Also:

  1. ist es toll, dass sich derdorfbengel seiner Meinung nach so toll auskennt und falsche Antwort schreit nur um dann eine falsche Antwort zu geben! Fahrtkosten oder auch Reisekosten zum Vorstellungsgespräch haben keine Frist. Bei dem beschriebenen handelt es sich um Kostenerstattung für Bewerbungskosten

  2. gibt es UBV oder auch UBV-Mobi nicht mehr, alles wurde unter dem Begriff VB (Vermittlungsbudget) zusammengefasst

  3. um auf den Fragesteller einzugehen: du solltest kurz mit deinem Vermittler telefonieren und fragen ob ein Antrag OK ist, an sich MUSS für JEDES Vorstellungsgespräch EINZELN ein Antrag VOR dem Gespräch gestellt werden, dies geht aber auch telefonisch, den Antrag kannst du auch später bekommen

...zur Antwort

Ehm liest ausser mir eigentlich niemand, dass er angeblich nur in einem Aushilfsjob arbeitet und darin angeblich 60 Stunden die Woche??? Das riecht aber übel nach Betrug.

Ich will ja hier keinen an den Karren fahren, aber bei einem Aushilfsjob Bewerbungsbemühungen verlangen, vorallem wenn eventuell noch gar kein ärztliches Attest da ist, ist mehr als rechtens und wer für Basis oder in der Gleitzone 60 Stunden die Woche arbeitet ist selbst schuld!!!!

Aber gleich mal die Vorgesetzten spreche Chef nech?!

Und ohne hier Weltbilder zu zerstören, aber wenn es dir gesundheitlich schlecht geht, macht es auch keinen Sinn an einem Job zu hängen der alles noch schlimmer macht oder erstmal keine Besserung bringt. Wie wärs wenn die Frau arbeiten geht??

...zur Antwort

Du könntest (oder hättest) bei Beantragung die "Laufzeit" wählen, aber wenn du eine Kürzere "Laufzeit" wählst und jetzt schon im Hartz IV Bezug sein solltest ist das ein Schuss ins Knie.

Elterngeld ist bis zur Grenze von 300 Euro bis jetzt anrechenfrei und alles darüber hinaus wird auch jetzt schon angerechnet (z.B. Geschwisterbonus)

...zur Antwort

Sorry ich dachte mit Partner, da du von Freund gesprochen hast. In dieser Situation sollten dir 100% gezahlt werden, ausser du hast eine ARGE oder einen kommunalen Träger der noch Einbehaltungen der RL vor nimmt (<-- ist heute rechtlich nicht mehr OK!!!)

...zur Antwort

Die erste Frage sollte lauten wie alt Sie ist, da man unter 18 immer nur 80% der RL erhalten kann.

Wärst du über 18 und der Auszug bei den Eltern durchs Amt gestattet stimmt es tatsächlich, dass dir unter 25 auch die höhere RL zu steht (90%)

...zur Antwort

Also ich persönlich finde Modern Warfare 2 besser, wobei es mit dem Kauf von zusätzlichen Maps schon wieder ein Preistreiber ist.

Die Grafik wurde nochmals verbessert und wenn ich mich recht erinnere auch das Waffensystem.

Grundlegend geben die beiden Teile sich aber nicht viel!

Bei eventuellem Kauf von dir würde ich vielleicht mit Modern Warfare anfangen ist auch billiger zu erhalten und dann bei Bedarf Modern Warfare 2 kaufen

...zur Antwort

Die Hemmschwelle einen Antrag zu stellen ist gegenüber der Sozialhilfe gesunken, d.h. für mich, dass es gesellschaftlich nicht so "verwerflich" ist Hartz IV zu beantragen, also eine Bewegung bis hin zum Trend (im Bereich U25)

und da VirtualSelf ja vermutlich Kollege ist, finde ich es trauig zu lesen, dass es angeblich keine typischen Hartzler gibt?! Ich sehe genau diesen Schmierblatt-Typus jeden verdammten Tag

...zur Antwort

Da BAB nicht als reguläres Einkommen (sprich wie Lohn) zählt erhälst du keine Freibeträge.

