Wenn Arbeiten ausgeführt werden müssen, sollten mind. 3 Handwerker um ein Angebot gebeten werden. Nur dann können Sie schwarze Schafe von ehrlichen Handwerkern unterscheiden. Ansonsten mal eine Frage: Wer hat eigentlich den Bedarf festgestellt?

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Es gibt immer schöne Ausreden, wenn man keine Lust hat, einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Und Unterricht ist auch eine Tätigkeit. Nun mußt Du nur noch erklären, bei welchem Psychiater Du in Behandlung bist und keine Entschuldigungen erhälst. Das höre ich zum ersten Mal. Oder ist der Schulschwänzer der eigene Psychiater? Solche Leute blockieren den Unterricht und geben schlechte Beispiele - man sollte3 sie ganz einfach schnell entfernen. Wer nicht bereit ist, sich um sein eigenes Leben zu kümmern, der hat auf einer höheren Schule absolut nichts verloren. Für Harz IV reicht die Hauptschule.

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Das ist doch ganz einfach: Gehe in die Politik. Dort musst Du - je weniger Fachwissen vorhanden ist - sehr extrovertiert sein. Und Zielstrebigkeit - siehe Claudia Roth (keine Ausbildung, keine Kenntnisse), die es bis zur Vorsitzende durch extrovertiertes Gedöns und Zielstrebigkeit bis zur Vorsitzenden gebracht hat. Dass man seine eigenen "Truppen" dabei gut organisieren muss, versteht sich von selbst.Und den Rest Deiner Fähigkeiten benötigst Du absolut um in der Öffentlich bekannt zu werden, denn der Weg beginnt im Parteibüro über Kommune, Land- und Bundestag. Bist Du dort angekommen, drücke Dich 8 Jahre auf einer Bank. dann hast Du für alle Zeit ausgesorgt. Entweder macht es Dir Spass, und du machst weiter, oder Du beginnst danach mit etwas Vernünftigem

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Wie lange darf mein Freund unangemeldet bei mir wohnen?

Hey Leute, ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Es ist ein Vierfamilienhaus. Im EG wohnen 2 ältere Damen, die mit nichts anderem am Tag beschäftigt sind als sich für das Leben von anderen zu interessieren. Grade jetzt, wo ich neu bin, stellen die mir aus Neugier viele Fragen wie z.B. wann ich wieder arbeiten muss, welche Schicht ich habe, warum ich den Hausflur so putze und nicht so, welchen Boden ich in meine Wohnung gelegt habe und wann ich endlich mit dem Umzug fertig wäre und viel mehr. Anfangs fand ich das noch okay, aber langsam nervt es ehrlich. Mein Freund ist Ausländer und die beiden Frauen - also meine Nachbarinnen - mögen ihn nicht . Die haben sogar zu mir gesagt, warum ich mir denn keinen Deutschen suchen würde usw. Echt krass. Nun ist mein Freund seit ein paar Wochen täglich bei mir. Er ist bei seinen Eltern gemeldet. Die beiden Frauen wissen es, dass er bei mir nicht gemeldet ist, weil die den Vermieter (Wohnungsgesellschaft) gefragt hatten. Die eine Frau sprach mich an und sagte, dass sie weiß, dass mein Freund bei mir nicht gemeldet ist und dass angeblich ,falls mein Freund bei mir offiziell einziehen wollen würde, er eh keine Unterschrift von meinem Vermieter bekommen würde. Darauf hin habe ich ihn angesprochen und er meinte das würde nicht stimmen. Dann war für mich die Sache erledigt. Obwohl ich ihm das nicht so glaube. Komischer Mensch. Was ist, wenn mein Freund echt keine Unterschrift von meinem Vermieter bekommt? Wir haben soviel Geld in die Wohnung gesteckt. Wie lange darf er unangemeldet bei mir wohnen? Die Frauen kriegen ja täglich mit, wann er kommt und geht und ich denke, das teilen sie dem Vermieter auch mit.

