Welche Frist ist bei einer Kündigung zu beachten?

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Wochen.

Nach der Probezeit beträgt die Grundkündigungsfrist, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhalten haben, vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende.

Je nach Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung verlängerte Fristen einzuhalten.

Die verlängerten Kündigungsfristen betragen nach 2jähriger Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Monatsende, nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit 2 Monate, nach 8jähriger Betriebszugehörigkeit 3 Monate, nach 10jähriger Betriebszugehörigkeit 4 Monate, nach 12 Jahren 5 Monate, nach 15 Jahren 6 und nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit 7 Monate bis zum Monatsende.

Bislang wird dabei nur die Betriebszugehörigkeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt.

In Tarifverträgen können diese Kündigungsfristen verlängert oder auch verkürzt werden. Einzelvertraglich können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine kürzeren Fristen vereinbart werden.

Es ist auch unzulässig, in Tarif- und Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer längere Kündigungsfristen als für Arbeitgeber festzuschreiben.

Quelle: http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++fed66d08-a627-11e0-7513-00093d114afd

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Versuch's mal damit: http://www.be-optician.de/perspektiven/weiterbildungsmoeglichkeiten.php

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Hey! Das ist doch mal eine "geile" Beurteilung vom AA. Mehr Fachchinesisch geht ja fast gar nicht mehr! Ich versuche es kurz zu machen: Hier handelt es sich zunächst mal um einen Befund, vermutlich nach Sehschule, der die Winkelfehlsichtigkeit(versteckte Schielstellung) und den Zustand der Augen beschreibt: - Hyperopie /Orthophorie: Weitsichtigkeit/keine Winkelfehlsichtigkeit -Vsc = Sehleistung ohne Sehhilfe; hier: 100% beidseitig Fern+Nah

dann beschreibt dieser Befund die gemessenen Teste in der Sehschule: -Covertest=Aufdecktest/Abdecktest = Beobachten, ob Augen auf die gleiche Sehrichtung fixieren: hier alles bestens! -Maddox-Zylinder = großes Sehkreuz mit rotem Fixierlicht = Abweichung R/L 1 Winkelgrad ESO (nach innen), Nähe ohne Befund, Bewegung der Augen und Naheinstellung gut - Dann der Hinweis auf die Augenbewegung zw. Fernsehen und Nahsehen, alles ok

Begutachtung der Augen: VAA (vorderer Augenabschnitt R+L gut + Linse klar) FD (Fundus=Netzhaut): kein Ansatz von grünem Star und Netzhautgrubenmitte (Zentrum schärfsten Sehens): supi

Ergebnis: K E I N E W I N K E L F E H L S I C H T I G K E I T, also keine versteckte Schielstellung (mehr) vorhanden!

Heißt: Du brauchst keine Brille mit Prisma, aber (oben erwähnt) evtl. leichte Weit-/Übersichtigkeit. Aber da OHNE SEHHILFE eine Sehleistung von 100% erreicht ist -> KEINE BRILLE!

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Ich hoffe, ich habe das hier richtig interpretiert: Der Fragesteller schreibt nicht als Fachmann oder Optikerlehrling bzw. -geselle, sondern als Laie ...(?), deshalb ist der Verweis auf ein Fachbuch in dem Fall nicht wirklich nützlich.

Ich erklär's mal ganz einfach: Je größer der Scheitelbrechwert ist, desto dicker die Gläser. Demzufolge wird die Mittendicke bei Plus-(Sammel-/Konvex-)linsen dicker, bei Minus-(Zerstreuungs-/Konkav-)linsen wird die Randdicke größer.

Veranschaulicht nehme man ein kariertes Papier, ein Lineal und einen Zirkel und male einen senkrechten Strich einer bestimmten Länge (=Glasdurchmesser) mit dem Lineal, als Rückfläche eines Plusglases und/oder als Vorderfläche eines Minusglases. Dann nehme man den Zirkel und schlage Kreisbögen verschiedener Radien. Je kleiner der Radius, desto dicker wird die entstehende Linse, vorausgesetzt, dass der Glasdurchmesser (Schnittpunkte mit der Senkrechten) immer der gleiche ist. Der umgekehrt in METERN gemessene Radius würde dann dem Brennwert (hier wirklich nahezu Scheitelbrechwert, weil Plankonkav bzw. Plankonvex) entsprechen (in dpt).

Bei Brillengläsern und technischen Linsen werden allerdings beide Flächen (Vorder- und Rückfläche) optimiert und es handelt sich oftmals nicht mehr um sphärische (kugelige) Flächengeometrien, somit kann man nicht in jedem Fall sagen, dass zwangsläufig der größere Scheitelbrechwert auch dicker sein muss, wenn man sphärische Flächen mit asphärischen, atorischen oder Freiformflächen vergleicht. Deshalb kann man heute so wunderschön dünne Brillengläser auch bei hohen Korrektionen fertigen.

