Die Beweislast im Privatrecht liegt grundsätzlich bei dem, der Rechte geltend macht, also bei deinem Kollegen.
Für die Gewährleistung wurde das allerdings anders gehandhabt. In den ersten sechs Monaten geht man davon aus, dass der Schaden schon von Beginn weg bestanden hat und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Nach sechs Monaten muss dein Kollege beweisen.
Im Übrigen müssen die keine Gewährleistung auf die Arbeit geben, die normale Gewährleistung läuft einfach weiter.