Du solltest mind. 2x im Jahr zum Zahnarzt gehen. Das 1. Mal wird Zahnstein entfernt und das zahlt die Kasse. Das 2. Mal Zahnstein entfernen muß man selber Zahlen.

Pass im Moment auf das der Zahnstein sich nicht unter dem Zahnfleisch breitmacht! Die Folge: Zahnfleischbluten > Parodontose > Zahnverlust.

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Alle Bescheide vom JC, sogar die Vorladungen (Einladungen) sind Verwaltungsakte, weil sie von vorne bis hinten mit Sanktionsandrohungen gespickt sind sowie RFB und Widerspruchsfristen.

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Hartz IV: Rechtswidrige Forderung nach einer Mietbescheinigung Wenn das Jobcenter eine Mietbescheinigung anfordert

Immer wieder versenden Jobcenter an Hartz IV Leistungsberechtigte eine Aufforderung zur Zusendung einer Mietbescheinigung des Vermieters. Dabei verweisen die Behörden immer auf die sogenannte “Mitwirkungspflicht”. Wird diese nämlich gebrochen, hagelt es Sanktionen. Doch dürfen Jobcenter überhaupt eine solche Mietbescheinigung anfordern? Die Antwort ist eindeutig nein!

Das Bundessozialgericht hatte nämlich schon vor Jahren entschieden (Az: B 14 AS 65/11), dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Wir empfehlen daher, diese zu verweigern. Falls das Jobcenter sanktioniert, ist hier Widerspruch und eventuell Klage einzureichen. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund des Urteils des BSG sehr hoch. Wir empfehlen aber auch im ersten Schritt, dem Jobcenter mit folgendem Text zu antworten:

Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.

Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt. Diese Nachweise dürfen von Ihnen auch nicht erneut gefordert werden (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG). MfG…

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Hallo, wir sind keine Leibeigenen der Jobcenter!

Grundgesetz Artikel 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

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Ich meine, die Bankauszüge sind ja nicht grad wenige für 3 Monate, wer zahlt denn die ganzen Kopien?

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Hallo, bitte keine Gelder die man von irgend jemanden oder Familie erhalten hat auf das Konto einzahlen!!!

Eher das Geld zu hause behalten, und das was bezahlt werden soll vom Konto gehen lassen. So sparst du dir jeglichen ärger und irgendwelche Erklärungen.

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Nichts, nur das Geld (ALG 2) ab dem Tag des Gewinns wieder zurückzahlen.

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