Das ist ein ganzer Haufen (!) und i. d. R. nicht üblich. Ausnahme in einer sehr hoch angesetzten leitenden Funktion.

Oftmals wir mit solchen utopischen Zahlen bei "Schulungen" von selbständigen Verkäufern jongliert. Die versprechen dir alles, wenn du die "Grundaustattung" kaufst und das dann weiter verkaufst.

Ich glaube, dass man es Struckturvertrieb nennt.

Mit einiger Sicherheit bleibst du auf der Grundausstattung sitzen, es sei denn, du kannst einem Eskimo im Winter einen Kühlschrank verkaufen.

Behalte eine ganz klaren Kopf und kaufe nichts von deinem letzten Geld, wenn du nicht ganz sicher bist das du das auch kannst. MfG

...zur Antwort

Du kannst dir das Teil ruhig zulegen. Zerkratzen tut es nicht so schnell.

Du kannst zur Probe mal ein altes Glas nehmen und versuchen es einzuritzen.

Es gibt aber, nach meiner Meinung, ein anderes Problem. Das hat mit der Gesundheit zu tun.

Glasplatten sind kalt und erwärmen sich i. d. R. nur sehr langsam.

Eine Arme sind aber ständig warm. Die Wärmedifferenz wirkt sich negativ auf dein Wohlbefinden aus. Du fühlst dich ständig gestört.

Geh mal in ein Möbelhaus, nimm einen Wohnzimmertisch mit Glasplatte und lege zur Probe deine Unterarme drauf. MfG


...zur Antwort

Nun ja, das kann man so oder so sehen.

Eigentlich ist die öffenliche Verwaltung ein Dienstleistungsbetrieb.

Die Verwaltung ist für den Bürger da, auch dann wenn sie ihm das Geld aus der Tasche zieht. Dazu zählt auch die Berufsfeuerwehr.

Die Polizei ist zweigleisig. Zum einen ist sie gem. den Gesetzen ein Teil der Verwaltung (Schutz der Bürger, Gefahrenabwehr - also Dienstleistung -). Hat aber auch Aufgaben der Justiz wahrzunehmen, d. h. Strafverfolgung.

Das Gefängnis ist eine Abteilung der Justiz.

Wenn du Justiz als Dienstleistung ansehen willst, dann stimme ich dir zu. Das musst du aber sauber und gründlich begründen, ich könnte es. Viel Erfolg MfG

...zur Antwort

Also, meine Frau war Standesbeamtin und hatte mit dem Namensrecht zu tun.

Sie ist der Meinung, dass der Vorname i. d. R. von der Person stammt, die das Baby aus der Klappe nimmt. Ausgenommen, die leibliche Mutter erscheint und nimmt das Baby mit, gibt dem Kind einen eigenen Vor- und Nachnamen.

Der Vorname bleibt, weil das Kind sich daran gewöhnt hat.

Den Familiennamen bekommt es erst später, zunächst "amtlich".

Das Kind kommt i. d. R. erst in eine Pflegefamilie, weil die Mutter einige Zeit hat sich noch zu melden.

Nach dem Ablauf der Frist wird das Kind zur Adoption frei gegeben und das Kind bekommt den Namen der Adoptiveltern.

Das wird aber von Amt zu Amt / Land zu Land auch nach den örtlichen Gegebenheiten anders gehandhabt.

Das Grundprinzip bleibt aber. MfG

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.