Das BAB wird an deinen Bedarf angerechnt, genauso wie dein Kindergeld. Eventuell wird das überschüssige Kindergeld nach Deckung deines Bedarfes an deine Mutter angerechnet, dein BAB nicht.

...zur Antwort

ja larah man kann es dann immer auf die böööse ARGE schieben, wenn ein Formular, dass nicht mal von der jeweiligen ARGE verschickt wird beim Hilfeempfänger nicht ankommt, mal abgesehen davon, dass das leistungsgewährungsprog ein scheißdreck ist.

Ist es zuviel verlangt, mal auf seinen Bescheid zu schauen um zu sehen wie lange man noch stütze bekommt???

...zur Antwort

sollte es bei der Frage um die Neuregelung gehen?! dann hat das alles mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angefangen, dass gefällt wurde, weil ein paar Gemeinden angepisst waren wegen höheren Kosten (mehr als zu Zeiten der Sozialhilfe) leider ging der Schuss nach hinten los und man stellte fest, dass die ARGEn in Ihrem derzeitigen bestehen verfassungswidrig sind, da Landesbeamte mit Geldmitteln des Bundes hantierten.

Ab 01.01.2011 läuft deshalb alles so weiter, aber heißt dann überregional Jobcenter (von Arbeitsagentur zu trennen, da wird auch nicht "umgebaut")

in was für einem schwachsinn oder besser gesagt wahnsinn das alles enden wird ist unklar

...zur Antwort

Die ARGE muss zahlen allerdings längstens 6 Monate auf darlehensbasis danach wird erneut überprüft wie hoch der Vermögenswert ist und ggf. die Zahlung eingestellt

...zur Antwort

so einfach und kaum zu spüren wird es nicht sein! ab 01.1.2011 wird es keine ARGEN mehr geben sondern alles wird unter dem Namen Jobcenter weitergeführt werden, dies sind dann mehr oder weniger eigene Behörden.

Weiterhin gibt es die kommunalen Trägerschaften die sogenannten Optionskommunen, dies soll noch weiterausgebaut werden ist aber meiner Meinung nach für den Kunden die schlechtere Variante.

Des Weiteren wurde zwar noch nicht beschlossen, aber wird von der ARGE bereits umgesetzt, dass 300 Euro Elterngeld ab 01.1.2011 als Einkommen in die Berechnung fließen müssen, sowie der Zuschlag Alg I wegfällt.

Noch kein Gesetzesentwurf kam bezüglich der Regelleistungserhöhung der Eltern.

Rechengrundlagen der Regelleistungen sind Umfragen bei der geringverdienden Bevölkerung.

...zur Antwort

Es wird angerechnet und zwar weil der Staat richtigerweise argumentiert, dass er keine staatlichen Beihilfe zahlt, wenn man sich selbst versorgen kann. Schulden die bereits bestehen werden beim Hartz IV nicht berücksichtigt.

Es gibt die eine oder andere schlaue Lösung um nichts angerechnet zu bekommen.

z.b. kann man in dem Monat verzichten in dem die Abfindung zufließt, dann würde Sie nicht als "Einkommen" angerechnet sondern, sofern man den Monat darauf wieder Antrag stellt als Vermögen und da sind natürlich die Freibeträge je nach Lebensalter andere.

Ins Knie schießt man sich damit nur, wenn man bereits diverses Vermögen hat.

Bei deinem Einkommen wäre es auch möglich auf die Alternativ Leistungen Kinderzuschlag und Wohngeld zurück zu greifen, da wird es meines Wissens nach nicht angerechnet

...zur Antwort

Grundsätzlich ist es natürlich mit "denen" frustrierend, aber leider sind für "die" auch "ihr" frustrierend.

Gibt es Gründe wieso das Geld noch nicht da ist oder ist einfach wieder nur das blöde Amt Schuld, weil man selbst wird ja vom Staat regelrecht fertig gemacht, oder war es tatsächlich das verschulden des Amtes??

