natürlich darf er das nicht. sollte er das noch einmal tun, zeugen merken und polizei holen. anzeigen wegen versuchten raubes. die schulordnung steht nicht über den strafgesetzbuch.

die polizei glaubt aber eher dem lehrer und wird dich wohl auslachen. deutsche justiz ist ziemlich willkürlich.

im übrigen gilt artikel 3 grundgesetz: jeder mensch ist vor dem gesetz gleich.

du darfst ja auch nicht seine tasche durch suchen oder in seinem handy gucken. schüler sind KEINE rechtlosen gestalten.

hab nicht zuviel respekt vor einem lehrer. er ist auch nur ein mensch.

sei grundsätzlich höflich, lass dir aber nicht alles gefallen. du hast die gleichen rechte wie erwachsene.

dein motto: "wie du mir, so ich dir."

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dir stehen als unverheiratete person ohne kinder 1028,89€ monatlich zu. egal ob das geld vom jobcenter, von mutti, lotto oder lohn ist. oder alles zusammen.

nehmen wir mal an du erhältst 880€ gehalt mtl. . dann hast du noch 148,89€ frei.

es ist so das ALLE geldeingänge für den monat märz 2013 gezählt werden. also gutbuchungen in sinne von überweisungen und einzahlungen.

wenn du also bargeld am schalter einzahlst, zählt das auch als einkommen zwecks der 1028,89€.

gleichzeitig werden sockelbeträge ( immerwiederkehrende, in der summe gleiche geldeingänge wie dein gehalt ) auf den nächsten monat übertragen, sofern du über diese nicht voll verfügt hast.

dein geld ist also nicht weg.

du solltest uns wissen lassen:

wie hoch ist dein gehalt? bist du verheiratet? wieviele kinder hast du? wie hoch ist die summe aus allen gutschriften ( Einzahlungen/überweisungen ) im märz 2013 ?

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bei 3 unterhaltspflichtigen kindern hast du einen pfändungsfreibetrag von rund 1820€ .

du musst deiner bank aber nachweisen vater von 3 kindern zu sein.

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wenn du polizisten bei straftaten filmst, ist das gemäß § 201 Strafgesetzbuch dein gutes recht.

polizisten machen sich immer strafbar. angeblich sind es ja beamte, jedoch nur mit einem dienstausweis in der tasche.

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entweder setzt sich mit dir ein hauptzollamt ( so eine art inkasso für das jobcenter ) in verbindung und fordert das alg 2 zurück oder du wartest ab. bemerkt das jobcenter den fehler erst im märz 2014 wird es eng für die.

zwar gilt - wie in allen zivilangelegenheiten - die gesetzliche verjährungsfrist gemäß § 195 BGB, jedoch soll das jobcenter angeblich nach einem jahr inaktivität seitens der forderung keine chance mehr haben, an das geld ran zu kommen.

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Geldstrafenvollstreckung 2463Euro

Hallo liebe Community ich habe eine Geldstrafenvollstreckung erhalten wegen schwarzfahrens 4mal in höhe 2400euro + 63 gerichtskosten.

nun meine fragen:

da steht zwar drin das man eine ratenzahlung vereinbaren kann was ich aber ehrlich gesagt nicht möchte weil man ein+ausgaben offenlegen muss und von allem eine fotokopie machen soll (meine Einnahmen habe ich zuvor bei der sta angegeben)

ich würde dennen eine ratenzahlung von 100euro im notfall anbieten .. aber eher nicht weil immerhin würde es dann auf 2 jahre hinnauslaufen und in der heutigen zeit gerade mit job und so ist das verdammt lang (sprich einmal nicht zahlen bau) , desweiteren denke ich das die das eh ablehnen werden und man dann obwohl man arbeitet soviel monatlich zahlen soll das ein hartz4 empfänger wahrscheinlich mehr bekommt (ich behaupte mal das dieses ein-/ausgaben dingen einfach nur dafür da ist um bis zur pfändungsgrenze runter zugehen)

desweiteren sehe ich es irgendwo auch nicht ein weil für 2400 euro kann man sich für 24monate ne fahrkarte bei der bahn holen.

Also ist fast die einzigste option für mich persönlich ab in den bau für 30tage

dazu meine frage: ich weiss das die lieber bares sehen wollen aber kann ich da auch einfach anrufen mein standpunkt klarstellen und fragen wann denn der ungefähre Haftantritt währe?

Oder einen brief in der form schreiben.

die meisten werden jetzt wohl sagen ich möchte durch meinen haftantritt wieder einmal dem steuerzahler auf der tasche liegen dem ist aber nicht so ich war noch nie arbeitslos und habe es auch nicht vor.

