1. Im Menü auf datei
  2. Import Export wählen
  3. Export in eine datei wählen
  4. Excel wählen
  5. Ordner Kontakte markieren
  6. Ort wählen plus dateinamen
  7. fertig
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Erhebt Deine Mutter Dir gegenüber diesen Anspruch. ist die Rechnung auf Deinen namen ausgestellt? wenn ja, wende Dich an diese Firma und frage Sie warum Sie rechnungen auf falschen Namen ausfertigen. Du musst nix bezahlen oder hast Du einen schriftlichen Auftrag an diese Firma gestellt und oder nach der Reparatur etwas unterschrieben! Deine Mutter ist Vertragspartner dieser Firma! Wieso will Sie denn jetzt von Dir das geld zurück? Komische Sache, das!

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Wo warst Du als Du geräusche gehört hast? habt Ihr ein haus, Wohnung und wie groß?

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Kenne ich von einer freundin auch. Hast Du das schon mal gehabt? Sie hört auch hin und wieder Kinder rumlaufen und sprechen...Manche haben halt diese Gabe oder dieses problem, wie auch immer man das sehen will. Ich sage nur Six Sence!

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Ich würde mit dem Lappi dahin gehen wo du es gekauft hast und dir einen kostenvoranschlag machen lassen. Wie alt ist das Ding und was hat es gekostet? welche Marke?

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Mietrschutzbund ist eine gute Sache. grundsätzlich darf der vermieter die Kaution ein Jahr lang zurückhalten. Denn eine Endabrechnung der betriebskosten erfolgt einmal pro Jahr. Ich würde vorerst schriftlich Einspruch einlegen (Einschreiben per Rückschein) und Eure Beweise darlegen (Fotos einscannen und mitsenden). Im besten Fall könnt Ihr alles mit weuren beweisen wiederlegen, die er Euch vorwirft. Im Brief die Zeugen benennen die Ihr zusätzlich habt.

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Wenn Du den Flugmodus aktivierst, darfst Du das Gerät offiziell nutzen, ausser bei Start und Landung, da müssen alle E-Geräte aus sein. Wenn Du das iPhone (Handy/Smartphone) in den Flugmodus versetzt, es dann zum Start ausschaltest und später wieder einschaltest um Musik zu hören oder ein Film zu sehen, bleibt der Flugmodus aktiviert, bist Du Ihn nach der Landung z.B. wieder deaktivierst!

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Ist das erfasstes/erschlossenes Bauland?

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Wo ist Dein Problem? Scheinbar willst Du den job nicht! warum hast Du dich überhaupt darauf beworben wenn Du weißt das Du nicht hinfahren würdest!

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Handy ausschalten. Akku heruasnehmen - Typenbezeichnung des Akkus abschreiben und Googlen. wenn auf dem Akku nichts brauchbares drauf steht. Am Handy unter dem Akku nach der Handytypenbezeichnung suchen und das dann in verbindung mit Akku googlen. jegliche typeniformation findest Du immer dort wo der Akku steckt und oder Deine SIM Karte steckt.

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Der würde Dir Deine Idee wenn Sie gut ist womöglich sofort klauen und Du gehst leer aus. Lass Dich bei der IHK Erfinderberatung (Kostenlos) beraten ob Deine SW (Spiel) Schutzfähig ist. Wenn ja lass Sie schützen und dann gehe auf Hersteller zu und doer wenn Dich dich an einen Anwalt und wende Dich über diesen an Hersteller.

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Die Frage ist, was für ein Konzept? Ein spezielles Verfahren? Resultiert ein physikalisches Produkt aus diesem Konzept? Ist eine Softwareentwicklung bestandteil dieses Konzeptes oder, oder, oder.... Es gibt in jeder IHK eine Erfinderberatung (Kostenlos) da kannste Dir einen termin holen und Dich beraten lassen. Eine Idee wie Facebook kann man zum Beispiel nicht schützen...ausser Facebook verwendet speziele Softwareverfahren und oder Softwareentwicklungen die Schutzfähig sind. In Deutschland ist es jedoch sehr schwer SW schützen zu lassen.

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Nein vorerst nicht, ausser Du schließt die private KV so direkt mit Frau ab aber vorsicht kann teuer werden. Evtl. die Frau, wenn möglich, selber gesetzlich Versichern. Frage aber lieber eine Dir vetraute KV. Evtl. kannst Du Dich auch vorerts freiwillig gesetzlich versichern. Frag deine gesetzliche KV welche Möglichkeiten Du hast.

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Kann mich mein AG zwingen, meinen PKW für regelmäßige Fahrdienste (Kinder) einzusetzen?

Als Erzieher in einer Tagesstätte werde ich von meinem Arbeitgeber (soziale Einrichtung) dazu gezwungen, zu betreuende Kinder mit meinem Privat-PKW regelmäßig von der Schule abzuholen bzw. nach Hause zu fahren. Diese Aufgabe wurde mir während meines Einstellungsgespräches als Teil meiner Tätigkeit genannt, jedoch war damals nicht die Rede von meinem Privat-PKW , sondern von den einrichtungsseitig vorhandenen Bussen und PKWs. Auch ist diese Tätigkeit in keiner Weise in meinem schriftlichen Arbeitsvertrag erwähnt. Da die zugehörigen Einrichtungen immer mehr Aufgaben zu erfüllen haben, und dafür nicht mehr Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, werden die MA vermehrt dazu gezwungen, auch für regelmäßige Fahrten ihren privaten PKW einzusetzen. Die Kosten werden zwar auf Km-Geld-Basis ersetzt, jedoch bleiben die Fragen: - Wer zahlt mir evtl. Unfallschäden bzw. Mehrkosten für Vollkasko, Insassenversicherung , fahrleistungsabhängige Versicherungsprämie? - Ist das nicht bereits eine gewerbliche Personenbeförderung, für die spezielle Richtlinien gelten ? Was passiert, wenn ein Kind bei einem Unfall verletzt/getötet wird, oder mir gar bei der Fahrt aus dem Auto springt und in ein anderes Auto läuft ? - Wer kommt für Schäden auf, die die Kinder in meinem Auto verursachen ? Daher meine Frage: Kann mich mein AG dazu zwingen, mein Privat-PKW für regelmäßige Fahrdienste einzusetzen ?

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Zwingen kann er Dich zu nichts!

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