Dir ist schon klar, das das europäische Portugiesisch sich von dem in Brasilien deutlich unterscheidet.Daher müßtest du schon entscheiden.Von Lextra gibt es gute Sprachlehrbücher mit CD ( auch auf Smartphone übertragbar).Aber ganz umsonst sind diese nur in Bibliotheken.

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Lektüre ist ein Sammelbegriff für Bücher oder Zeitungen,also Sachen die zum Lesen gschrieben wurden.Es ist keine bestimmte Textgattung sondern ein Oberbegriff für lesbare Medien, damit ist der Inhalt gemeint.Kleider machen Leute ist eine Fabel oder ein Märchen.

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Es gibt mehrere Möglichkeiten der Beschneidung.Entweder wird die Vorhaut komplett entfernt oder eingeschnitten und umgekrempelt.Eine innere oder äußere Vorhaut gibt es nicht.Außerdem dauert die Heilung um die 4 bis sechs Wochen, also kein Grund zur Besorgnis

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Wenn sie anfängt weh zu tun,paßt sie nicht richtig.Dann mußt du halt nochmal zum ZA.Wofür sollen Schmerzen gut sein? Um die Zahnspange zu hassen, den Za zu verteufeln...?Nein,die Zahnspange wird zum Anfang unangenehm und ungewohnt sein, aber Schmerzen sind ein Zeichen dafür, daqs etwas nicht stimmt.

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Lasse ihn an einer längeren Leine laufen, so das er das Gefühl hat "ohne" zu sein, wenn er dann weiterhin auf dich hört und zu dir kommt wenn du ihn rufst, kannst du ihn an sicheren Stellen (nicht an Stzraßen ) auch ohne laufen lassen.Er muß sich nach dir richten.Wechsle oft unvermittelt die Richtung , damit er lernt, Frauchen/Herrchen kann auch mal" verschwinden".So wird er versuchen immer in Sichtweite zu bleiben.Aber Geduld !!Beim Hochspringen einfach ignorieren,oder einmal einen mündlichen Befehl zum Aufhören geben und dann ignorieren.

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Rein biologisch können Menschen bis zum Abschluß der Pubertät noch wachsen.Mit 16 ist er mittendrin.Wenn er 20 und 1,90 m ist hat er ne neue Freundin.Wetten?

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Narkose/Aufhebungsvertrag

Ihr Fall

Aufhebungsvertrag anfechten ja nein

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem und zwar habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und wollte diesen jetzt anfechten da ich neue Erkenntnisse habe. Und zwar wurde mir mitgeteilt das meine Firma mir außerordentlich kündigen will (aus verhalten bedingten Gründen und Vertrauensbruch) dies könnte man durch unterschreiben eines Aufhebungsvertrages umgehen. Also wurde mir der Aufhebungsvertrag, da ich schon längere Zeit krank geschrieben bin nach Hause geschickt und ich sollte diesen innerhalb einer Woche unterschrieben zurückschicken. Eigentlich wollte ich dies durch einen Anwalt innerhalb dieser Woche alles nochmal überprüfen lassen. Dazu habe ich leider durch viele Arzt Termine keine Zeit gefunden. Da ich die Woche darauf ins Krankenhaus musste dachte das ich da vielleicht noch Zeit finde mich bei der Gewerkschaft zu informieren. Leider hat das dann auch nicht so funktioniert. Als ich dann im Krankenhaus War habe ich erfahren das ich eine Frist beim Integrationsamt versäumt habe (da eine Schwerbehinderung mit GdB von 70 vorliegt) und die Firma mich dadurch jetzt außerordentlich Kündigen kann und auch wird. Also War ich sehr verunsichert und habe einen Tag später leider den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Jetzt War ich bei der Gewerkschaft und mich beraten lassen und habe folgendes erfahren. Als ich den Vertrag Unterschrieben habe stand ich noch unter Einfluss einer Narkose da ich operiert wurde und ich dadurch wohl geschäftsunfähig War aber mit selben Atemzug sagte er auch das ich wohl durch einen Arzt aufgeklärt wurde und sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch Unterschrieben habe. Unterschrieben habe ich was ja aber das ich durch die Narkose Geschäftsunfähig werde und nichts unterschreiben soll/ darf hörte ich bei der Gewerkschaft zu ersten mal.

