Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

Polen, Krieg, Deutschland, Politik, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertreibung

Meinen Metallschrott aus meinem Privateigentum als Selbstständige verkaufen - steuerfrei?

Hallo!

Ich bin selbstsändig als Grafikdesignerin und möchte mir privat nun ein Haus kaufen. Auf dem Grundstück mit dem Haus käme eine große Menge alter Metallschrott zusammen: Grundstückszaun, Stahlträger aus Teilabriss, ... etc. Der müsste weg! Ich habe mit einigen Schrotthändlern gesprochen, die meinten, dass, weil eine anständige Menge Stahlschrott, ca. 35 Tonnen, zusammenkommen könnten, sollte ich diese Menge auch über meine Selbstständigkeit/Firma und Steuernummer an sie verkaufen. Der Grund sei, dass das Finanzamt gegenüber den Schrotthändlern nicht annehmen kann, dass solche Mengen aus einer Privathand kämen. Nun hätte ich allerdings bei Kauf des Grundstückes so viel Schrott und ich würde ihn wenn dann auch gern auf einen Schlag verkaufen. Wenn ich den Schrott mit meiner Selbstständigkeit/Firma/Steuernummer an einen Schrotthändler verkaufe, dann muss ich diese Veräußerung auch in der Einkommensteuererklärung angeben und mir würden so sogar vielleicht auch noch Steuern dafür am Ende berechnet. ABER: Da ich das Grundstück privat für mich kaufe, ist doch der Schrott nach Grundstückserwerb wie es steht und liegt auch mein privates Eigentum. Und privates Eigentum kann ich steuerfrei veräußern wie ich möchte, solange ich keiner gewerblichen Tätigkeit mit dem Veräußern nachgehe. Die Schrotthändler wünschen sich, dass ich wenn, meinen Schrott über meine Firma an sie verkaufe, obwohl er mein Privateigentum nach Kauf des Grundstückes wäre - ein Problem! Wenn ich das nach Kauf des Grundstückes so mache, berechnet mir das Finanzamt dafür am Ende Steuern?

Könnte ich das also machen: Den Schrott nach dem Grundstückserwerb auf einen Schlag an einen Schrotthändler auf Rechnung mit meiner Grafikdesign-Firma verkaufen und am Ende ist das in meiner Einkommensteuererklärung das, was es ist: Veräußerung von Privateigentum und damit steuerfrei?

Vielen Dank und liebe Grüße an alle Antwortenden! Kati

verkaufen, Steuern, Steuererklärung, Schrott, Schrotthandel, Steuerrecht
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