Das KRD hat nachhaltig und organisiert über unerlaubte Vermögensanlagen und Versicherungen Geld abgezogen, war also eine kriminelle Vereinigung. Millionenbeträge sind verschwunden und werden auf irgendwelchen ausländischen Bankkonten versteckt. Auch durch die zwischenzeitliche Verurteilung von Fitzek hat sie sich nicht bremsen lassen.
Man fragt sich, warum hier über mehr als 10 Jahre lang die örtliche Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau und Wittenberg sowie die kommunalen Gebietskörperschaften nur sehr, sehr träge handelten - im Gegenzug wurde bei den Klimaklebern sofort die Karte mit der kriminellen Vereinigung gezogen.
In Sachsen (z.B. Halsbrücke) ging man schon viel deutlicher ran. Trotzdem breitete sich das BRD in alle Bundesländer und gar in die Schweiz aus. Es wurde Zeit, dass die Bundesanwaltschaft diesem Treiben ein Ende bereitet.
Der große Vorteil des Verbots gegenüber der Verfolgung nur der einzelnen unerlaubten Versicherungen etc. ist nun, dass das gesamte Vermögen beschlagnahmt werden kann, und zwar auch lediglich überlassenes.

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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die veranlasste Zurückweisung Asylsuchender an deutschen Grenzen?

(Bild mit KI erstellt)

Der neue Bundeskanzler, Friedrich Merz, hält derzeit an einer Sache besonders fest - die irreguläre Migration soll weiterhin sinken. Teil seines Vorgehens sind dabei auch Zurückweisungen Asylsuchender an Grenzen - nicht zur Freude einiger Nachbarländer...

Reaktionen auf verschärfte Kontrollen

Die strikteren Kontrollen werden nicht nur von anderen Parteien, sondern auch von Deutschlands Nachbarländern kritisiert. Bezweifelt wird dort sogar, ob diese neue Art des Vorgehens vereinbar ist mit dem EU-Recht.
Merz versuchte zwar in Brüssel zu beruhigen, dass Dobrindts Maßnahmen durchaus vereinbar seien mit geltendem Recht, Glauben schenken ihm aber nicht alle.
Hingegen ist Bayerns Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), davon überzeugt, dass sich der Ärger um die schärferen Grenzkontrollen schon noch legen wird. Für ihn steht fest, dass Deutschland sich die letzten Jahre in eine Art "Sonderposition" begeben habe, durch die Aufnahme einer hoher Anzahl von Migranten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versteht die Reaktionen ebenfalls nicht. Den Nachbarsländern sei bereits zugesichert worden, dass sie nicht überfordert würden und außerdem würden Asylsuchende bereits aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland einreisen. Erhofft wird, dass Asylsuchende nicht mehr bis nach Deutschland durchgelassen werden, sondern dort Asyl beantragen, wo sie ankommen - dies würde, so der Politiker, auch positive Auswirkungen auf die Nachbarsländer haben aufgrund des versiegenden Binnenzustroms.

Die Frage der "Notlage"

Eigentlich galt bislang, dass jeder, der an der deutschen Grenze einen Asylantrag stellt, ins Land und dort verweilen darf, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Diese Regelung galt seit 2015 und wurde per Weisung von Thomas de Maizière, dem damaligen Innenminister, herausgegeben. Dobrindt hat diese nun zurückgezogen. Dadurch können Polizisten Asylsuchende nun zurückweisen. Stichwort dabei ist das Wort "können", denn eine eindeutige Weisung im Sinne von "sollen" wurde nicht ausgesprochen, dadurch kann das Problem entstehen, dass Beamte selbst entscheiden müssen. Konkrete Anweisungen gibt es im Umgang mit Schwangeren, Kindern und offensichtlich kranken Personen.
Rechtlich ist das Vorgehen schwer zu beurteilen - sieht Merz kein Problem mit der Vereinbarkeit mit dem Europarecht, so denkt SPD-Fraktionsmitglied Sonja Eichwede, dass hier eindeutig europarechtswidrig gehandelt würde. Laut EU-Bestimmungen der Dublin-Verordnung darf eigentlich auch nicht zurückgewiesen werden bei der Asylsuche an Grenzen. Es gibt allerdings die Notlageklausel, welche angewendet werden kann: Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser besagt, dass ausnahmsweise an Grenzen zurückgewiesen werden könne, wenn das für die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" nötig sei. Diese Notlage wiederum muss nicht explizit ausgewiesen werden. Ob Richterinnen und Richter die Ausnahme im Fall einer Klage akzeptieren werden, bezweifeln einige Rechtsexperten.

Binnen zwei Tagen wurden anscheinend 19 Asylsuchende zurückgewiesen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über das Vorgehen?
  • Welche Alternativen zu Grenzkontrollen könnten effektiv gegen irreguläre Migration wirken?
  • Wie beeinflussen derartige Kontrollen die öffentliche Meinung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße und einen guten Start in die Woche
Euer gutefrage Team

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Das Problem muss in der EU gelöst werden. Die derzeitigen Verträge funktionieren nicht und werden auch nicht eingehalten. Ständige Grenzkontrollen sind aber auch keine Lösung, da diese gegen das geltende Recht verstoßen. Siehe hierzu das Urteil des VGH München vom 17.03.2025 – 10 BV 24.700, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-4409 und EuGH, U.v. 26.4.2022 – C-368/20 – juris Rn. 66

Die EU muss eine Neuregelung finden. Bis dahin muss sich Deutschland an das geltende Recht halten und kann Grenzen nur zeitweise kontrollieren, wenn dafür neue Gründe vorliegen.

