kann sie sich an gar nichts mehr erinnern ? die überlebenschance bei einem Gehirnschlaganfall sind eher gering...deshalb ist es ein gutes zeichen dass sie immer noch lebt ...hast du mal mit dem arzt gesprochen er wird dir sicher weiterhelfen können ... Alles Gute !

...zur Antwort

ich würde sagen dass es mich stört und wenn sie es dann nicht akzeptiert würde ich ihr ein schock verpassen und erstmal schluss machen und wenn sie dann nicht wieder kommt hat sie dich nie verdient ...

...zur Antwort

kommt auf die firma an ..

...zur Antwort

Ich glaube für 2 Mio klicks bekommt man 4000 €

...zur Antwort

Hier stehen die Chance auf eine Bewährungsstrafe eher schlecht

...zur Antwort

Hallo, aufgrund dieser zahlreichen Straftaten wirst du dafür auch hart bestraft werden. Ich denke dass du hier mit 2-6 Wochen Dauer Arrest rechnen musst da dieses Strafttaten keine Kavaliers Delikte sind. Wenn ich dass hier lese ist es aber auch mal gut dass du eingebuchtet wirst dass du aus deinen Fehlern lernst!

...zur Antwort
Anzeige wg Hausfriedensbruch

Hallo, ich hätte mal ne wichtige Frage,

ich werd in 2 Monaten 18, und war letztens auf einer Fasnachtsveranstaltung in einer Halle nach 24Uhr. Neben mir waren noch mindestens 100 weitere Minderjährige in dieser Halle, aber mich hat es eben erwischt und ich wurde ca gegen 1 rausgeworfen. Ich habe dann die Jacke von einem Freund mitgenommen, weil ich sie mit meiner Jacke zusammen bei der Garderobe abgegeben hatte. Der Security lehnte jedoch ab, mich nach drinnen zu begleiten und sie ihm wieder zu geben und ihm mitzuteilen, dass ich draußen bin. Außerdem hatte ich geplant, bei diesem Freund zu übernachten, da er zu Fuß ca 5min vom Veranstaltungsort weg wohnt und ich ca 5km weit weg wohne. Dann kamen mehrere Umstände zusammen: sein Pulli, die Möglichkeit bei ihm zu übernachten, ein leerer Handyakku, starker Alkoholkonsum und ein schlecht positionierter Zaun beim Raucherbereich des Veranstltungsorts, welcher es einem möglich ohne Probleme, wieder hineinzugelangen. Also tat ich dies, konnte meinen Freund nicht finden und wurde innerhalb der nächsten 3min direkt wieder rausgeschmissen. Ich saß dann eine Weile draußen und hab übelegt, was ich machen sollte. Mein Taxigeld hatte ich schon versoffen und mein Handyakku war eh leer. Der Alkohol in mir brachten mich schließlich zu der Dummheit, wieder rein zu gehen. Ich hab meinen Freund dann getroffen und ihm seinen Pulli gegeben. Ich war dann mit anderen Leuten unterwegs, als mich der gleiche Security wieder erwischt hatte und mich rausgeworfen hat. Ich weiß heute, dass es dumm war, schon überhaupt 2mal wieder reinzugehen, aber in meiner durch Alkohol verursachten Unzurechnungsfähigkeit und weil ich nochmal in Kontakt mit meinem Freund treten wollte, tat ich es nochmal. Ich hab ihn dann sofort getroffen und habe weiter gefeiert. Ich war dann mindestens eine halbe Stunde drin, als es passiert ist. Ich wurde von hinten gepackt und nach draußen getragen. Dieses Mal wurde die Polizei gerufen. Mein Alkoholwert wurde gemessen, ich hatte 1,92 Promille. Die Polizei hat mich dann abgeholt und heimgefahren. Heute, 2 Wochen später, kommt eben ne Vorladung der Polizei an, weil ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurde. Ich hass mich dafür, dass ich so dumm war, aber mit was kann ich jetzt rechnen? (es gelten ja Jugendstrafrecht, Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol, etc.) Hausfriedensbruch hört sich halt schon krass an, wenn man auch bedenkt, dass es ja ein öffentliches Grundstück war. Ich wurde ja auch "nur" aufgrund meines Alters vom Grundstück verwiesen. Und ich musste ja auch keinen besonderen Aufwand betreiben, um den "Hausfrieden zu brechen", der Zaun war sicher 40cm von der wnd entfernt, wo jeder ohne Probleme durchlaufen konnte. Trotzdem sehe ich ja ein, dass es extrem dumm war und ich eine Strafe verdient hätte. Jetzt meine Frage an euch? Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen? Hab ich Chancen auf einen Freispruch? Hat jemand Tipps, an mich, wie ich mich bei der Vorladung verhalten könnte? Wär cool, danke.

