Es gibt unter Bankern ein geflügeltes Wort: "Warum heißen diejenigen die Geld anlegen, Gläubiger? "

Antwort: "Weil sie glauben, dass sie ihr Geld wieder zurück erhalten."

Dieser Spruch gilt nicht nur für Banken, sondern für alle Geldanlagen, bei denen du dein Bestes (dein Geld) in fremde Hände gibst. Egal wohin.

Sicher ist nur, dass nichts sicher ist. Und die heutige Entwicklung mit Negativzinsen zeigt deutlich wohin wir uns bewegen. Im Gegensatz zum Vorkommentar gebe ich unserem Finanz- und Währungssystem maximal noch 3 - 4 Jahre. Falls vorher eine etwas höhere Zinsanhebung kommt, dann vielleicht schon früher. Und in diesem Fall hilft auch keine Einlagensicherung mehr, die dir dein Geld bis 100.000 Euro absichert. Denn was nützen dir 100.000 Euro wenn du fast nichts mehr dafür erhältst.

Das einzige was sicher ist, ist das, was du physisch in deinem Besitz hast. Aber das sollte kein Bargeld sein sondern Sachwerte.

Denk mal drüber nach

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Da du kein SEPA-Mandat unterschrieben hast, gilt nicht die Frist von 8 Wochen, sondern du hast 13 Monate Zeit.
Sag einfach deiner Bank, sie soll die Lastschrift zurückgeben. Dann ist Ruhe.

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Mach bei der VR-Bank ein ganz normales Sparbuch auf, überweise Geld von der Sparda auf dieses Sparbuch und heb dann Geld vom Sparbuch bei der VR-Bank ab. Auf Sparbücher werden keine Gebühren verlangt und meistens sind 2.000 € pro Monat ohne Vorschusszinsen abbhebbar

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Der Sohn meiner Cousine hat im Jahr 2013 seine Lehrzeit bei einer Volksbank beendet. Er hat mir  gesagt, dass er danach damals in Tarifgruppe 3 eingeordnet wurde und zwischen 2000.- und 2100.-- Euro brutto bekommen hat.

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Bei meiner Raiffeisenbank muss ich im Monat 7,50 € bezahlen. Die bieten aber auch ein kostenloses Konto an. Da muss man aber neben der Mitgliedschaft auch noch Onlinebanking machen und den Kontoauszug als PDF-Datei erhalten, aber auch noch einen Sparvertrag mit minestens 25 € monatlich abschließen. Ich bin Mitglied und fast alles, aber einen Sparvertrag von 25 € kann ich mir nicht mehr leisten. Leider. Deswegen muss ich 7,50 € zahlen und andere Mitglieder nichts.

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Also ich würde das gut finden, wenn die Mitarbeiter nach Tarif bezahlt werden sollen. Ich hab nämlich gehört, dass viele unter Tarif bezahlt werden, aber die Vorstände sich selbst Jahresgehälter von ca. 200.000 € selbst schon bei kleineren Genossenschaftsbanken zahlen.  Und je größer die Bank ist, umso mehr verdienen die Vorstände.

Mir ist keine Volks- oder Raiffeisenbank bekannt, bei der die Vorstandsgehälter veröffentlicht oder bekannt gegeben werden.  Und ich glaube auch, die verzichten tunlichst darauf dies zu veröffentlichen. Es könnte sonst Unfrieden bei Vater Raiffeisens angeblichen Erben geben. Vor allen bei den Mitgliedern, die für solche Jahresgehälter selbst jahrelang schuften müssen.

Aber in die Satzung das reinschreiben was du fragst, das wäre schon eine Überlegung wert.   Der Vorstand wird sich jedoch mit Händen und Füßen dagegen wehren. 

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Ich habe meinen Berater bei der VR-Bank gefragt. Der hat gesagt dass du  keine Sorge zu haben brauchst, dass du mit der Nachschusspflicht haften musst. Die Nachschusspflicht steht doch nur in der Satzung weil sie schon immer drin gestanden hat. Das ist doch nur eine reine Formsache.
Schließlich gibt es bei den Volks- und Raiffeisenbanken die Institutssicherung. Und die sichert die Einlagen aller Kunden ab.   Da haften alle Volks- und Raiffeisenbanken solidarisch untereinander. Auch für die DZ-Bank und viele andere Banken.

Dann hat er mir eine Internetseite von seinem Bundesverband gezeigt, wo dies alles erklärt wird.  Dort hab ich gelesen dass, wenn das Geld dieser Institutssicherung nicht ausreichen sollte,  dann haben alle Volks- und Raiffeisenbanken noch genug eigene Vermögenswerte und irgendeinen Fonds mit viel Geld um andere Banken zu retten.   Also alles im grünen Bereich.

Das hat mich dann selbst auch beruhigt.  Schließlich hab ich auch 20 Anteile zu 100 Euro und mein Berater hat mir dazu gesagt, dass die Haftsumme 250 Euro pro Anteil beträgt. Vor elf Jahren als mir der damalige Berater empfohlen hat, meine bisherigen zwei Anteile auf 20 Anteile zu erhöhen, hat mir das niemand gesagt . Deshalb danke, dass du mich auf die Haftsumme aufmerksam gemacht hast.

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Schau mal dazu hier:  http://www.gevestor.de/details/unzulaessige-bankgebuehren-in-diesen-faellen-muessen-sie-nicht-zahlen-503907.html

Unter 5. ist zu lesen, dass solche Gebühren nicht zulässig sind.

Konfrontiere deine Bank damit oder geh gleich zum Verbraucherschutz

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Also mein Sachbearbeiter in der Volksbank hat mir gesagt, dass
 es für Bankmitglieder keine AGB's gibt. Die AGB's sind nur für die Kunden, egal ob Mitglied oder nur Kunde.

Das einzige was für die Mitglieder zählt sei die Satzung der Genossenschaft. Und daraus lassen sich auch Rechte und Pflichten von Mitgliedern ableiten.

Er hat mich auch unter dem Siegel der Verschwiegenheit auf die Seite  www.genoverein.de aufmerksam gemacht und gemeint, dort könnte man mir vielleicht mehr dazu sagen. Auch zum Unterschied zwischen Mitgliederkunden und Kunden die kein Mitglied sind.

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Bisher hab ich gedacht, dass der Aufsichtsrat die Interessen der Mitglieder in einer Genossenschaft vertritt.  Aber genau weiß ich das auch nicht. Vielleicht kann dir die Seite www.förderauftrag.de  oder www.wegfrei.de dazu weiterhelfen. Das sind zwei verschiedene Seiten zum Thema Genossenschaft, aber sehr interessant.

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