doensch hats schon beschrieben.

hinzu könnte kommen: achte auf die geschwindigkeit, viele heben/drücken/... zu schnell.

gewichte langsam heben/drücken, damit der muskel unter spannung bleibt, dann merkst du das training auch besser.

erhöhe die gewichte für muskelaufbau (viele machen es so, das sie 2 sätzen mit 7-10 wiederholungen schaffen) und erhöhen dann stetig das gewicht, wenn es geht.

oder du definierst, dann wären 3 sätze mit je 15-20 wiederholungen praktisch (bei niedrigem gewicht)

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was für "mahn"gebühren?

gerichtliche (gelber umschlag?)

oder von der firma selbst

NUR das gericht darf mahnungen verschicken und mahnkosten geltend machen. diese sind auch bindend, du kannst zwar einspruch dagegen erheben, aber das wird dann ein verfahren...

wenn eine firma sowas schickt, ist das nur eine information/erinnerung, die firma darf dafür KEINE kosten verlangen, nicht mal für den arbeitsaufwand. wenn also z.b. neckermann sagt

"herr mustermann, bitte überweisen sie. weil sie
bisher nicht überwiesen haben, 
schlagen wir 1,50 € bearbeitungsgebühr drauf und
10 € mahngebühren"

so sind beide aufschläge nicht gerechtfertigt! und du brauchst nicht dagegen klagen und auch nicht zahlen.

den umgekehrten fall, das DU mahngebühren erheben wirst, kannst du dir daraus ableiten ;) du wirst zum gericht rennen müssen, die eröffnen das mahnverfahren, sofern du dich an die voraussetzungen gehalten hast.

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Wie mache ich meiner Chefin klar, dass ihre Sonderwünsche nicht in mein Aufgabenbereich fallen?

Ich habe vor einiger Zeit die Abteilung innerhalb meiner Firma gewechselt. Nun sitze ich hälftig im Vorzimmer und hälftig im Kundenservice.

Meine Chefin stellt ganz besondere Ansprüche: Bestecke entrosten, Pflanzen versorgen, Geschirr spülen, Private Verkäufe am Schwarzen Brett der Firma ausschreiben, Private Termine vereinbaren, Briefverkehr mit ihren Anwälten in privaten Angelegenheiten bearbeiten, Geburtstagsfeiern organisieren, etc.

Bin ich einmal kurzfristig im Urlaub, weil es wetterbedingt (extremer Schneefall) nicht möglich ist, zur Arbeit zu kommen oder eines meiner Kinder (4 und 6 erkrankt ist), ruft sie mich auf meinem privaten Telefonanschluss (woher sie die Nummer hat, weiß ich nicht) an und beschwert sich über diese "Unverschämtheit und Unzuverlässigkeit", etc. pp.

Bin ich in Sachen Kundenservice im Hause unterwegs um Erledigungen zu tätigen, beklagt sie sich, dass ich das Vorzimmer nicht besetze. Telefoniere ich mit Kunden, reklamiert sie, dass ich telefonisch für sie nicht erreichbar wäre. Ich solle den Kunden um späteren Rückruf bitten, wenn sie versucht mich telefonisch zu erreichen.

Wie mache ich meiner Chefin klar, dass mein Aufgabengebiet solche Dinge nicht beinhaltet (Ich bin keine Sekretärin und werde auch nicht entsprechend bezahlt...) und ich auch im Kundenservice tätig sein muss, ohne unhöflich zu sein oder sie vor den Kopf zu stoßen?

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so wie du es jetzt uns geschildert hast?! so würde ich es tun.

als führende angestellte hat sie ist eine vorbildsfunktion (sollte sie sein...) sie sollte daher (die sollten mehren sich langsam) intelligent und erfahren sein. daher müsste (wieder "sollte" wäre übertrieben gewesen) das verstehen...

und wenn sie sich doof angemacht fühlt, oder das nicht merkt, dann ist sie eine fehlbesetzung (leider trifft das auf viele personalverantwortlichen zu... kann ja nicht jeder sein handwerk gelernt und verstanden haben)

deine arbeitsvertrag klärt dein aufgabengebiet, und an diesen hälst du dich, du kannst ein wenig mehr machen, fürs betriebsklima (ich putze auch mal die küche, obwohl das absolut fachfremd ist) aber man soll es nicht übertreiben, notfalls lasse deine aufgabengebiet klären... natürlich sollte die bezahlung dementsprechend sein!

habt ihr keinen betriebsrat oder gewerkschaft, die zuständig ist? wenn ja, rede mit ihm bzw einem vertreter darüber, die kümmern sich in der regel um sowas.

