Die Beweislast im Privatrecht liegt grundsätzlich bei dem, der Rechte geltend macht, also bei deinem Kollegen.

Für die Gewährleistung wurde das allerdings anders gehandhabt. In den ersten sechs Monaten geht man davon aus, dass der Schaden schon von Beginn weg bestanden hat und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Nach sechs Monaten muss dein Kollege beweisen.

Im Übrigen müssen die keine Gewährleistung auf die Arbeit geben, die normale Gewährleistung läuft einfach weiter.

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Nein, die Rendering Geschwindigkeit hängt nicht nur vom RAM ab, sondern auch vom Prozessor. Die Leistung deines Systems gibt wohl einfach nicht mehr her.

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Nein, lass es liegen. Und trockne es etwas mit einem Tuch.

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