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Du musst erst den Ordner unten entfernen.

Also:

sudo rm -r /opt/minecraft/world

sudo cp -R ~/Downloads/world /opt/minecraft/survival

Danach möchtest Du evtl. noch die Zugriffsrechte anpassen.

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Viele haben Angst davor, vor Publikum zu sprechen. Du kannst ruhig dazu stehen.

Der Sinn der Referate in der Schule ist gerade, sich daran zu gewöhnen. Dann hört diese Angst nämlich auch auf. Das klappt aber nur, wenn Du das ohne Beruhigungsdrogen machst. Nimm Dir ein Glas Wasser, lass Dir ggf. Zeit für eine kurze Pause, besprich Dein Problem ruhig vorab mit dem Lehrer. Auch das nimmt einem ein Stück Aufregung.

Die Angst tut Dir ja nichts und sie geht vorbei. Auch dafür ist der geschützte Raum der Schule da, das zu lernen.

Ich erinnere mich noch dran, dass meine Mutter auch irgendwelche Mittelchen bei der Führerscheinprüfung genommen hat. Das Ergebnis war ziemlich fatal, sie blieb dann bei Grün an der Ampel stehen und wollte bei Rot losfahren. Was freilich nicht zum gewünschten Prüfungsergebnis geführt hat.

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Unterschiedlich. Es gibt Leute, mit denen kann man noch sachlich diskutieren und sie quasi wieder zurückholen. Dabei hilft es, wenn man die Argumente zusammen ansieht und verfolgt, woher sie kommen. Viel wird einfach abgeschrieben und lässt sich leicht mit der Nachfrage erschüttern, woher der das wissen kann.

Wenn die Leute so sehr drin sind, dass sie einen nennenswerten Teil ihres Lebens dahinein investieren und praktisch ihre gesamte Freizeit in den entsprechenden Chatgruppen verbringen, oder gar angefangen haben, ihr Vermögen dort einzubringen, kann man weitere Kontakte eigentlich vergessen. Die Leute kennen nur noch ein Thema und wollen alle anderen missionieren. Entsprechend kennen sie nur noch Leute, die für oder gegen sie sind.

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Ja

Viele Leute würden sowieso nicht einkaufen oder zu Veranstaltungen gehen, wenn eine Pandemie grassiert, die für sie oder andere in der Familie gefährlich ist.

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Meistens wird man nicht erwischt und hat keinen Unfall, dann passiert nichts.

Wenn man einen Unfall hat, wird einen die Versicherung bis zu 5000 € in Regress nehmen.

Wenn man zum ersten Mal erwischt wird, so ca. ein Monatseinkommen Strafe, 3 Punkte bei Flensburg, und man kann vor Ende des Verfahrens keine Fahrprüfung ablegen. Dasselbe für denjenigen, der fährt. Außerdem kann unter bestimmten Umständen das Fahrzeug eingezogen werden (siehe § 21 StVG)

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Von den meisten dieser Urteile sind die Entscheidungen samt Begründung veröffentlicht. Wenn Du Interesse an den Gründen für die Urteile hast, musst Du diese lesen. Man gewöhnt sich auch nach einer Zeit an den Stil, es ist wirklich interessant.

"Das Gericht ist rechts" gehört regelmäßig nicht zu den Gründen. ;)

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Kann eine Schlafparalyse sein.

Während des Träumens schaltet das Gehirn das motorische Zentrum ab. Bei manchen Menschen bleibt das auch nach dem Aufwachen noch eine kurze Zeit so. Das ist dann wirklich etwas gespenstisch: Man kann nicht mal die Augenlider öffnen. Kann auch mal vor dem Einschlafen sein.

Ging mir früher auch gelegentlich mal so. Typischerweise passiert das Kinder öfter und wird weniger, je älter man wird. Wenn man weiß, was es ist, ist es eigentlich kein großes Problem.

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Man ist generell berechtigt, die Arbeitsleistung zurückzuhalten, wenn nicht bezahlt wird. Da geht man einfach morgens hin, fragt nach dem Gehalt, und geht dann wieder mit dem Hinweis, dass man erst Geld sehen möchte, bevor man arbeitet.

Sinnvollerweise macht man das mit einem Zeugen.

Daneben kann auch der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung nach Abmahnung und Fristsetzung aussprechen.

Sinnvoll wäre hierzu eine Beratung durch einen Anwalt, der sich auch den Einzelfall und den Arbeitsvertrag ansehen kann.

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Nein, die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate. Die kurze Verjährungszeit im Bereich des Straßenverkehrs ist eine Ausnahme.

Edit: Frist korrigiert, hatte mich verlesen.

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Meines Wissens ist das kein Antrag, sondern eine Anzeige. Du hast sie abgeschickt, sie ist zugegangen (der Briefkasten reicht), somit ist für Dich alles erledigt. Du brauchst keinen Segensspruch von der Behörde fürs Anfangen.

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Man braucht eine bzw. erst ab 18 ohne Genehmigung

Edit: Ich sehe gerade, dass ich mich geirrt habe. Für die Wirksamkeit seiner Einwilligung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag

Siehe auch: https://www.aerzteblatt.de/archiv/123624/Aufklaerungspflicht-und-Einwilligungsfaehigkeit-Regeln-fuer-diffizile-Konstellationen

Du kannst in jedem Fall Rat beim Jugendamt einholen. Die Zustimmung Deiner Eltern kann unter bestimmten Umständen auf Deinen Antrag hin vom Familiengericht ersetzt werden.

Siehe § 1748 BGH:

"Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde."

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