Jetzt wollte ich mal fragen wie Sie meine Chancen sehen den Aufhebungsvertrag anzufechten da die Gewerkschaft keine Chance sieht und nicht vor hat den Vertrag anzufechten?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Ich denke der Aufhebungsvertrag wie auch die Umstände der außerordentlichen Kündigung sollten nochmal von einem Anwalt geprüft werden.Das eine widerspricht dem anderen.Was hat das Unternehmen mit dem Aufhebungsvertrag bezwecken wollen?Fehlen einfach die Beweise zur Begründung einer verhaltensbedingten Kündigung?Eine Krankheit ist kein Grund dafür, schon gar nicht bei einem Grad der Behinderung von 70.Ich bin kein Anwalt, aber ich denke so einfach ist das auch mit der Fristenregelung nicht, sowohl die Gewerkschaft als auch das Integrationsamt machen es sich zu einfach.Die Fa. hat auf die Erkrankung spekuliert und benutzt.Zur Not kannst du unter Umständen auch Prozeßkostenbeihilfe beantagen , beim Amtsgericht.Dann ist auch der Anwalt bezahlt.

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Da geht nur eins....Finger von dieser dubiosen Nachricht

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Ehrlich gesagt, Selbstmitleid ist der beste Weg in die Einsamkeit.Mit 16 noch keine Beziehung gehabt zu haben ist kein Drama, mit 60 schon.Entspann dich und suche nicht krampfhaft.Lieber hat man eine echte tiefe Beziehung, als jede Woche einen Neuen.

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1.dein AG ,in Vertretung dein Ausbilder ist für die Einhaltung des Jugendschutzes verantwortlich.2.Die Kosten der Behandlung trägt die KK unabhängig der Arbeitszeit.3. Die BG muß informiert werden allein schon im Falle von Spätschäden ist das absolut in deinem Interesse.4. Teilschuld oder Schuld am Unfall hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab, das hat nix mit dem Jugendschutz zu tun.5 Sicher wird es eine Aussprache geben, aber warum sollte es zu einer Kündigung kommen?Weil du länger gearbeitet hast?Der Unfall hätte auch zu jeder anderen Zeit passieren können.Gegebenfalls such dir Unterswtützung beim BR

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Ich bin zwar kein Arzt, aber ich vermute mal das deine Nervenbahnen den Schmerzimpuls nicht optimal weiterleiten.Schmerz ist zwar unangenehm, dient aber als Warnsignal wenn etwas nicht in Ordnung ist.Daher ist es schon auffällig , das deine Schmerzempfindung zu wünschen übrig läßt.Es besteht die Gefahr, das du Verletzungen und oder sonstige Entzündungen erst zu spät oder gar nicht bemerkst.Geh mal zum Neurologen, der kann das überprüfen.

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Keine Panik, lieber rehtzeitig abbrechen und was anderes machen als ewig etwas machen, was dich anödet

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Nur weil sie deine beste Freundin ist muß sie nicht alle Ansichten teilen.Im übrigen meinte sie dich nicht persönlich.Offenkundig hat sie einfach keine Erfahrung mit homosexuellen Menschen (damit meine ich nicht körperlich) und fürchtet sich in diesm Zusammenhang,auch wenn sie nicht weiß warum....

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Träumst du nachts von ihm...Kannst du dir vorstellen, mit ihm mehr als nur platonisch befreundet zu sein? Sprich ihn an, es muß keine originelle Anmache sein, wenn er dich dann immer noch interessiert, versuch herauszufinden ob ihr gemeinsame Interessen habt.

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Ich kenn dich natürlich nicht, aber ich habe den Eindruck, dein Problem liegt an deinen Ansprüchen.Echte Freunde zu finden ist ansich schon sehr schwer manchmal denke ich unmöglich.Deshalb ist die Kombination zwischen zwischenmenschlicher Interaktion und speziellen Interessen mitunter ein Beziehungskiller .Natürlich hat man gewisse Vorstellungen von seinen Freunden und möchte mit ihnen auch diese Interessen teilen, aber vielleicht sollte man das eine nicht unbedingt abhängig vom anderen machen.

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Ist es neuerdings Bürgerpflicht mit 13 unbedingt eine Freundin haben zu müssen...oder ist das nicht doch eine sehr private Sache, die sich ergibt wenn es paßt und vor allem mit dem Mädchen das einem gefällt.Meist muß man sich nicht selbst unter Druck setzen, dann klappt gar nichts

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