Das Grillen ist immer eine Streitfrage... darf ich auf dem Balkon grillen, wie oft, wie lange...? Ein Gesetz, das das Grillen beschränkt oder gar verbietet gibt es nicht. Ein Verbot oder eine Auflage wird von anderen Gesetzen (Bundesimmissionsschutzgesetz, Gefahrenabwehr etc.) hergeleitet. Zahlreiche Gerichte haben jedoch so einige Grundsatzentscheidungen getroffen, an die man sich halten sollte:
LG Essen, Urteil vom 07.02.2002, Az.10S 438/01 Der Vermieter kann das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse durch die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags untersagen. Hält sich der Mieter nicht an das Verbot, kann der Vermieter fristlos kündigen.
AG Bonn, Urteil vom 29.04.1997, Az.6C 545/96 Wird das Verbot des Grillens auf dem Balkon oder der Terrasse nicht beachtet, kann der Vermieter verpflichtet sein, das Verbot durchzusetzen. Im entschiedenen Fall mit der Anweisung, nur einmal pro Monat zu grillen und dies 48 Stunden vorher den Nachbarn anzukündigen.
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.1972, Az.40C 229/72 Das Grillen mit einem Gartengrill unter Verwenden von Holzkohle auf dem Balkon einer Mietwohnung ist immer unzulässig, weil andere Mieter durch Rauch und Dunst unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Weitere Gerichtsurteile zur Thematik "Grillen" findet ihr auch auf meinen Blog unter http://www.oeffentlicheverwaltung.net/grillen-im-garten-auf-dem-balkon-oder-der-terrasse-–-was-ist-erlaubt-und-was-nicht