Hallo question17,
das hängt sehr davon ab, ob du mit "Nachrichten" SMSen oder Textnachrichten über das Internet meinst. Im Zweifelsfall kannst du jedoch davon ausgehen, dass du deine Identität zum Zeitpunkt der Übertragung hättest verschleiern müssen und das im Nachhinein wohl kaum hilfreich ist.
In diesem speziellen Fall möchte ich dir jedoch raten, mit der Person Kontakt aufzunehmen. So kannst du klarstellen, dass die Nachrichten gar nicht von dir stammen. Außerdem ist die oder der Betroffene sicher verletzt, wenn es sich um richtige "Hassnachrichten" handelt und du hast jetzt die Gelegenheit, das als dumme Partyaktion hinzustellen, die du meiner Meinung nach auch nutzen solltest.
Wenn du der Person gegenüber das klar machen kannst und zeigst, dass der Hass nicht von dir kam, musst du dir keine Gedanken um eine Rückverfolgung machen, denn bei solchen Straftaten handelt es sich um sogenannte "Antragsdelikte", diese werden also nur strafrechtlich verfolgt, wenn das Opfer das beantragt bzw. anzeigt. Klärst du die Situation auf, gibt es wohl kaum einen Grund dazu - zumindest was dich betrifft.
Ich hoffe, meine Antwort konnte dir ein wenig helfen. Falls du noch Rückfragen hast, würde ich mich freuen, diese zu beantworten.
- Stoererhaftung