Mal abgesehen davon, kann man die ARGE tatsächlich auf Schadensersatz verklagen, aber man sollte sich dann bei den Berechnungen die hier angestellt werden auch nicht wundern woher die Klagewelle kommt

...zur Antwort

Keine ARGE kann einem unter 25-jährigem den Auszug bei den Eltern verweigern, wenn Zusammenzug mit Partner im Spiel ist! Wenn deine Freundin bereits eine Wohnung hat ist auch keine Prüfung des Auszuges (von deinen Eltern) erforderlich.

Wenn du vor deinem Ausflug ins Call-Center gearbeitet hast, solltest du vorab deinen Anspruch auf Alg I prüfen, trifft auch auf deine Freundin zu.

Bei deiner Freundin könnte es aufgrund dessen, dass Sie einfach nicht mehr hingegangen ist blöd werden (Sanktion), wenn du innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt wurdest passiert gar nichts.

Antrag müsst Ihr beide nur einen gemeinsam stellen (Hartz IV) Arbeitslosengeld I jeder seperat

...zur Antwort

ich weiß nicht ob es schon ein vorredner von mir erwähnt hat, aber ich bin bei der agentur für arbeit angestellt und kann dazu nur folgendes sagen:

es gibt genug leute in Hartz IV die unschuldig in die Arbeitslosigkeit gingen und/oder Schicksalschläge hinter sich haben um diesen Kreis tut es mir sehr leid. Nicht leid tut es mir allerdings um Leute die sich in gewissen Bereichen "schlau" machen um mir dann mit einem falsch interpretierten Gesetz oder der "Androhung" zum Anwalt zu gehen auf den Piss zu gehen.

Es gibt derzeit auf dem Arbeitsmarkt fast nur noch Arbeitsstellen bei Zeitarbeitsfirmen, dass kann auch eine Agentur nicht ändern!!!

Des Weiteren ist es mal wieder schön zu sehen/oder lesen was für Ansprüche Menschen stellen, aber nichts dafür zu tun!!!

Zum Punkt Selbstmord! Weißt du wieviel Leute sich umgebracht haben mit Alg I? Mit Arbeitslosen- oder Sozialhilfe?? Ich denke nicht.

PS: ungelernt und ohne Schulabschluss frag mal warum nur Zeitarbeitsstelle

...zur Antwort

Sollte jemand ohne Krankenversicherung eingefliefert werden, wird oft direkt vom Krankenhaus vorsorglich ein Antrag auf Hartz IV gestellt, des Weiteren sind z.B. Obdachlose sehr wohl versichert, da auch dieser Personenkreis oft im Hartz IV Bezug steht und sich Tagessätze abholt (wird dann auch pro Tag versichert).

Ansonsten kriege die jeweiligen betroffenen eine Rechnung für die Leistungen des Krankenhauses/ Arztes und tragen dies entweder selbst oder versuchen eine Übernahme durch Sozialamt zu erreichen.

...zur Antwort

Gemeint war, dass das zocken über die PS3 kostenlos ist, bei der Xbox hingegen zahlt man für die Mitgliedschaften (also fürs online zocken) Kohle.

Der für mich krasseste Unterschied ist schlichtweg die Grafik (um es mal ohne das gegoogelte Geseier zu sagen)

und es gibt noch immer für die Xbox wie auch für die PS3 Exclusive Titel.

Der Preis ist auch noch zu beachten

...zur Antwort

Also den ganzen Mist von wegen unter 25 Jahre könnt Ihr in eurem Fall einfach vergessen, da Ihr mit dem Zusammenzug eine BG bildet und somit Hartz IV berechtigt seid egal wie alt!

Grundsätzlich rate ich jedem Kunden NICHT vor einem Umzug (der kurz bevor steht) Alg II zu beantragen, da dies unnötig Arbeit für euch ist (2 mal Antrag + Umzugsgenehmigung usw.)

...zur Antwort