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Also erstmal die gesetzlichen Grundlagen: Du hast als Alleinstehende eine Wohnung angemietet. Das ist in Ordnung. Besuch darfst Du auch erhalten - aber nur zeitlich begrenzt. Wenn Dein Freund - es ist egal ob es sich um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt - ständig bei Dir wohnt, gibt es mehrer Gesetzesverstöße. Nach 7 Tagen muß er sich anmelden, wenn er ständig dort wohnt. Es kann ein Zweitwohnsitz oder Hauptwohnsitz sein. Ist die Wohnung groß genug für zwei Personen also ca. 65qm, dann mußt Du das Deinem Vermieter mitteilen, der dann eine Vertragsänderung vornimmt, wenn DeinFreund mit für die Miete verantwortlich sein soll. Bleibst Du einziger Vertragspartner, bitte die Gesellschaft um Bestätigung Deiner Information. Die Gesellschaft wird selten etwas dagegen haben - mir ist kein Fall bekannt, wenn alle vertraglichen Bedingungen eingehalten werden. Hast Du zuschüsse vom Arbeitsamt - oder er - gibt es natürlich neue Probleme. Dem Arbeitsamt muß die neue Situation gemeldet werden, sonst gibt es eine Strafe. Und aus Deiner Schilderung gehe ich davon aus, daß Du Harz IV erhälst. Und die Behörde ist gefählicher als der Vermieter. Zu guter Letzt wird es ein Fall für die Polizei. Also mach Dich schlau an den richtigen Stellen.

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Es ist wie überall auf der Welt. Ohne eigene Leistung überlebt man, aber es gibt keinen Luxus. Wer mit 19 Jahren von Harz IV lebt, hat meist keine Ausbildung - weil ja erstmal gelebt werden muß. Hat meist auch keinen vernünftigen Schulabschluß - ist ja alles sowieso nur Blödsinn usw. Also, mal am Riemen reißen, eine Ausbildung suchen - es gibt mehr als genug - ist aber meist mit Arbeit verbunden. Und wenn man die Ausbildung über die Probezeit bestanden hat, in der Nähe der Arbeit - unabhängig von erreichbaren Discos und Kneipen - mit Hilfe des Lehrhessen eine Wohnung suchen. Einen Bürgen wirst Du kaum bekommen, denn wer bürgt für einen Nichtsnutz, bei dem nur sicher ist, daß aus der Bürgschaft Schulden werden. € 600 sind vor Wohnungssuche erstmal auszugleichen, denn wenn Du eine Wohnung haben willst - egal wie groß - mußt Du viele dinge anschaffen. Und die kosten meist auch Geld. Ich glaube, Deine derzeitigen Vorstellungen sind sehr unreal.

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Mir geht es auch so, wenn die tiefsinnigen Quatscher über Gefühle usw. reden, ist mir auch der Tag verdorben. Auch ich möchte über diese sinnlosen Selbsterkenntnisse wirklich nichts von meinen Bekannten hören, denn diese tieferen Gespräche sind meist so flach, daß sie mir kein Interesse wert sind. Es ist ganz einfach, sprich über heute und jetzt, sprich was Dir gestern geschehen ist, und laß die tieferen Gespräche den Philosophen, denn die haben das strudiewrt. Solange Du das nicht hast, laß Deine Pseudoerkenntnisse in Deinem Kopf.

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Da hilft nur eins: Verbindung mit dem DSL-Lieferanten herstellen. Ist es Vodafon, hast Du schlechte Karten. Ist es T-home, rufe an (kostet nichts), die messen während des Anrufes durch; ist ein Fehler da, wird er umgehend bereinigt.