Der einfachste und simple Gedanke dahinter, dies ist der schnellste weg für mich 30tage absitzen schulden und des weiteren der billigste da ich in meiner firma so eine art stunden freiheit habe könnte ich therotisch für 30tage vorarbeiten also in einem monat 320std machen wovon ich mir dann 160std in dem monat auszahlen lasse wo ich im bau bin.

für die die fragen sollten mach doch die stunden und zahl dann die schuld. DAS geht nicht weil ich dann für ca.2.50 euro die stunde arbeiten würde dann unserem schönen steursatz

also wie mache ich das, dass ich möglichst genau erfahre wann ich in den knast muss?

schon mal danke für eure Antworten.

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weist du ob das original-urteil - welches in deiner strafakte liegt - von einem richter unterschrieben ist? vielleicht durch akteneinsicht über einen rechtsanwalt.

ist es nicht von einem richter unterzeichnet, dann ist ein urteil rechtlich nie ergangen. ( artikel 101 grundgesetz, § 315 und § 317 ZPO und noch einige § mehr )

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die fenster sollte jeder normale mensch zumindest aller 2 monate sauber machen. solange diese fenster jedoch nicht offensichtlich dreckig ausschauen, hat der vermieter gar nix zu sagen.

wie voll man seinen wäscheständer aufhängt, ist ja nun wirklich sache von dessen besitzer.

wenn es einen gemeinsamen wäscheplatz im keller oder auf dem boden gibt, sollte man ( außer es ist genug platz für alle da ) mit den anderen mietern vereinbaren, wer, wann, wo seine wäsche dort aufhängen darf.

ich glaub der vermieter sollte mal zum arzt.

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das ist harmlos und nicht strafbar. das verfahren würde - sofern die justiz nicht befangen agiert - zu 99,99% eingestellt.

gibt doch sowieso keine gesetzlichen richter nach 101 grundgesetz. ( siehe meine frage )

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wenn du einen supermarkt mit den lebensmittelgutscheinen betreten tust, dann frag einen mitarbeiter ob diese von dem markt angenommen werden.

frag bitte erst und dann tust du einkaufen. erspart stress. kaufland und aldi müssten die scheine annehmen.

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das jobcenter darf einen weder zu terminen ( nötigung ) "einladen", noch irgendwelche sanktionen verhängen. ( urteil des bundesverfassungsgericht vom 9.02.2010 , artikel 19 grundgesetz )

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Betrug ist es nicht, da kein finanzieller Schaden entstanden ist. Versuchter Betrug ist es wohl auch nicht, da du ja immerhin Ware verschickt hast. Da die Käufer dir gegenüber milde gesonnen sind, hat das Gericht nichts gegen dich in der Hand.

Schon gar nicht wenn die Richter ihre Urteile nicht im Original unterschreiben, was ja gängige Praxis ist.

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Ein mündliches Hausverbot ist nichts wert, da nicht nachzuweisen. Ein schriftliches Hausverbot in einer so öffentlichen Einrichtung wie einer Postfiliale muss sehr gut begründet/bzw. sonst wie offensichtlich sein.

Nur weil der Kunde von seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit ( Artikel 5 Grundgesetz ) Gebrauch macht, darf man ihn kein Hausverbot geben. Ein einseitiges, willkürliches Hausverbot ist in einer öffentlichen Einrichtung ( anders bei einer privaten Wohnung ) unzulässig.

Lebenslanges Hausverbot ist extrem übertrieben! So etwas gibt man, wenn du da stark randalierst oder die Mitarbeiter extrem beleidigst/körperlich angehst. Aber nicht, wenn du menschlich auf eine Unhöflichkeit reagierst.

Eigenhändig raus schmeissen darf dich da keiner. Und schon gar nicht anfassen. Das muss auf freiwilliger Basis geschehen. Erst wenn dem nicht Folge geleistet wird, kann man die Polizei rufen.

Selbstverständlich konntest oder kannst du die auch rufen. Denn das Einbehalten der Pakete erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung.

Du bist nicht verpflichtet jemanden zu haben, der für dich Pakete abholt.

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Für die Zeit der Alg 1-Sperre hast du Anspruch auf Alg 2 . ( Hartz 4 ) Das für Alg 2 zuständige Jobcenter wird dir, aufgrund der Alg 1-Sperre, dein Alg 2 für 3 Monate um 30% kürzen. Das ist nicht zulässig wegen:

1.) Der Doppelbestrafung.

2.) Ist Alg 2 generell nicht sanktionierbar. ( Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 9.02.2010 )

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Schreib denen das die Forderungen nach § 195 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) verjährt sind und sie ihre Mahnschreiben daher einstellen sollen. Die sollen dir schriftlich bestätigen die Gesetzeslage anzuerkennen und von daher die Forderung fallen zu lassen.

Vorsicht: Die können dennoch einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen dich erwirken. Gegen den legst du unbedingt Widerspruch ein, falls dieser kommen sollte. Dann findet eventuell erstmal ein schriftliches Vorfahren statt, in dem du dich wieder auf § 195 BGB berufen kannst.

Wenn man gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, wirst du so behandelt als wärst du im Unrecht.

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