Ein schönes Haus hast du hier geteilt. Aufgrund des kleinen Grundstücks wird es eher eine Lage in einer Metropole sein.

Dennoch ist eine Preiseinschätzung ohne Ortsangabe total unseriös. Wenn du eine erste Einschätzung haben möchtest kannst du gerne unser Tool verwenden: Immobilienbewertung

Bitte beachte jedoch, das diese Tools über eine Statistik funktionieren und keine professionelle Immobilienbewertung ersetzen können. Aber es ist mal ein erster Anhaltspunkt.

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Der Geräuschpegel wird meist überdramatisiert. Aber diese ist nach Typ unterschiedlich, also wirst du es ausprobieren müssen. Beachte dabei: In der Regel haben sie auch einen Nachtbetrieb in dem Leistung und Geräusch nochmals abgesenkt werden.

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Die Antwort auf die Frage ist nicht ganz einfach, da es mehrere Themen gibt. Untenstehende Ausführungen sind KEINE Rechtsberatung. Der nachfolgende Text ist daher auch im Konjunktiv geschrieben, da mir einige Angaben von Dir fehlen.

Ich versuche mal grob zu umreisen:

Beispiel warum es nicht so einfach ist: Sprichst Du von Kaltwasser, so darf dieses pauschal umgelegt werden. Nehmen wir mal das Beispiel Bayern so ist es immer noch keine generelle Pflicht, Kaltwasser verbrauchsabhängig abzurechnen – anders als bei Heiz‑ und Warmwasserkosten, die bundesweit unter die Heizkostenverordnung fallen. Diesen Fall hatte ich auch bereits. Da es Zähler gab, ist das ganze ein wenig trügerisch. Bzgl. Kaltwasser steht das auch in Deinem Mietvertrag, den du angehängt hast.

Einschätzung (allgemein)
  • Wenn im Mietvertrag eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart ist (und technisch möglich, z. B. eigener Zähler), muss der Vermieter in der Regel diesen vereinbarten Modus anwenden.
  • Pauschale Umlage nach Kopfzahl oder Wohneinheiten ist nur zulässig, wenn a.) es keine eigene Messeinrichtung gibt oder b.) im Mietvertrag ausdrücklich diese Umlageart steht, oder c.) ein gesetzlich zulässiger Ausnahmetatbestand greift.
  • Heiz‑ und Betriebskostenverordnung (§ 556a BGB, §§ 1–6 BetrKV): Verbrauchsabhängige Kosten (wie Wasser) sollen grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn Messeinrichtungen vorhanden sind.
  • Wird davon abgewichen ohne vertragliche Grundlage, kann die Abrechnung formell oder materiell fehlerhaft sein.
Einschätzung für deinen Fall
  • Wenn der Mietvertrag (und das Übergabeprotokoll) klar dokumentieren, dass dein Zähler erfasst werden kann und keine anderslautende Umlagevereinbarung getroffen wurde, ist eine Pauschalverteilung höchstwahrscheinlich nicht korrekt. Ich bitte das Wort HÖCHSTWAHRSCHEINLICH (also nicht sicher) zu beachten.
  • Das Schweigen des Vermieters auf deine Nachfrage spricht dafür, dass du zeitnah schriftlich (nachweisbar, z. B. Einwurfeinschreiben) um vertragstreue Abrechnung bitten solltest.
Empfehlung:

Wende Dich schriftlich an den Vermieter (z.B. mit 14 Tage Frist) zur Korrektur der Abrechnung unter Hinweis auf die Vertragsregelung und Zählerdokumentation.

Erhältst du keine Antwort ist es in Deinem Interesse ggf. eine Rechtsberatung (Mieterschutzbund oder Anwalt) einzuholen.

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Schlafzimmer und Flure sind ein MUSS.

Wie haben es zusätzlich noch in den Wohnräumen, Treppenhaus und z.T. Keller.

Je nach Größe der Wohnung oder des Hauses empfehle ich immer gerne Funkmelder, die miteinander vernetzt sind.

Achtung: Einige schreiben ja vollkommen richtig, das man Küche und Bäder ausspart. Solltest du z.B. eine Pelletheizung haben, würde ich die Melder auch nicht in den Raum sondern in Gang hängen.

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Die Wohnung hast du erst sicher, wenn du einen Mietvertrag hast. Wenn er dich bis 01.09. hinhält, dann tut er eben genau das hinhalten.

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Wenn der potentielle Vermieter nicht zufällig bis 01.Sep. im Urlaub ist, würde ich es so interpretieren:

1.) Du bist für Ihn eine Option. Aber nicht komplett der Traummieter.

