Backofenreiniger!

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Hallo! Eine Verstauchung macht keine Probleme. Solange du dich und die Hand noch bewegen kannst, solltest du dich auch bewegen - und die Hand! Das übt den Körper auch einmal an Belastungsgrenzen zu gehen.

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Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

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Also: Meine Familie hat bis heute keinen Lastenausgleich erhalten, weil ihn nie jemand von uns beantragt hatte. Die Furcht vor dem Aufwand war zu groß. Ich bin also die erste, die die Idee einmal angehen möchte. Also muss ich mich wohl daran machen, Auskunft über den Lastenausgleichzu erhalten und dann sehe ich, ob das noch geht.

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Gewerbetreibenden mein privates Grundstück für meine Veranstaltung zur Verfügung stellen möglich?

Hallo!

Ich, als Privatperson, möchte gerne auf unserem riesigen Hof eine Veranstaltung zur Unterstützung regionaler Lebensmittel-Produkte machen. Die meisten derer, die regionale Produkte bei uns herstellen, sind damit gewerblich tätig, z.B. Imkerhonig, Apfelwein, Straußeneier-Likör usw. Kann ich Gewerbetreibende rechtlich ganz einfach so auf meine private Veranstaltung, auf mein Privatgrundstück einladen, so dass sie ihre Produkte vorstellen können und die Leute aus unserer Region dann wie bei einem Markt darauf herumbummeln können? Es ist also soetwas wie ein Haus- und Hof-Trödelmarkt mit regionalen Lebensmittel-Produkten, nur dass, die Verkäufer eben Gewerbetreibende sind, die ihre Produkte vorstellen.

  1. Der Ort der Veranstaltung, die ich plane, ist mein Privatgrundstück.
  2. Diese Veranstaltung möchte ich selbst professionell bewerben - das heißt, alle Kosten z.B. für das Drucken von Flyern etc. lasse ich zu meinen Kosten entwerfen und drucken.
  3. Die Veranstaltung ist öffentlich, jeder kann vorbei schauen und auf dem kleinen Markt herumbummeln.
  4. Alle Gewerbetreibende, die ich für meine Veranstaltung einlade, können völlig kostenlos an meiner Veranstaltung teilnehmen!
  5. Die Gewerbetreibenden können bei der Veranstaltung ihre regionalen Lebensmittel-Produkte präsentieren und verkaufen.

Ist soetwas rechtlich und steuerrechtlich einfach möglich? Kann ich den kleinen regionalen Lebensmittel-Erzeugern und damit der Marmelade von um die Ecke, einfach so dieses Geschenk machen, oder lauern rechtliche Beachterlies auf mich?

Vielen Dank an eure Hilfe! Eure Kati

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Versicherung ist ausgeschlossen. Es muss doch auch so gehen: Jeder Gewerbetreibende, den ich einlade und sich bei meinem Regional-Produkte-Event vorstellt, nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko teil und achtet selbst, wie alle anderen, dass er und niemand weiteres zu Schaden kommt. So eine Vereinbahrung sollte schriftlich festgehalten werden. Das muss doch so rechtens sein, wenn es eine schriftliche Vereinbarung darüber gibt, oder?

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Möglichkeiten: Die Folgen der schädlichen !!! Selbstbefriedigung, falsche Ernährung oder beides. Blutgruppe wissen und einen guten Ernährungsberater aufsuchen. Du wirst mehr erfahren, als du wolltest ... im äußerst positiven Sinne. Gute Besserung.

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Wenn es wirklich schnell gehen muss und man sie für dich erklärt auch verändern, designen können soll, empfehle ich dir sieben-sommersprossen.de Der Grafik- und Webdesigner hat uns schon oft geholfen, er reagiert schneller als die Polizei erlaubt, erklärt, baut und ändert deine Website, auch so dass du sie danach selbst verändern kannst - und das alles zu spottgünstigen Festpreisen, wenn der Umfang nicht so groß sein soll.

Liebe Grüße Kati

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25,00 € sind ein realistischer Preis für das gute Stück. Und den bekommt man auch im Verkauf dafür. Es wurde bis 1986 gebaut.

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Aha. Danke! Sehr schön:

  1. Die verkauften Dinge dürfen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erworben sein.
  2. Der Charakter einer gewerblichen Tätigkeit/ erklärter Handel damit, darf nicht gegeben sein.

Wie sieht es mit dem Zeitrahmen aus, von dem unter den Antwortenden gesprochen wurde? Die Zeitspanne zwischen Kauf und Verkauf des Gegenstandes in Privatbesitz darf nicht wie groß oder klein sein, damit es nicht den "Tatbestand" einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt?

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Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

Liebe Community,

die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...

  1. Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:

  2. Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?

Herzlichst, Kati

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Hallo und vielen Dank an alle Antwortenden!

Wir haben uns mit unserer Frage an einen der vielen Denkmalverbände gewendet und haben dort sehr kompetente und vor allem freundliche + äußerst hilfsbereite Menschen angetroffen. Dort konnte man uns unsere Frage SOFORT, einfach und an vielen persönlichen Beispielen beantworten: Ja, es ist möglich - und das ohne besondere Einschränkungen, wenn der Satzungszweck erfüllt wird.

Herzlichst, Kati

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Stimmbruch in der Pubertät? Sonst: Gesunde Ernährung und keine Selbstbefriedigung.

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Ganz einfach: Da gibt es keine Logik, denn das was du da berichtest + du + der Typ + das was ihr gemacht habt + die Art = dasselbe niedrige Niveau.

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Warten! Ganz einfach. Du bist als Mann nur attraktiv, wenn du dich am besten GAR NICHT um sie kümmerst = du hast es nicht einmal nötig eine Frau anzusprechen. Sonst ist es so:

  1. Frauen wählen den Mann nicht andersherum.
  2. Der Mann wird gewählt anhand dem WAS er ist.
  3. Also sei etwas. Alpha. Mach dein Ding und sei erfolgreich damit ...

... dann beginnt nicht nur eine Prinzessin zu schmachten und wird versuchen in deine Nähe zu geraten ...

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