Gemessen wird mittels Radar oder Lichtschranke. Der Blitz ist nur für das Beweisfoto.
Kann ausgeschlossen werden, dass der Webhoster, zumindest für statistische Zwecke Daten erhebt?
Dringende Empfehlung:
Unbedingt mal einen Termin beim Sozialpsychiatrischen Dienst machen!
Hier scheint noch mehr im Argen zu sein.
Das ist korrekt, dafür gibt's ja das Strafgesetzbuch.
Alle anderen Gesetze, so wie auch das StGB sind letztlich dem GG untergeordnet.
Sie haben Ihre Willenserklärung verbindlich abgegeben, die des Vermieters steht noch aus. Insofern ist der Vertrag noch nicht rechtskräftig geschlossen.
Wenn es das Gericht anordnet.
Welcher Schaden ist Ihnen denn entstanden?
Ohne konkreten Schaden keine Entschädigung.
Ich verwende DXO für der RAW-Konvertierung und Photoshop Elements in Verbindung mit NIK-Collection zur Bearbeitung bzw. Retusche.
Wie wäre es mit Fortbildung zum Meister oder zum staatl. gepr. Techniker?
Dann ergeben sich gleich ganz andere Möglichkeiten, wie z. B. Planung, Projektierung, Kundenberatung, ....
Servus,
in diesem Fall würde ich mich an den Ombudsmann (Schlichtungsstelle) der Bank wenden. Sofern Du Dich gegenüber Mitarbeitern der Bank nicht daneben benommen hast, wird der Ombudsmann dafür sorgen, dass Du das Konto bekommst.
Nicht unterkriegen lassen und viel Erfolg!
https://bankenombudsmann.de/
Das wird sicherlich im Vertrag stehen. Einfach mal das Kleingedruckte lesen.
Das wäre die erste Versicherung die Schadensfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind übernimmt.
Viel Erfolg.
Möglicherweise auch Hotpixel. Bei der D90 könnte man die beim Service mappen lassen.
Wenn ich mich recht täusche beträgt Frist der Verfolgungsverjährung fünf Jahre. Die Polizei kann sich also Zeit lassen.
Grundsätzlich ja. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfeiheit.
Lediglich sittenwidrige Klauseln wären rechtlich unwirksam. Eine Sittenwidrigkeit kann ich hier jedoch nicht erkennen.
Das Institut wird genug schlechte Erfahrung mit Forderungsausfällen gemacht haben.
Ein Paket ist versichert. Ein Brief oder Päckchen nicht.
Das Wesentliche wurde schon geschrieben.
Ergänzende Anmerkung:
"darf er Strafanzeige" - Dürfen darf jeder, jederzeit wegen irgendwas Anzeige erstatten. Ob man damit durchkommt steht dann auf einem ganz anderen Blatt.
Sie sollten sich einen Beratungsschein holen und damit beim Rechtsanwalt vorstellig werden.
Über Nacht? Könnten Bettwanzen sein.
Im Zweifelsfall besser zum Arzt gehen!
Bei nicht selbstständigen Arbeitnehmern ist üblicherweise alles schon erledigt. Sollte auch auf dem Lohnzettel draufstehen.
Davon abgesehen kann bzw. u. U. muss man im Folgejahr einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Dazu wendet man sich am besten an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Das kann hier niemand vorhersagen.
Nach dem Versorgungsausgleich mit den Zahlen die man hat zur Rentenberatungsstelle gehen.