Kann ausgeschlossen werden, dass der Webhoster, zumindest für statistische Zwecke Daten erhebt?

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Was würdet ihr bei so einem Katastrophen Lebenslauf raten?

Der Lebenslauf von einem Freund (22) ist eigentlich eine Katastrophe. Er kann nicht mal alles reinschreiben weil er teils fristlos gekündigt wurde und Arbeitgeber gerne bei vorigen Arbeitgebern nachhaken. Jetzt erst mal die Auffassung, wie der Lebenslauf tatsächlich aussieht:

Lebenslauf:

2013 / Hauptschulabschluss; Allerdings druch die Prüfungen gefallen, was auch im Zeugnis vermerkt wurde. Es ist sozusagen ein Abgangszeugnis. Zusätzlich wurde vermekrt, dass Legasthenie vorliegt.

10/2013 bis 12/2013 / FSJ mit fristloser Kündigung zum 01.12 und dazu mit grottenschlechtem Arbeitszeugnis

11/2013 / Praktikum in einem anderen Betrieb. Zu der Zeit war er mitten im FSJ, hat aber krank gemacht bzw. ist einfach nicht erschienen und wurde stattdessen von den Eltern zu diesem Praktikum gedrängt.

Von 01/2014 bis 07/2015 sind keine relevanten Sachen anzugeben. Er war nicht einmal beim Jobcenter gemeldet. Erst als er dann 18 wurde, fing er eine Maßnahme an.

07/2015 bis 03/2016 / Eingliederungsmaßnahme im Jobcenter. Zum 03/2016 wurde die Maßnahme abgebrochen weil er zu viele Fehltage hatte und eine Eingliederung unmöglich erschien.

04/2016 bis 11/2016 sind keine Sachen anzugeben. Nur 12/2016 half er bei einer Firma aus aber er hat davon kein Zeugnis.

03/2016 bis 04/2017 hat er keinerlei Dinge nachzuweisen. Er war auch nicht mal beim Jobcenter gemeldet.

04/2017 bis 07/2017 arbeitete er in einer Firma, wurde dann aber wiedermal fristlos gekündigt.

Von 07/2017 bis jetzt hat er keinerlei Sachen zum Nachweisen. Er ist sozusagen in keiner sozialversicherungsflichtigen Beschäftigung und ist somit offiziell arbeitslos.

Das Einzige was er wirklich in den Lebenslauf schreibt, ist sein Schulabschluss 2013. Ihm wurde geraten alles andere wegzulassen. Er hat auch schon gewisse Straftaten begangen, wurde verklagt und ist mehrfach vorbestraft, das muss er auch mit in die Bewerbung schreiben und es würde im Führungszeugnis sowieso auffallen. Dazu ist er hoch verschuldet/insolvent und falls er eine Arbeit bekommen würde, müsste er es melden, damit das Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird. Er darf dann nur 1100 Euro behalten und alles was darüber ist, wird gepfändet.

Er war schon beim Jobcenter aber die Berater waren bisher einfach nur sprachlos und wussten auch nicht weiter. Zur Zeit ist er nicht mal beim Jobcenter gemeldet.

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Dringende Empfehlung:
Unbedingt mal einen Termin beim Sozialpsychiatrischen Dienst machen!

Hier scheint noch mehr im Argen zu sein.

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Das ist korrekt, dafür gibt's ja das Strafgesetzbuch.

Alle anderen Gesetze, so wie auch das StGB sind letztlich dem GG untergeordnet.

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Sie haben Ihre Willenserklärung verbindlich abgegeben, die des Vermieters steht noch aus. Insofern ist der Vertrag noch nicht rechtskräftig geschlossen.

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Welcher Schaden ist Ihnen denn entstanden?

Ohne konkreten Schaden keine Entschädigung.

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Wie wäre es mit Fortbildung zum Meister oder zum staatl. gepr. Techniker?

Dann ergeben sich gleich ganz andere Möglichkeiten, wie z. B. Planung, Projektierung, Kundenberatung, ....

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Servus,

in diesem Fall würde ich mich an den Ombudsmann (Schlichtungsstelle) der Bank wenden. Sofern Du Dich gegenüber Mitarbeitern der Bank nicht daneben benommen hast, wird der Ombudsmann dafür sorgen, dass Du das Konto bekommst.

Nicht unterkriegen lassen und viel Erfolg!
https://bankenombudsmann.de/

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Das wird sicherlich im Vertrag stehen. Einfach mal das Kleingedruckte lesen.

Das wäre die erste Versicherung die Schadensfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind übernimmt.

Viel Erfolg.

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Wenn ich mich recht täusche beträgt Frist der Verfolgungsverjährung fünf Jahre. Die Polizei kann sich also Zeit lassen.

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Grundsätzlich ja. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfeiheit.

Lediglich sittenwidrige Klauseln wären rechtlich unwirksam. Eine Sittenwidrigkeit kann ich hier jedoch nicht erkennen.

Das Institut wird genug schlechte Erfahrung mit Forderungsausfällen gemacht haben.

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Das Wesentliche wurde schon geschrieben.

Ergänzende Anmerkung:
"darf er Strafanzeige" - Dürfen darf jeder, jederzeit wegen irgendwas Anzeige erstatten. Ob man damit durchkommt steht dann auf einem ganz anderen Blatt.

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Bei nicht selbstständigen Arbeitnehmern ist üblicherweise alles schon erledigt. Sollte auch auf dem Lohnzettel draufstehen.

Davon abgesehen kann bzw. u. U. muss man im Folgejahr einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Dazu wendet man sich am besten an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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Das kann hier niemand vorhersagen.

Nach dem Versorgungsausgleich mit den Zahlen die man hat zur Rentenberatungsstelle gehen.

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