...Körperverletzung , Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

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Gerade jetzt, wo viele ihre Heizung anmachen, kann es dadurch schon einmal zu derart Geräuschen kommen. Das liegt oftmals an der fehlenden Entlüftung der Heizungsanlage. Es kann natürlich auch sein, daß deine Nachbarschaft wirklich Nachts aktiv ist und derartige Geräuche durch handwerkliche Tätigkeiten verursacht. Wenn es so wäre, könntest du deine Nachbarn auf die Hausordnung hinweisen, die eine Lärmbelästigung in der Zeit von 22.00 bis 06:00h verbietet. Gleiches gilt an Sonn- und Feiertagen komplett!

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Deine zu erwartende Strafe, wird im Bereich "Sozialstunden" sein. Wie viel du davon ableisten mußt, daß entscheidet der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

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