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Freunde findet man normalerweise überall wo sich Menschen begegnen, treffen. Also im Schwimmbad, im Sportverein, im Jugendzentrum. Aber mit 16 gibt es noch einen sehr viel wichtigeren Punkt: Wie mache ich einen guten Schulabschluß. Glaube mir, der gute Freund, der findet Dich, den brauchst Du nicht zu suchen. Und hoffentlich ist es ein guterm herzlicher, verläßlicher un nicht cooler Junge.

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Leider hast Du da schlechte Karten. Ich habe 2 Jahre danach gesucht. Dann fand ich eines, daß allerdings neu überzogen werden mußte, aber noch ein richtiges Bettsofa Jahrgang 62 ist. Heute gibt es so etwas nicht mehr. Was angeboten wird ist - leider - nur noch Wohnschrott.

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Ich würde einfach den Verkäufer fragen. Gerade bei Fiat hat nichts Bestand. Da kann einer viele Ratschläge geben, die alle nicht stimmen. Also Verkäufer fragen. Da Gasheizungen der Pflichtwartung unterliegen, wird der Verkäufer sicher auch die Bedienungsanleitung parar haben.

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zunächst das Wichtigste: Stahlbauweise ist sehr feuergefährlich - oder sehr teuer, wenn sie verkleidet wird um den Banntvorschrifdten F 60 zu bestehen. Frage doch lieber mal nach einer 3 S Garage.

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Dir liegt eine Räumungsklage vor. Die mündliche Vereinbarung mit Deinem Vermieter gilt vor keinem Gericht. Liegt eine Räumungsklage vor, mußt Du die Wohnung nicht kündigen. Der Vermieter muß die Räumungsklage aufheben lassen, Dir das schriftlich mitteilen - dann gibt es für Dich wieder Kündigungsfristen. Also: halte Dich an die mündliche Vereinbarung, suche Dir eine neue Wohnung und teile Deinem Vermieter 14 Tage vor Auszug unter Berufung der Räumungsklage mit, daß Du zum .... die Wohnung räumen wirst.

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Um Wohngeld zu beantragen, muß ein Mietvertrag vorliegen, aus dem die Kosten für die Wohnung sowie für die Heizung und den Nebenkosten (z,B. Müll) hervorgehen. In jeder Gemeinde/Stadt gibt es eine Wohngeldstelle, bei der Du alle notwendigen Informationen erfragen kannst. Die Wohngeldhöhe richtet sich nach den Mietkosten; sie liegt durchschnittlich bei Euro 80 - 90. Wenn Du Elterngeld beziehst, gehe zum Amt für Familie, Jugend und Soziales (Sozialamt, wo Du auch das Elterngeld beantragt hast. Vielleicht erhälst Du von denen mehr als von der Wohngeldstelle. Aber ein Mietvertrag ist auch dort Voraussetzung. Der Nachteil für den Schwiegervater wird sehr gering bis ganicht vorhanden sein, wenn er außer Rente derzeit keine weiteren Einmkommen hat. Als Rentner hat er einen Freibetrag für steuerfreie Einnahmen. Mieteinnahmen innerhalb dieses Freibetrages sind steuerfrei. Wenn er Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat, kann er auch Kosten des Hauses absetzen, dadurch wird das zu versteuernde Einkommen meist auf null reduziert. Helfen Dir diese Auskünfte weiter?

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Nur zu Fuß, mit dem Kanu oder auf Pferden läßt sich die herrliche Natur und Bergwelt richtig und intensiv erleben. Unsere Touren bringen Sie in die Wildnis und in abgelegene Regionen, die nicht vom Tourismus überlaufen sind. So haben Sie die Gelegenheit, die unberührten Weiten Kanadas perfekt und hautnah zu erleben. Nutzen Sie die Möglichkeit, dies mit erfahrenen Bergführern zu erleben. Sie werden unvergessliche Tage in wunderschöner Natur verbringen und lernen die herrliche Landschaft West- und Nordkanadas abseits der üblichen Touristenpfade kennen.

