Das ist ein stinknormales lineares Gleichungssystem.

Es gibt verschiedene Lösungswege.

Erster Schritt:

Fasse pro Gleichung alle x und y zusammen:

I: 8x - 9y=22

II: 3x - 5y=5

Nun könntest du mit dem Eliminationsverfahren fortfahren:

Dafür multipliziere ich Gleichung I mit (-3) und Gleichung II mit 8.

I: -27x + 27y = -66

II: 27 x - 40y= 40

Dadurch ergibt sich der Ausdruck

13y = 26

y= 2

Ups, ich war wieder mal zu langsam.

Oben stehts schon deutlich schöner ;)

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Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass sich der Leser in der Parabel die Sachebene (also das, was durch das Geschilderte (die Bildebene) vermittelt werden möchte, sozusagen "die Moral von der Geschicht'") selbst erschließen muss.

Das lässt deutlich mehr Interpretationsspielraum zu, als das beim Gleichnis der Fall ist, welches diese Sachebene gleich mitliefert, indem sie sich konkreter "so wie" Vergleiche bedient. So wird direkt im Text klar gestellt, was womit verglichen werden soll.

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Du eliminierst jeweils ein x, oder y, indem du die linearen Gleichungen addierst (sog. Eliminationsverfahren).

Zuvor multiplizierst du eine der Gleichungen, oder auch beide, um auf dieselben Koeffizienten zu kommen.

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Hm...

Ich würde sagen, dass dies auf Gesellschaften zutrifft, in denen jedem Bürger eine Privatautonomie gegenüber dem Staat zukommt, sowie die Möglichkeit, sich gegen Willkür durch Staatsgewalt zu schützen.

Allgemein also ein Rechtsstaat, der den Einfluss des Staates nur als äußere Schranke versteht, innerhalb derer die Bürger frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Im Gegensatz zu einem Polizeistaat.

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Das Gesetz lautet:

Die Quadrate der Umlaufzeiten zweier Planeten verhalten sich wie die dritten Potenzen der großen Halbachsen ihrer Bahnen.

Dadurch wird der Zusammenhang beschrieben, der zwischen der Größe einer Bahn und der Zeit für einen Umlauf um die Sonne besteht.

Hier ein Bild

Je größer die Bahn und somit der Abstand des Planeten zur Sonne ist, desto langsamer bewegt er sich.

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Die Definitionsmenge einer Funktion umfasst alle Werte, die x annehmen kann.

Um diese zu erschließen, siehst du dir die Art der Funktion an und welchen Einschränkungen diese unterworfen ist.

Hier darf der Nenner bspw nie Null werden. D.H, x-Werte, die zu einem solchen Ergebnis führen würden, sind nicht Teil der Definitionsmenge.

also ist x=2 schon mal kein Teil der Definitionsmenge.

Die Wertemenge umfasst alle Werte y bzw. f(x), die diese Funktion annehmen kann.

bei quadratischen Funktionen sind das bspw. ausschließlich positive Werte.

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Bei solchen Fragen ist es immer hilfreich, sich die Dimensionen einer physikalischen Größe anzusehen.

P= W/t

W ist hierbei die Arbeit bzw. Energie, die pro Zeiteinheit (t) verrichtet wird.

Da sich die Leistung umgekehrt proportional zum Zeitfaktor verhält, wird diese umso kleiner, desto größer t bei konstanter Arbeit wird.

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Du verschiebst das Komma im Ergebnis um genau so viele Stellen nach LINKS wie du es zuvor im Divisor nach RECHTS verschieben musstest, um eine ganze Zahl zu erhalten.

Aus 82 wird somit 0,82, weil du zuvor den Divisor 0,12 durch zweimalige Gleitkommaverschiebung nach rechts in eine ganze Zahl umgewandelt hast.

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Bei Notwehr. In den von dir beschriebenen Fällen kann man sich durch andere Maßnahmen wehren, die deutlich deeskalierender sein dürften als eine Backpfeife.

Wenns dumm läuft, schlägt er zurück.

Grundsätzlich gelten bei Gewalt für beide Geschlechter dieselben Regeln.

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Inhaltskontrolle von AGBs in Internetforen/Communities?

Hallo,

ich hoffe, hier sind ein paar Juristen unter euch, die mir in dieser Sache weiterhelfen können.

Konkret geht es um einige Klauseln in den AGBs einer Internet-Community, die mir nach genauerer Prüfung der einschlägigen Rechtsquellen "sittenwidrig" erscheinen.

