Nach meiner Meinung ist diese Frage nicht allgemein zu beantworten. Es kommt dabei auf die AGB des Veranstalters ggf. der Fluggesellschaft und der Reiserücktritt- Versicherung an. MfG
Wenn das ein Schlüsselsystem ist, dann kann es sehr teuer werden. Die Umrüstung darf nur der Hausbesitzer veranlassen und eine Fachfirma muss es ausführen. Die Schlüssel sind codiert und werden nur an Fachfirmen ausgeliefert. Ausnahme: Der Haubesitzer überläßt es dir den Schlüsseldienst zu beauftragen.
Der Preis ist regional unterschiedlich. In einer Großstadt teurer als auf dem "Land". MfG
Anstarren ist nicht verboten. Je nach persönlicher Einstellung, dienstlichem Auftrag und/oder Tagesform des Polizisten kann es aber zu einer Personenkontrolle führen. Die kann dann intensiv oder weniger intensiv sein ( Zeit aufwendig oder weniger). Wenn ich das gesetzlich mögliche annehme, dann kann diese Kontrolle auf der Wache beendet werden. Die Polizeigesetze geben der Polizei das Recht eine Personalienfestellung auf der Dienststelle durchzuführen, wenn dies am Anhalteort nicht möglich ist.
Du kannst aber davon ausgehen, daß ein angelächelter Polizist auch lächelt.
Er macht seine Arbeit auch dann, wenn du um Hilfe rufst. MfG
Ich kann dir nur gratulieren, wenn du noch nicht unterschrieben hast.
Diese Verträge sind an die Zinsen gebunden.
Z. Zt. ist da nichts zu holen und die Inflation frisst den Wert deines Geldes zusätzlich auf. Bei der Auszahlung kommt noch das Finanzamt und die Krankenkasse.
Aus deiner Frage kann ich nicht erkennen, ob du einen Vertrag über ein Geldinstitut (Bank) oder eine Versicherung abschließen sollst. Beide haben unterschiedliche AGB.
Ein Vertragsabschluß in der Firma ist wahrscheinlich auch kein "Haustürabschluß" mit Rücktrittsrecht. Die Versicherungen haben aber gesonderte Vertragsklauseln.
Diese Art der "Rentenversicherung" ist kompliziert und hier nur sehr schwer zu erklären. Ich habe in einer Wirtschaftszeitung gelesen, daß die Vertreter die Einzahlungen der ersten 2-5 Jahre als Provision bekommen.
Ich würde nicht abschließen. MfG
Du kannst dich mal an eine Zulassungsstelle wenden und denen deine Frage vorlegen.
Die gesetzliche Reglung steht in der FZV. Durch den §§-Dschungel musst du dich erst mal durch wühlen.
Nach meiner Kenntnis kann es für dich aber richtig Ärger geben.
Die bisherigen Antworten waren hilfreich. Sie richten sich aber nur in das Privatrecht (BGB). Nach meinen Infos gibt es aber Leute, die solche Schäden provozieren um dann zu kassieren. Ob das Betrug ist oder anders genannt wird möchte ich nicht beurteilen, dabei kann u. U. das StGB zu Zuge kommen.
Wesentlich ist:
Wo ist das passiert? War ein Zeuge anwesend - hast du Fotos gemacht um den Schaden zu dokumentieren - Kennzeichen des Fahrzeuges - Alter des Fahrzeuges Pesonalien u.s.w.; alles wie bei einem Verkehrsunfall.
Melde den Sachverhalt unbedingt deiner PHV, die kennt sich bestens aus und wird den möglichen "Schaden" abwenden.
Lass dich auf keinen Fall zu einer Zahlung verführen, dann erkennst du u. U. eine Zahlungsverpflichtung an. Auch dann nicht, wenn dein Gegner sagt: Es ist dann alles erledigt. Nachforderungen können immer noch kommen. MfG
Die Entsprechenden Vorschriften, siehe: https://www.sanier.de/elektroinstallation/elektroinstallation-was-darf-man-selbst-machen
Persönliche Ansicht: Ich habe kein Whatsapp und anderen elektronischen Schnick Schnack.
Wenn ich aber jemandem etwas sage und keine Antwort bekomme, dann ist mir klar, daß er nichts von mir wissen will.
Dann breche ich den Kontakt ab und habe kein Problem mit ihm. MfG
Der Zahnarzt hat sicherlich einen Stempel benutzt. Darauf ist die komplette Anschrift und somit auch der Ort. Gib den Zettel ab. Den Ort kannst du dann ggf. immer noch nachtragen lassen. Viel Erfolg. MfG
Es kommt auf das Tarifrecht an. Darin ist, i. d. R., die Zahlung des Weihnachtsgeldes geregelt.
