Zunächstmal hilft ein Blick in das Personenbeförderungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html#BJNR002410961BJNG000201305
Die ZEit, dieses komplett zu lesen sollte man als angehender Unternehmer nicht nur haben, sondern sich auch nehmen.
Auch ein Blick in die Gewerbeordung lohnt. Diese ist zwar regelmäßig nicht auf TAxen- und MIetwagtenverkehr anzuwenden, aber durchaus analog anwendbar.
Weitere Auskünfte erteilt die das örtliche Gewerbeamt. Insbesondere Auskünfte zu Anforderungen welche über die Gewerbeordung hinausgehen. So ist es z.B. ein vielen Gemeinden Bedingung, dass man eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem Taxiunternehmen nachweist, während der man ADMINISTRATIVE und BUCHHALTERISCHE Aufgaben übernommen hat.
Ebenso werden meist hohe finanzielle Deckungen verlangt, Sicherheiten in Höhe von 20.000 Euro sind keine Seltenheit, um jederzeit Fahrzeuge einsatzbereit halten zu können.
Desweiteren findet sich in den meisten Tarifverordungen der GEmeinde ein Absatz, welcher den Unternehmer verpflichtet jede seiner Taxen mindesten 5 oder 8 Stunden täglich bereit zu halten.
Eigentlich alles Sachen die man als guter, an Betribesabläufen interessierter Taxler wissen sollte!
Viel Spaß und viel Erfolg wünscht
Andreas Wolff Wolff Services