Ich hatte genau diesen Fall schon mehrfach selber erlebt.
Die Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus:
- Wenn du einen Führerschein (A1, A2 oder A) besitzt, mit dem du allgemein 2-Kraft-Räder mit 125ccm oder höher fahren darfst (ohne geschwindigkeitsbegrenzung), dann ist das fahren mit einem getunten Roller von der perspektive der Fahrerlaubnis LEGAL. Du darfst mit deinem Führerschein einen solchen Roller fahren. Aber...
- Der Roller müsste dann auf die entsprechende Leistung angemeldet werden (großes Kennzeichen), ansonsten spricht man hier von "Fahren ohne Betrieberlaubnis". Das ist ein großer Unterschied!
Da du aber nur den AM Führerschein besitzt könnte es für dich eng werden. Wenn du glück hast, lassen dich die Polizisten weiterfahren. Ansonsten kommt eine Strafanzeige wegen "Fahren ohne Führerschein" auf dich zu. Wenn du minderjährig bist wird diese meißt gegen ein paar Sozialstunden fallen gelassen.
Ich rate dir aber lieber den Roller auf 45/50 km/h zu drosseln oder einen größeren Führerschein zu machen.