Die Rocky Mountain Nationalparks Banff und Jasper bieten abseits der Touristenrouten Wanderwege durch herrliche Berglandschaften, die sich dem Besucher zu Fuß, mit Pferden oder dem Kanu erschließen. Nur wenige Kilometer entfernt von den touristischen Hauptstrecken durch die Rocky Mountains finden Sie fast unberührte Gegenden, in denen Sie kaum anderen Wanderern begegnen werden.

Im größtenteils noch unberührten Yukon Territorium folgen Sie den Spuren der Glückssucher und Abenteurer, die sich während des Goldrausches am Klondike ihren abenteuerlichen Weg durch die Wildnis suchten. Folgen Sie ihren Spuren über den Chilkoot Trail, oder machen Sie es ihnen nach und unternehmen Sie Touren in Regionen im Norden Kanadas, die noch kaum ein Mensch betreten hat. Eine Reise, die Ihnen in Erinnerung bleiben wird, ist Ihnen gewiss. Erleben Sie ein Abenteuer in der unberührten Wildnis Nordkanadas. Sie werden noch lange von diesem Erlebnis erzählen.

Diese Reisen verlangen eine durchschnittliche körperliche Konstitution und durchschnittliche sportliche Fähigkeiten.

http://www.travelworldonline.de/trekkingkanada.html

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Wenn sie zu Besuch ist, kann sie 3 Monate unangemeldet bei Dir wohnen. Wenn sie bleibt, gehe zum Einwohnermeldeamt und melde sie an (Sie muß dabei sein) Das kostet meist € 5 und alles ist in Ordnung. Aber Achtung, der Vermieter muß auch verständigt werden.

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Ich gehe mal davon aus, daß die Wohnung nicht tapeziert ist. Ist sie das, mußt Du - leider tapezieren und streichen. Wenn Du bei der Übergabe keine Beanstandungen schriftlich fixiert hast, wird die Vermieterin diese sicher jetzt fixieren. Dann kannst Du eine jahrelangen Prozess mit unklarem Ausgang führen - und alles auf Erfahrung buchen. Und bei der neuen Wohnung machst Du gleich vor Einzug ein Protokoll, in dem Du den Zustand der Übergabe aufführst. Z.B. Tapete ungestrichen mit Spachtelstellen usw. Das wird dann vom Vermieter und Dir unterschrieben, und es gibt keine Probleme - später. Auch achte auf die Zimmerschlüssel. Da gibt es meist nachträglich Streit, weil einige Türen keine Schlüssel hatten, bei Auszug aber alle da sein müssen! Das wird dann meistens mit einem Pauschalbetrag abgegolten, ohne sie tatsächlich zu kaufen - denn der Nachmieter macht die gleichen Fehler.

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Du mußt mit dEiner Leitung sprechen und Deine Wünsche und Bedenken nennen. Dann wird alles für Dich unternommen, was Deiner "Resozialisierung" dienlich ist (Sagt man). Wichtig ist, daß Du Dir zum Entlassungszeitpunkt eine Wohnung beschaffst. Die bekommst Du nur durch die Unterstützung der Haftanstalt, da Deine derzeitigen Einkünfte für keinen Vermieter ausreichend sind. Hilt Dir die Leitung nicht bei dem ALG II, dann ist nach der Entlassung - spätestens eine Stunde später - der Weg zum Jobcenter/Arbeitsamt angesagt.Für den Antrag reichen eine Postadresse (evtl.Freund), Deine Entlassungspapiere und der Personalausweis aus. Wenn Du mit weniger als € 200,-- entlassen werden, kannst Du sofort Unterstützung beanspruchen. Will das Dein Sachbearbeiter nicht, sprich mit dessen Vorgesetzten. Und vor Allem, laß Dich nicht abwimmeln! Noch ein Tipp für die Wohnungssuche. Nimm Kontakt mit dem Sozialamt auf. Die haben eine Vermittlungsstelle für Wohnungen. Ich hoffe, Dir können meine Ausführungen helfen - und alles Gute.

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