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1) glaube ich nicht, das die demo noch verfügbar ist

2) brauchst du die demo dafür nicht

wenn du eine lizenz hast, so kannst du dir alles notige runterladen von microsoft oder eine dvd für 5€ oder so zuschicken lassen.

oder du hast eine upgrade lizenz, dann musst du nur dein legitimes xp installieren und dieses upgraden, die dateien dafür kannst du ebenfalls runterladen von microsoft oder zuschicken lassen.

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hast du mal geschaut ob in der zelle die bedingte formatierung aktiv ist?

das sollte auf neuen blättern nicht aktiv sein, aber wer weiss... gibt wege wie sie dahin kommen könnten, wenn auch unwahrscheinlich...

sind auf vba-ebene ereignisse angegeben, bei denen code ausgeführt wird?

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ein datensatz wird kaum 4 millionen adressen behinhalten.

ein datensatz ist eine zusammenfassung von feldern in einer datentabelle ;)

wie wäre es mit möglichen interessenten? klinkenputzen ist angesagt ;)

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schau mal unter START-Programme-AUTOSTART nach ob es darin gelistet ist.

was für ein programm ist das, wenn ich fragen darf, also wie heisst es?

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gehe bitte zu einem therapeuten, wenn du bei jedem kratzer direkt an einer blutvergiftung denkst, klingt das schon ein wenig pathologisch!

eine wunde blutet, das herausbluten, sorgt dafür das was rausströmt, damit nichts hereinströmen kann. der körper hält damit die wunde sauber. mit der zeit bildet sich die kruste, diese schützt die wunde vor äusserlichen verunreinigungen.

ne blutvergiftung zieht man sich nicht so leicht zu...

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warten! bei einem kater nur LEICHTE bewegung (totaler stillstand wäre kontraproduktiv)

es kommt wohl daher, das du untrainiert bist (bzw die muskelgruppen) und du sie nun überfordert hast.

für die zukunft: erstmal aufwärmen, dann anfangs moderat trainieren, mit der zeit (nach x mal trainieren) kann man das niveau steigern... die muskeln müssen anfangs auch erstmal "fit" werden, bevor man sie richtig auspowert.

direkt nach dem training die muskeln dehnen (wichtig)

dann solltest du keinen kater mehr bekommen... sofern du es nicht wieder übertreibst ;)

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arbeite das mal punkt für punkt durch, wenn ein punkt nichts bringt, rücke zum nächsten vor... (und DU wirst da auch handeln müssen, nicht trauen gibt es nicht!)

-sprich mit dem nachbarn

-melde es dem vermieter...

-melde es der polizei(telefon, vorbeigehen... egal)

-mietminderung, du hast dann ja (hoffentlich schriftlich) infos, das vermieter und polizei eingeschaltet wurden und da nichts dran zu drehen ist.

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zu dem grenzbetrag beim kindergeld: 8004 €

dein momentaner arbeitgeber muss dem zustimmen, da reicht es einfach, ihn um erlaubnis zu fragen, er wird dir dann ein schriftstück aushändigen, das du zu deinen unterlagen legen kannst. du musst ansich nichts schriftliches formulieren, wenn dein arbeitgeber das gerne hätte, das du die anfrage schriftlich einreichst, dann wird das wohl formlos sein, das wird er dir aber sagen können.

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damit kann man deine figur nicht einschätzen ;)

aber du kannst das selber schätzen, nimm den alten gürtel, ist er passend? etwas zu lang? etwas zu kurz...

wenn er passend ist (mit 115) dann wird der 110 wohl auch noch so passen, wenn er zu klein ist wohl eher nicht, dann wäre der 125 passend.

ist der aktuelle zu lang, dann ist der 110 passend...

notfalls kannst du einen längeren nehmen und diesen lochen/kürzen...

also sowas musst du noch selber hinbekommen ;)

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pinkeln ist ein grundrecht ;) (so doof es sich anhört) wenn du deine notdurft verrichten musst, dann darfst du das machen und der busfahrer muss halt notfalls (wenn kein klo an bord ist) an der nächsten geeigneten stelle halten, im notfall dann halt auch am seitenstreifen, wenn es nicht anders geht.

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kaufvertrag sagt ja schon, das damit auch eine pflicht verbunden ist, die zustimmung der eltern ist erforderlich, der vertrag so in der form ungültig.

stimmt, das mit dem taschengeld war noch, das ist jedoch recht schwammig, je nachdem wieviel sie bekommen.

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es ist unentgeltlich! und google spuckte mir auch sofort eine gute quelle zum belegen aus:

 www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__19.html

die auskunft die du suchst, steht auch drin (neben vielen anderen netten infos)

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das hat nichts mit dem kaufvertrag zu tun, der verkäufer wird auch gerne noch ein oder 2 tage warten, oder du überweisst es...

das klappt also aufjedenfall.

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in die bedienungsanleitung schauen? da sind die errorcodes aufgeführt.

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