Ein Mitarbeiter nimmt seit vier Jahren immer zum gleichen Zeitraum wie Kollegin A Urlaub. Noch nie war das ein Problem. Nun sagt der Arbeitgeber er müsse einen anderen Zeitraum als die Kollegin A anwenden. Kann sich der Arbeitnehmer auf das Gewohnheitsrecht berufen?
Gibt es ein Gewohnheitsrecht beim Urlaub?
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