Also:
ist es toll, dass sich derdorfbengel seiner Meinung nach so toll auskennt und falsche Antwort schreit nur um dann eine falsche Antwort zu geben! Fahrtkosten oder auch Reisekosten zum Vorstellungsgespräch haben keine Frist. Bei dem beschriebenen handelt es sich um Kostenerstattung für Bewerbungskosten
gibt es UBV oder auch UBV-Mobi nicht mehr, alles wurde unter dem Begriff VB (Vermittlungsbudget) zusammengefasst
um auf den Fragesteller einzugehen: du solltest kurz mit deinem Vermittler telefonieren und fragen ob ein Antrag OK ist, an sich MUSS für JEDES Vorstellungsgespräch EINZELN ein Antrag VOR dem Gespräch gestellt werden, dies geht aber auch telefonisch, den Antrag kannst du auch später bekommen