Es gibt im Geschäft nur Altersbegrenzungen für Alkohol und Tabak. Also kann es jeder kaufen.

Ob es gesund ist schon sehr früh so koffeinhaltige Getränke zu sich zu nehmen ist eine andere Frage. Aber im Rahmen des Taschengeldparagraphen kann auch ein 10-jähriger Red Bull o.Ä. kaufen. Natürlich in normal üblichen Mengen. Im Jugendschutzgesetz steht nichts über Kaffee, Tee oder Red Bull und Ähnliches.

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