2.) Er schaut sich noch weitere an, wenn das Gesamtpaket dort besser passt, wird er dort zusagen.

Warum ich das denke? Wenn alles passt, gibt es keinen Grund zu warten. Tut er aber!

Wenn Dir die Wohnung heute zusagt, solltest du dir überlegen lieber diese zu nehmen. Es hängt aber immer vom Fall ab. Ich weiß ja nicht, ob die gleichwertig sind etc.

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Der Mietpreis liegt ja gerade mal bei 7,55 EUR/qm. Ich bin nicht aus Dortmund, habe aber einige Freunde dort. Das klingt nach einer TOP-Gelegenheit. Wenn die Wohnung dir gefällt, sofort zugreifen!

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Am Beste gibst du die Info über die Erreichbarkeit an den Handwerker weiter. Bei der Gelegenheit kannst du auch fragen, wann eine Lieferung denn wahrscheinlich ist.

Auch Dein Handwerker könnte im August auch einfach im Urlaub sein...

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Der normale Ablauf ist, dass du vom Notar eine Nachricht über die Kaufpreisfälligkeit bekommst inkl. Angabe an wen du zahlen musst. Die Banken wollen ja i.d.R. Ihr Geld direkt.

Sobald der Käufer dann sein Geld hat erfolgt a.) eine Rückbestätigung von Ihm an den Notar sowie b.) normalerweise nimmt der Verkäufer oder Immobilienmakler mit Dir Kontakt auf, um einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren.

Hast du also noch nicht gezahlt, gibt es keinen Grund nervös zu werden.

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Fang doch zunächst mit einem Dezibelmesser als App an. Manchmal ist die "gefühlte" Lautstärke höher als die gemessene Lautstärke.

Dennoch, lösen kann man das dann nur mit einem vernünftigen Gespräch untereinander. Viel Erfolg dabei!

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Also für mich sieht das Ritzel vollkommen in Ordnung aus. Ich vermute an der Gangschaltung hat sich was verschoben.

Aber warum baust du das Fahrrad nicht komplett zusammen? Also inkl. kompletter Gangschaltung.

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Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall gemeldet bekommen und sind dem entsprechend nachgegangen. Habt Ihr eine gute Hausverwaltung, dann kümmern die sich auch entsprechend darum.

Gerade eine Kamera aufzuhängen geht wirklich gar nicht. Und meist hat das einen anderen Hintergrund...

Viel Erfolg!

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Ich denke du hast sogar 2 Möglichkeiten:

1.) Du meldest Ihn als MIni-Job an, so wie du und andere Nutzer es hier schreiben.

2.) Dein Sohn kann aber auch ein Kleingewerbe anmelden.

1.) und 2.) haben unterschiedliche steuerliche Implikationen. Da ich Eure Situation nicht kenne, gehe ich hier mal nicht tiefer drauf ein, sonst wird es ein Roman.

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Bitte wende Dich an Deine Hausverwaltung. Die weiß in der Regel, ob es sich um eine Schließanlage handelt etc. Denn die Hausverwaltung verwaltet dann auch diese und muss dem Schlüsseldienst dann mitteilen, was er machen muss/darf. Zumindest bei Schließanlagen.

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Je höher du den Luftdruck machst, desto eher ist der Reifen am Ende nicht mehr eben, sondern eher eine Wölbung. Das reduziert dann etwas die Aufklagefläche und damit die Reibung und den Verbrauch. Dafür verändert es auch Fahreigenschaften und ggf. Bremsweg.

So oder so, ich würde das nicht machen, sondern im Rahmen der Empfehlung bleiben.

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Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Die Oberfläche sieht auf dem Bild Glatt und "lackiert" aus. Ob es ein Lack ist, weiß ich nicht genau. Bleiben wir aber bei dem Wort. Dieser hat auch bei mir einmal auf Wäre reagiert. Bei mir war es die Abwärme eines DVD-Spielers (ist schon viele Jahr her...).

Ich habe damals keine Möglichkeit gefunden, das mit einfachen Mitteln wieder zu beseitigen. Mir wurde damals gesagt, man müsse es abschleifen und neu einlassen.

Meine Lösung: Ich habe etwas drüber gelegt und verdecke es seitdem.

Sorry, das hilft dir vermutlich wenig. In Deinem Fall, geh einmal mit dem Bild in eine der Antik-Läden. Wenn die noch was drauf haben, dann können die dir am wahrscheinlichsten helfen.

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Wir erleben das hin und wieder mal.

Aber in Summe habt Ihr damals auch Glück gehabt.

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