Da es in einer Auseinandersetzung geschah fällt Fahrlässige Körperverletzung - wo meist nicht viel rauskommt - schonmal weg.
Ich würde mal auf absichtliche schwere Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung tippen. Hat beides ein sehr hohes Höchststrafmaß von bis zu 10 Jahren, die Höchststrafe wird allerdings fast nie verhängt, im Jugendstrafrecht schon gar nicht.
Ich habe keine Ahnung ob es irgendwelche strafmildernden Umstände gibt. Diese wären zB wenn er erste Hilfe geleistet hat. Wenn man noch keine Vorstrafen hat wirkt das auch strafmildernd, aber Welten bewegt das halt auch nicht.
Es kann auch sein dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, wenn jemand auf einen schieß und man bricht ihm daraufhin das Bein wird man keine Probleme kriegen deswegen, keine Ahnung ob dem so ist.
Wenn er den Streit angefangen hat und als erstes handgreiflich wurde kannst du damit rechnen dass er voll dran sein wird. Da können schon ein paar Jahre hinter Gitter drinnen sein. Eine Diversion wird dann wohl kaum noch in Frage kommen.
Weiters gehe ich auch davon aus dass der andere - wohlgemerkt zurecht - sich als privatbeteiligter an der Anzeige anschließen wird und ordentlich Schmerzensgeld fordern, und damit auch recht bekommen wird. Sprich dein Bruder muss es ihm zahlen.
Er soll halt möglichst schnell einen Anwalt beauftragen und selbst keine Aussage bei der Polizei machen. Alles andere muss leider abgewartet werden.