Alles ganz normal!

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Kauf einen Wasserbehälter, der außen am Käfig befestigt wird. Die gibt es für alle Nager.

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Marzipan wird von ganz allein hart.

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Hast Du denn das Geld, Dir ein neues Notebook zu kaufen? Wieso muss denn Dein Notebook überhaupt den Beamer erkennen. Du brauchst doch Deine Arbeit nur auf einem Stick mit zur Schule zu nehmen. Die Technik ist doch dort vorhanden.

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Solche Kisten in anderen Farben kann man überall kaufen. Im Baumarkt z.B.

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Bei den Sonderausgaben

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Nur Deine Eltern sich erziehungsberechtigt, niemals ein Freund.

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Wenn Du das Zubehör auch online bestellt hast, kannst Du es innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben. Das ist gesetzlich so geregelt. Widerrufsrecht bei Online-Geschäften. Du musst nur aufpassen, dass Du die Frist nicht verschlampst.

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Frag doch einfach mal bei der zuständigen Ausländerbehörde. Ich weiß, dass momentan darüber debattiert wird, dass alle hier geborenen Ausländerkinder einen deutschen Pass bekommen können ohne dass sie deshalb auf ihre Nationalität verzichten müssen.

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Auf jeden Fall seid Ihr verpflichtet, die Steuererklärungen abzugeben. Wenn dann eine Rückzahlung dabei herauskommt, wird die natürlich beim Hartz IV angerechnet. Doch wenn Du den Beleg bringst, dass das Geld direkt an den Insovenzverwalter gegangen ist, dann hat die Steuerrückerstattung bei Euch nicht zu einer zusätzlichen Einnahme geführt und dann verringert sich auch der Hartz IV Satz nicht.

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Sprich den Nachbarn an oder den Trainer im Sportverein oder die Frau an der Kasse im Supermarkt. Sicher hast Du auch Verwandte, die Du fragen kannst. Da wird es doch jemanden geben,

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Such Dir zuerst mal einen Job und dann einen Ausbildungsplatz. Wenn Du wegen der schlechten Noten keine Ausbildungsstelle bekommst, dann schiebe ein EQJ vorweg. Nach dem durchgeführten EQJ wird es leichter, denn dann hast Du ein Zeugnis darüber. Musst natürlich Gas geben, fleißig sein und engagiert arbeiten.

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Darf ich als Student auch voll sozialversicherungspflichtig arbeiten?

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich befinde mich in einem Zweitstudium und bin über 30 Jahre. Weil ich deshalb die Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied voll bezahlen müsste, habe ich letztes Jahr ab und zu als freie Mitarbeiterin in einem Medienunternehmen gearbeitet, wo ich voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet wurde und somit nicht selbst für die Krankenversicherung aufkommen musste. Ich die freie Mitarbeit nur an 4 Tagen im Monat geleistet und war in den Zeiträumen dazwischen nachversichert. Die freie Mitarbeit setzte sich aus Einzelverträgen zusammen, die jeweils nur für den einzelnen Arbeitstag galten. Da ich schon vor meinem Zweitstudium bei diesem Unternehmen gearbeitet hatte, habe ich nicht angegeben, dass ich nun studiere. Dies habe ich erst jetzt getan, nachdem ich schon ein Jahr studiert habe. Nun sagt das Medienunternehmen, ich hätte melden müssen, dass ich Student sei. Sie hätten mich im letzten Jahr dann völlig falsch abgerechnet.

Ich dachte hingegen, dass man als Student trotzdem sozialversicherungspflichtig arbeiten darf, wenn man es möchte. Die 20 Std./Woche habe ich sowieso nie überschritten.

Jetzt soll ich dem Arbeitgeber nachträglich erklären, ob meine schwerpunktmäßige Tätigkeit das Studium ist oder die Arbeit. In diesem Schreiben steht auch, dass ich mit Nachzahlungen rechnen muss. Jetzt habe ich natürlich Angst!

Was soll ich denn nun angeben? Ich will nicht nachzahlen.. Ich verstehe auch nicht, wieso ich nicht voll sozialversicherungspflichtig als Student abgerechnet werden kann.

Danke für Eure Hilfe!

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Solange das Studium Deine hauptsächliche Tätigkeit ist und die Arbeit nur als Nebentätigkeit anzusehen ist, bist Du sozialversicherungsfrei und musst aufgrund Deines Alters eine sogen. studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Du darfst nämlich pro Jahr 50 Tage im Jahr SV-frei als Student arbeiten ohne Stunden- oder Verdienstbeschränkung, das waren in Deinem Fall 4 Tage mal 12 Monate = 48 Tage

Deshalb hätte der Arbeitgeber auch keine Beiträge an die Sozialversicherung leisten müssen. Normalerweise freut sich auch jeder über diesen Sachverhalt, denn niemand zahlt gern Sozialabgaben wenn er nicht muss. Jetzt hat der Arbeitgeber es herausgefunden und nun möchte er die irrtümlich gezahlten Beiträge zurückhaben und das muss man auch verstehen. Ich hatte mich beim Lesen Deiner Frage ohnehin gewundert, wo Du einen Arbeitgeber gefunden hast, der bereit war für eine Tätigkeit von 4 Tagen monatlich auch noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Trotzdem, eines verstehe ich nicht, wenn Du lediglich an 4 Tagen im Monat gearbeitet hast, wie kannst Du dann auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden kommen. Habe ich da einen Denkfehler gemacht?

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Die Schildermacher sitzen wie die Schmeissfliegen ringsherum bei jedem Straßenverkehrsamt.

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Was hast Du denn für einen Abschluss im Erststudium? Bachelor oder Master? Hoffentlich an einer anerkannten Hochschule studiert? Abschlüsse bei privaten Weiterbildungsinstituten sind ein Witz, die werden nirgendwo anerkannt. Kannst Dein Geld gleich spenden.

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Na, wie ich das sehe, hält sich das mit seiner Liebe zu Dir wohl in Grenzen. Er möchte etwas Abstand haben ..........dass ich nicht lache, der hat ne andere und probiert rum, ob es mit der oder mit Dir mehr Spaß macht. Jag ihn zum Teufel!

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