Hallo,

Landespolizei Schleswig-Holstein:

3.1 Allgemeine Grundvoraussetzungen für alle Laufbahngruppen
In den Dienst der Landespolizei Schleswig-Holstein kann eingestellt
werden, wer
• mindestens 1,60 m als Frau oder 1,65 m als Mann groß ist,
• am Tage der Einstellung mindestens 16 Jahre alt ist,
• einen Schwimmnachweis erbringen kann (siehe Ziffer 2, Punkt 6),
im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist oder sich verpflichtet, vor
Beendigung der Ausbildung den Nachweis dieser Fahrerlaubnis
vorzuweisen,

• jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt,
wie sie im Grundgesetz verankert ist,
• gerichtlich nicht bestraft ist,
• aus ärztlicher Sicht polizeidiensttauglich ist,
• erfolgreich die Einstellungsprüfung besteht

Weiß aber nicht genau ob das überall so funktioniert. 

LG

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