibt es ja sowieso eine getrennte veranlagung, auch wenn die Ehe noch nicht geschieden ist. Wenn dein Vater pro Kind mind. 75% des gesetzlich vorgeschriebenen Unterhaltes bezahlt, kann er auf jeden Fall aber immer die Hälfte des Kinderfreibetrages bekommen, also bei 4 Kindern 2. Es scheint bei Euch wohl alles o.k. zu sein, es sei denn dein Vater bezahlt weniger als 75% und deine Mutter würde viel verdienen und hätte steuerliche Vorteile von den Kinderfreibeträgen......
Du bekommst Geld von deinem Vater auf dein Konto, weil du volljährig bist. Volljähig im Sinne des Gesetzgebers heißt, dass du ALLES alleine und selbst verantwortlich entscheiden kannst und musst. Du lebst aber noch bei deiner Mutter und deinem minderjährigem Bruder? Nur weil du Student bist, bist du nicht mehr der kleine Junge, der im Hotel mama lebt. Deine Mutter hat wegen dir Ausgaben. sie wird sich nicht an dir bereichern wollen, sicherlich müsstest du viel mehr bezahlen, wenn du woanders zur Miete wohnst. Deine Mutter hat durch dich viele zusätzliche Belastungen, die nimmt jede Mutter gerne in Kauf, aber nicht um jeden Preis. Deine Mutter ist auch jetzt, wo sie von deinem Vater getrennt ist, wieder eine Frau, und hat in der Partnersuche wegen ihrer Kinder nur Nachteile, wenn diese auch noch bei Ihr wohnen. Dein Vater - entschuldige - kann die Sau rauslassen, wann sind seine Kinder denn mal bei ihm... Also, denke nicht immer nur an dich und deine Ansprüche. Deine Mutter hat wegen dir einen finanziellen Mehraufwand, also Kosten und investiert noch dazu vieles, was man mit Geld wohl nicht bezahlen kann. Andere in deinem Alter gehen arbeiten und haben ihr eigenes Einkommen. wenn diese zuhause wohnen, müssen sie sich sicherlich auch an den Unkosten der Eltern beteiligen. Wenn sie Glück haben, dann natürlich nicht, aber es ist dann ein "Geschenk" der Eltern, keine Selbstverständlichkeit. Wenn deine Mutter unter dem Selbsteinbehalt liegt, muss sie auch rechnen, also wirst du es genauso machen.... Das gehört zur Volljährigkeit auch dazu, sich nicht immer auf andere zu verlassen und den bequemsten Weg gehen. Wenn dir alles nicht passt, dann zieh aus und such dir eine billigere Bleibe...wer putzt dann, wäscht und kocht.... ??
irgendwann im Laufe des Scheidungsverfahrens möchte der Richter/die Richterin von dir persönlich hören, dass die Ehe zerrüttet ist und dass du mit der Scheidung einverstanden bist. Hierzu muss dein Noch-Ehemann natürlich nicht gleichzeitig auch nicht anwesend sein. Die Einladung zur Anhörung und das was anzuhören gilt, gilt auch für den Fall, dass er abwesend ist, also krank, entschuldigt usw. Es heiißt Es ist nur ein Standart-Text für alle Fälle, nicht dass du sagen könntest, mein Mann war nicht da, also warum soll ich denn hingehen... ..... Falls du dem Richter/der Richterin schon in einer anderen Anhörung gesagt hast, dass du deine Ehe für zerrüttet hältst und es ist protokolliert worden, dann bestehe auf den schriftlichen Weg, eine Scheidung kann auch schriftlich festgestelllt bzw. beschlossen werden, also ohne deine/die Anwesenheit der Betreiligten, wenn diese vorher bereits ihr Einverständnis zur Scheidung gegeben haben. Die Scheidung ist dann nur noch Formsache. Kann mir nicht vorstellen,dass es um etwas anderes geht, ansonsten müsste das ja im Schreiben erwähnt werden. Wie auch immer, rechne mit dem Zusammentreffen mit deinem Ex, und wenn nicht, ist das, was du sagst, auch ohne seine Anwesenheit gültig... Verwaltungsdeutsch....
Bitte mach dir nicht so viele Gedanken um die genauen Abläufe bei einer Ehescheidung. Die Einzelheiten wissen auch viele Erwachsene nicht, denn man lässt sich in der Regel ja nicht oder nicht so oft scheiden. Nur wenn du volljährig bist, musst du dich selbst um den Kindesunterhalt kümmern, auch wenn den bis dahin immer z.B. deine Mutter für dich bekommen hat. Wenn du Fragen hast, die du nicht mit deinen Eltern besprechen kannst, kannst du sicherlich auch zum Jugendamt gehen. Das wird bei einer Scheidung sowieso zur Beratung eingeschaltet.