Guten Tag,
Ich schildere mal unsere Situation.
Mein Partner ist Witwer mit 2 Kindern, ich habe ihn kennengelernt und gemerkt,dass der größere psychische Probleme hat. Wir haben uns beim Jugendamt Hilfe gesucht, er hat 2 Aufenthalte in der Tagesklinik abgeschlossen und zudem haben wir noch Hilfe von Psychologen bekommen, nichts desto Trotzist sein Verhalten weiterhin grenzwertig gewesen.
Wir haben uns mit den Psychologen dazu entschieden den Sohn in eine Wohngruppe unterzubringen, mit Helfe des Jugendamtes.
Jetzt wird er da überhaupt nicht so betreut wie es uns gesagt würde, quasi ist er dort nur untergebracht für den Alltag. Keine psychologische Betreuung etc.
Wir wollen unser Kind wieder zurück holen, weil in der Wohngruppe kontraproduktiv mit uns gearbeitet wird es ihm dort nicht gut geht. Mein Partner hat das alleinige Sorgerecht behalten.
Nun stellt sich das Jugendamt quer und meint er könnte ihn nicht wieder haben, das Gericht müsste das entscheiden. Ist das wahr? Es liegt keine Kindswohlgefährdung oder ähnliches vor( wir haben noch 3 jüngere Kinder), wir waren einfach überfordert mit seinem Verhalten. Er hat ADHS, ein Trauma und eine ambivalente Beziehung zu Frauen.
Können wir ihn einfach nach Hause holen und andere Hilfe suchen?
Danke für Antworten