...zum Beitrag

Hallo, hier ist die Rechtslage relativ eindeutig du hast dir mehrfach unerlaubten beitritt zu diesem Grundstück "erschaffen" Damit hast du den Stratbestandteil von einem "hausfriedensbruch" § 123 erfüllt. Da du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird musst du warscheinlich mit 20-40 Stunden Sozial Arbeit rechnen. Ich hoffe du hast daraus gelernt! Ich wünsche dir trotzdem alles gute

...zur Antwort

Hallo , deine Freundin sollte bei der Polizei unbedingt die wahrheit sagen sonst bekommt sie auch noch eine Anzeigen und ich weiß nicht ob sich dass so gut im Lebenslauf macht. Dass ist keine Freundin eine richtige Freundin würde sagen okay ich habe scheie gebaut und ich muss es auch wieder auslöffeln sie sollte einfach auf ihre freundin "scheien" denn dass ist wirklich keine Freundin ich wünsche dir und deiner freundin alles gute !

...zur Antwort

Hallo Martin! Rein Rechtlich kann man hier leider nichts machen da sie dich nicht wirklich bedroht hat ! Man kann hier auch keine einstweilige Verfügung vom Gericht erstellen lassen , da sie dich bisher noch nicht angegangen ist oder sie dich noch nicht ernsthaft bedroht hat! Falls du allerdings beweise hast dass sie diese "Pistole" Illegaler weise besitzt und du dafür auch beweise hast kannst du damit selbst verständlich zur Polizei gehen und dass wird sie sicher intressieren, denn wenn sie eine Illegale Waffe besitzt (Pistole,Schlagring,Schlagstock usw..) hat sie den Tatbestand von "Illegaler Waffenbesitz" erfüllt. Dennoch würde ich mit einem Lehrer darüber sprechen. Dir wünsche ich trotzdem alles Gute!

...zur Antwort

Natürlich kannst du ihn anzeigen wegen Nötigung (unter umständen auch Sexuelle Nötigung) § 240 StGB. Allerdings wäre es vorteilhaft dass es Zeugen gibt, die es beobachtet haben sonst wird es eng denn dann steht es Aussage gegen Aussage und es gibt keine Stichhaltigen Beweise gegen ihn. Dennoch würde ich zur Polizei machen und eine Anzeige fertigen lassen da , Sexuelle übergriffe immer mehr zunehmen ich wünsche dir alles Gute ! (:

...zur Antwort

Dass kommt ganz auf die Verletzungen an die dass Opfer in diesem falle auch Täter erlitten hat . Da aber keine Not -Lage vorlag , müsst ihr euch alle vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten , Außer ihr habt einen gnädigen Staatsanwalt der die sache noch mal durch gehen lässt was, ich aber nicht glaub da hier keine akute Not-Lage vorhanden war. Den Täter hat es aber wesentlich schlimmer getroffen er muss sich vor Gericht wegen "Gefährlicher Körperverletzung" (§ 224 StGB) verantworten.

...zur Antwort