Vor allem als Antwort auf STELARI:
WIE ICH MICH AUFREGE!
Das ist mal wieder ein klassischer Gute-Frage Fall! Jemand schmeißt mit ein paar Fachwörtern garniert,knapp und überzeugt formuliert MIST in die Runde.
Fängt schon bei der Bezeichnung an:
"Die korrekte Bezeichnung lautet..." schreibst du?! Wer legt das fest? Wenn dann ist die "offizielle" stelle wohl der Gesetzgeber.
Hier sei Dir der entsprechende Gesetzestext, in welchem das geregelt ist ans Herz gelegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/
Personenbeförderungsgesetz.
Taxen sind TAXEN, auch vor GEricht. Das mal zum einen. (Funk-)mietwagen sind was anderes.
Auch des Rest deiner Aussage ist falsch.
Zunächst einmal sollte man wissen, dass die Preise für Taxen und Mietwagen sind behördlich festgelegt. Und das in jeder "Stadt" unterschiedlcih. (Stadt 9in Anführungszeichen, weil es genau genommen auch mal ganze Gemeinden oder gar Kreise sein können)
Dort in den Tarifverordnugen ist geregelt, was wieviel kostet.
Und unter Großraumfahrzeugen verstehen die meisgten dieser Tarifverordungen ein Fahrzeug mit Sitzplätzen für mehr als 4 Fahrgäste, und schreiben in den meisten Fällen einen Aufpreis vor, ob nun pauschal pro Fahrt, oder je Kilometer. Hier in Weinheim sind es rund 35% mehr/Kilometer.
Verlangt werden, darf dieser jedoch nur, wenn die Art des Fahrzeuges auch gerechtfertigt war, sprich im NOrmalfall mehr als 4 Fahrgäste transportiert werden. Steigt am Stand nur eine Person ein, oder bestellt jemand ein Taxi für 4 Personen, so kann man hierfür zwar ein Großraumtaxi einsetzen, darf aber nur den normalen Tarif verlangen. Anders sieht dies in diesem Fall aus, wenn eben speziell dieses Fahrzeug aufgrund seiner Eigenschaften gewünscht wird, dann wird regelmäßig auch der erhöhte Tarif zu bezahlen sein.
Kurz zu (Funk-)mietwägen: IN DER REGEL werden bei Funkmietwägen nur Kilometer berechnet (90%aller TAXI-Tarife berechnen auch Standzeiten im Verkehr) und der Unternehmer ist NICHT an die Kilometerpreise der Tarifverordnung gebunden. Dies und vieles mehr findest du im PBefG und in den jeweiligen Tarifverordnungen.
Soviel dazu
Andreas Wolff