Beispiel:

12.2 Der Betreiber hat das Recht, die Registrierung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Damit entfällt die Berechtigung des Nutzers zur Inanspruchnahme der Angebote der Plattform. Die Kündigung durch den Betreiber erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Unabhängig davon wird der Betreiber die Registrierung insbesondere dann zurücknehmen, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht worden sind, Registrierungsvoraussetzungen entfallen, gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird oder ernstzunehmende Hinweise auf die Vornahme rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegen.

Ist ein solcher unbegründeter Rücktrittsvorbehalt überhaupt zulässig?

Gesetzt den Fall, es handelt sich hierbei um ein Dauerschuldverhältnis, bei dem ein solcher Vorbehalt grundsätztlich infrage kommt, widerspräche diese Regelung ja immer noch §307 BGB, da:

Für Vertrage mit einem Rücktrittvorbehalt in den AGB ist daher das gesetzliche Leitbild des Rücktritts von Bedeutung. Ein Rücktritt ist nur beim Vorliegen von konkreten Rücktrittsgründen oder erfolgloser Fristsetzung möglich ( § 323 BGB@). Eine Abweichung von diesem Leitbild des Rücktrittrechts in AGB ist nach  § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB@unzulässig. Daher muss der Verwender bei einem Rücktrittvorbehalt in AGB die Gründe des Rücktritts angeben

Quelle

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Hier wird im Übrigen ein Präzedenzfall geschildert, bei dem zu Gunsten des Forennutzers entschieden wurde.

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Ungebründetes Hausverbot in Internetforen/Communities?

Guten Abend allerseits!

Ich war einige Monate lang in einer großen, deutschsprachigen Internet-Community aktiv, bis mir dort ohne Angabe von Gründen ein Hausverbot erteilt wurde und mein Account entsprechend gesperrt wurde.

Auf Nachfrage, wie ich zu der Ehre komme, hieß es bloß "über Hausverbote diskutieren wir nicht"

Nachdem ich im I-net ein bisschen recherchiert hatte, kam ich auf die Seite eines Anwalts für Internet-Recht, auf der ua geschrieben stand, dass auch ein virtuelles Hausrecht nachvollziehbar und begründbar sein muss, da andernfalls Willkür und Diskriminierung vorliegt.

Dieses Forum steht jedem beliebigen Nutzer offen. Es kommt immer wieder zu temporären Sperrungen, denen mehrere AGB-Verstöße vorausgingen. In meinem Fall kam es aber zu nichts dergleichen, weder einem Verstoß, noch einer Verwarnung. Im Gegenteil, ich diskutierte immer höflich, hatte mit einzelnen Usern auch engeren/freundschaftlichen Kontakt (über eine PN-Funktion).

Lediglich wurde ich zuletzt vermehrt mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit meiner Schilderungen konfrontiert. Eine Userin unterstellte mir sogar, mir meine Geschichten bloß auszudenken, um so Aufmerksamkeit zu generieren.

Ein paar wenige Personen nahmen also Anstoß an der Art und Weise, wie ich meine Erlebnisse beschrieb.

Das allein dürfte doch aber kein Kriterium sein?

Ich fühle mich extrem vor den Kopf gestoßen. Nicht zuletzt aufgrund der unhöflichen Reaktion der Foreninhaber, die mir jegliche Auskunft und Erklärung verweigerten.

Meine Frage lautet nun, ob ich in irgendeiner Weise gegen diesen Ausschluss vorgehen kann, oder die Kröte schlichtweg schlucken muss?

Danke für euren Rat,

Vanillezucker

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Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass es zu einer Verwechslung kam aufgrund von identen, oder auch wechselnden IP-Adressen?

Ich benutze hin und wieder einen VPN-Dienst, wenn ich im Internet unterwegs bin...

Weiß jemand von euch, anhand welcher virtueller Spuren man in einem Forum überhaupt identifiziert werden kann?

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Die Angabe ist recht dürftig. Ich versuche trotzdem mal, was für dich Brauchbares zu antworten.

Zwischen Arbeit (Energie) und Kraft besteht ja der Zusammenhang W=F*s

Wenn man das umformt und nach F auflöst, ergibt das: F=W/s.

Die Kraft verhält sich also umgekehrt proportional zum Weg, den sie zurücklegen muss, dafür aber direkt proportional zur Arbeit, die durch sie verrichtet wird. Irgendwie logisch...

Auf den Lückentext bezogen:

Wenn die Kraft verkleinert wird "nimmt die Arbeit ab."

Wenn ein kürzerer Weg zurück gelegt wird, "nimmt die Arbeit zu".

Alle Angaben ohne Gewähr! :)

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