Die Bezeichnung Oberbürgermeister wird vor allem in Großstädten, kreisfreien Städten, Stadtkreisen, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten, Mittelstädten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten geführt. Einem Oberbürgermeister sind ein oder mehrere Bürgermeister (hauptamtliche Stadträte, Dezernenten) unterstellt, die für eigene Ressorts verantwortlich sind. Nach den gängigen Gemeindeordnungen wird die Anzahl der Bürgermeister in der Gemeindeordnung geregelt. In Gemeinden und in Städten in NRW (außer in kreisfreien Städten) heisst das Oberhaupt Bürgermeister. Dessen Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie werden Stadträte oder Beigeordnete genannt.
Hier noch ein Auszug aus unserem Blog www.oeffentlicheverwaltung.net:
"Als Oberbürgermeister bezeichnet man traditionell das Stadtoberhaupt von kreisfreien Städten. Daneben existiert das Amt gleichsam in Großstädten und Stadtkreisen. Um die Aufgaben in solchen Ballungsräumen wahrnehmen zu können, unterstehen dem Oberbürgermeister verschiedenen Dezernenten, die für spezifische Fachbereiche zuständig sind."