An dieser Frage erkennt man, dass du von Geschäften keine Ahnung hast und trotzdem online etwas kaufst ohne dich vorher zu informieren

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Sorry, aber bei der Beschreibung, nichts würde ich dafür zahlen

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Einfach so, ohne das du in einschlägigen Foren unterwegs warst? Block den Typ und gut ist, woher soll er den wissen, dass du 14 bist?

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Sorry, aber ich würde keinem 13 jährigen Teenager meine Haustiere anvertrauen.

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Bevor es zu irgendwelchen Missverständnissen kommt, teile der Wohngeldstelle deinen Job mit und übersende die erste Abrechnung. Du bist dann auf der sicheren Seite.

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Sobald die Wohngeldbehörde über den Antrag beim Jobcenter informiert ist, wird das Wohngld gestoppt, bzw. eingestellt.

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Die Frage erübrigt sich, da du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben dürftest und damit hast du gar keinen Anspruch auf Wohngeld. Siehe § 20 WoGG

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Frage zum Bürgergeld / Aufstockung und Übergang vom Wohngeld?

Hallo zusammen,

ich habe am 26. Juli Bürgergeld bzw. Aufstockung beantragt, da es bei mir finanziell nicht mehr reicht.

Zu meiner Situation:

  • Ich bin selbstständig (Kleinunternehmerregelung) und arbeite von zu Hause.
  • Gleichzeitig bin ich Hauptpflegeperson eines Kindes mit Grad der Behinderung 100, Merkzeichen G, B und H (Pflegegrad 3)
  • Ich möchte betonen: Ich bin kein „fauler Mensch“, aber es reicht einfach nicht mehr.
  • Bisher habe ich Wohngeld bezogen, was auch problemlos funktioniert hat.

Die Beantragungsstrecke der Aufstockung lief bis jetzt auch recht gut:

  • Problematisch ist nur, dass ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bin, das ist für mich die größte finanzielle Belastung.
  • Mir wurde empfohlen, beim Jobcenter nachzufragen, ob ich Aufstockung bekommen kann.

Da ich nichts zu verlieren habe, bin ich diesen Weg gegangen.

Ablauf bisher:

  • Antragstellung am 26. Juli
  • Eine Woche später: Schreiben vom Jobcenter, dass Unterlagen fehlen → habe ich nachgereicht.
  • ID-Überprüfung gemacht
  • Am 26. August erhielt ich ein Schreiben der Wohngeldstelle (datiert auf den 21. August), dass mein Wohngeld eingestellt wird. Begründung: rückwirkend ab Juli erhalte ich Transferleistungen, sodass Wohngeld und Sozialleistungen miteinander verrechnet werden.

Alles ordnungsgemäß.

Das heißt: Ich weiß jetzt zumindest, dass ich beziehungsweise meine Bedarfsgemeinschaft (Kind und ich) grundsätzlich Transferleistungen vom Jobcenter ab Juli 2025 bekomme.

Mein Problem:

  • Ich habe noch keinen Bescheid vom Jobcenter im Briefkasten.
  • Gestern war Dienstag, heute Mittwoch (27. August), aber die Postlaufzeiten können ja länger dauern.
  • Ende des Monats steht jetzt vor der Tür, und ich weiß nicht, ob das Geld rechtzeitig kommt.
  • Einen Vorschuss habe ich schon beantragt und dabei auf Härtefall plädiert.

Meine Frage:

Kann ich aus dem Schreiben der Wohngeldstelle im Kontext schließen, dass es eine nahtlose Übergangsregelung gibt und ich nun Transferleistungen erhalte?

Oder besteht die Gefahr, dass ich Ende des Monats eine Lücke entsteht, falls der Bescheid vom Jobcenter noch nicht fertig ist?

Im Moment weiß ich weder, wie hoch die Leistungen sein werden, noch wann ich das Geld erhalte. Die Situation ist ziemlich belastend, und ich habe Angst, dass ich den September irgendwie ohne Mittel überbrücken müsste.

Gibt es da Erfahrungswerte?

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Das Wohngeld wird eingestellt sobald die Wohngeldstelle Kenntnis von der Antragstellung beim Jobcenter hat. In dem Bescheid steht nichts davon drin, dass das Bürgergeld bewilligt wird, da die Behörden aus Datenschutzgründen nicht unmittelbar miteinander kommunizieren dürfen.

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Für mich ist ein Halsband nur Deko, ich nutze um den Hund zu führen ausschließlich Geschirre

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Dein Einkommen wird, bis auf 100 Euro Freibetrag, auf das Wohngeld angerechnet, dass könnte zur Minderung bzw. Wegfall des Wohngeldes führen.

Wie es sich beim Kinderzuschlag verhält kann ich nicht beantworten.

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Einkommen ist das was du ab MIetbeginn monatlich zur Verfügung hast, also BaföG, Kondergeld und Unterhalt von deinen Eltern und das gibst du an. Gibst du 0 Eura an, kannst du Wohnung vergesessen und lege eine Bestätigung deiner Eltern bei, dass Sie die Bürgschaft übernehmen

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Das Wohngeld kann erst bewilligt werden, wenn du den Miervertrag unterschrieben hast und tatsächlich in der Wohnung wohnst

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