Frage deine Gewerkschaft oder das Personalbüro. MfG
Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland und bei der Bundespolizei Einstellungsvorraussetzungen und du kannst dich bei allen Polizeibehörden bewerben.
Du musst erst mal festellen bei welcher Behörde diese OP kein Einstellungshindernis ist, dann Bewerbung schreiben und dann Auswahlverfahren bestehen.
Denke daran: Ca. 10% der Bewerber bestehen / ca. 80% machen einen erfolgreichen Abschluss
Dann hast du die Erlaubnis im Dreck der Nation zu rühren. Das ist nicht negativ zu sehen sondern eine Tatsache, denn ich war selbst einer. Aber du wirst sehen, die freudigen Ereignisse finden i. d. R. im Kreißsaal statt. MfG
Lese bitte unter: https://geburtsurkunde.de/
Du kannst es nachlesen: https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/164-falsche-verdaechtigung
Nach meiner Meinung ist der Straftatbestend der falschen Verdächting gegeben.
Wenn du die Anzeige schreibst, sie ist an keine Form gebunden und kann oft auch per Internet abgegeben werden, dann schreibe bitte: Ich habe den Verdacht, daß der Tatbestand des § 164 StGB erfüllt ist.
Die Ermittlungen nimmt dann die Staatsanwaltschaft auf und entscheidet über die weiteren Maßnahmen. Darüber entscheidet die Polizei nicht.
Ein Anwalt kostet dich nur Geld und der macht auch nichts anderes. MfG
Es gibt in CH sicher einen Bundesratabgeordneten der dir da einen Kontakt herstellen kann oder du suchst dir im Net die nötigen Informationen zusammen.
Ich kann nur hoffen, dass du ein gut gefülltes Bankkonto hast, denn dort ist es teuer. Viel Erfolg MfG
Es gibt zwei Antworten:
Können ja
Machen nein
Es gibt da nämlich einige rechtliche Dinge zu beachten.
Du kannst ein LF oder TLF besitzen. Besitz heißt, daß du es gekauft und bezahlt hast, es steht auf deinem Gelände. Das gehört in den Bereich des BGB und ist nicht eingeschrenkt.
Dann kommt der öffentlich rechtliche Teil: Das FZ muss zugelassen werden. Darf keine Sondersignale verwenden und hat somit keine Sonderrechte. Für das Löschen braucht es eine Zulassung Wasser zu entnehmen u. s. w.
Du nimmst besser einen Wasserschlauch mit entsprechendem Durchmessser und löscht damit. Damit umgehst du sogar eventuellen Schadenersatzforderungen wenn du andere bei der Rettungsarbeit behinderst. MfG
Das Wasserkraftwerk ist nichts anderes als ein Werk zur Umwandlung von Energieformen.
Du brauchst erst mal ein Gewässer mit einer bestimmten Fließgeschwindigkeit.
Dabei ist es egal ob diese Fließgeschwindigkeit senkrecht oder waagerecht verläuft.
Das Gewässer treibt ein Wasserrad an, nimmt also die Energie des Gewässers auf.
Durch weitere Mechanik wird dann diese Energie umgewandelt in den Antrieb von Maschinen. MfG
Mit der Bezahlung bestätigst du, dass die gelieferte Ware in Ordnung ist.
Du persönlich hast die Kontrollpflicht. Das ist besonders bei sichtbaren Teilen der Fall. MfG
Montage muss nicht unbedingt im Vertrag stehen, wenn die Fa. Elektrosachen herstellt oder auch nur anliefert und ggf. auch montiert.
Es kommt also auf die Art des Betriebes an. Wenn du gleich bei der Einstellung erkennen kannst, dass montiert wird, dann ist Montage auch dabei.
Ein solcher Betrieb hat einen Personalrat und eine Gewerkschaft. Bevor du dich mit dem Arbeitgeber anlegst solltest du dich da beraten lassen. MfG
Es gibt bei den Steuerberatern vorgeschriebene Sätze, die richten sich nach dem Volumen (Geld). MfG
Was du befürchtest kann dir passieren. Der Gerichtsvollzieher prüft, wenn er pfänden kommt, alle Dinge die im Hauhalt sind. Wenn nun dein Partner nicht genau erklärt wem die Sachen gehören kann er davon ausgehen, dass sie der Schuldnerin gehören.
Das heisst für dich, alles kennzeichnen was dir gehört und zwar so, dass man es nicht ohne weiteres ändern kann. MfG