Das heißt also: Dick hat nicht unmittelbar mit hoher Brillenstärke zu tun, aber wenn die Flächenparameter gleich sind, dann wächst die Mittendicke (+) oder Randdicke (-) mit dem Scheitelbrechwert an.

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Hallo erst mal, eine Kollegin von mir ist gerade Teilzeit in KA und büffelt extrem, ist auch öfter krank deswegen. Es scheint also extrem anstrengend und viel Stress zu sein. Ich habe mein Vollzeitstudium (FS) in Berlin an der SFOF abgelegt und kann nur sagen: Ich denke, dass ich fachlich einfach souveräner bin und viel mehr Hintergrundwissen mitgenommen habe. Ich glaube wegen der mangelnden Zeit und dem "Nebenjob" bleibt einfach nicht so viel Information "hängen" und es ist halt viel schwerer. Die Innung versucht immer noch was hochzuhängen, was sachlich schon längst durch die Wirklichkeit der Discounter und Internetverkäufer total abqualifiziert ist. Ich gebe "tommy59" Recht, dass man es sich heute gut überlegen muss, ob es sich lohnt Meister zu werden. Zeitgemäßer wäre da sicher ein Bachelor- oder Master-Studium mit klinischer Praxis oder Heilpraktiker, sonst verkommt man in der Praxis schnell zum Brillen("fach"?)verkäufer, zumal heute schon angelernte Kräfte und Gesellen fleißig am Refraktionieren und Kontaktlinsenanpassen sind... (Wie war das da nochmal mit dem Gesellenberufsbild und dem Meisterberufsbild???)

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Hallo Community!

Zunächst mal konkret zur Fragestellung von "langblume":

  1. Schuluntersuchung ist eine Reihenmessung von möglichst vielen Schülern in kurzer Zeit, die Messergebnisse sind oft nur Hinweise, keine Untersuchungen, es geht um ein Ablesen von Optotypen (Buchstaben oder Zahlen) oder Erkennen von Zeichen (Landoltringe oder E-Haken) von Papptafeln, manchmal auch vom Monitor.
  • Diese Messungen sind genau genommen nicht ganz korrekt, weil die Leuchtdichte auf der Fläche (auf der Tafel), die Sehzeichen und der Abstand nicht immer den DIN-Richtlinien entspricht, daher sollte man mit der Aussage über echte Sehschärfen (Visusstufen wie hier 0,8 oder 80%) vorsichtig sein.

  • Wichtig ist aber zu erkennen, letztendlich sind diese Untersuchungen dazu da, dass ein unterdurchschnittliches Sehergebnis herausgekommen ist, also auf jeden Fall eine Nachuntersuchung beim Augenarzt oder eine Sehschärfenprüfung beim Augenoptiker erforderlich macht!

  1. Der Hinweis auf den Hellraumprojektor ist ein wichtiges Signal! Wichtig für die Entscheidung, ob jemand GUT oder SCHLECHT sieht, ist ja oft subjektiv! Was heißt schon "mir geht es gut"? Aber wenn alle anderen Mitschüler lesen können, aber ich nicht, dann ist das der entscheidende Hinweis, dass ich dringend mal zur Untersuchung gehen sollte! Ob dann eine Brille dabei rauskommt wird sich dabei entscheiden!

So weit, so gut,.... Frage beantwortet!

Noch was kritisch angemerkt zur Antwort von "Hantel":

  • Es wurde nichts vom INDIVIDUELLEN VISUS gesagt! Zur Erläuterung: Ein INDIVIDUELLER Visus unterscheidet sich von der VISUSSTUFE, die erreicht wurde dadurch, dass alle Menschen einfach unterschiedliche Auflösungsergebnisse auf der Netzhaut oder im subjektiven Schärfeempfinden erzielen. Da hilft keine Brille, wenn am Schluss insgesamt nur beispielsweise 30% im Gehirn ankommen, zum Beispiel durch Linsentrübung oder Netzhautkrankheiten. Umgekehrt kommen da dann Sehschärfen bis zu 200% (Visusstufe 2.0) heraus, das heißt, der Mensch sieht 100% BESSER als der Durchschnitt (welch Blödsinn!). Die Visusstufen sind lediglich genormte Buchstaben oder Zeichen auf genormtem Sehabstand mit genormten Sehzeichengrößen und werden durch physikalisch-mathematischer Berechnung der Sehwinkel berechnet, man geht von der DURCHSCHNITTLICHEN Sehleistung des Menschen aus und normt diese auf 100% (Visusstufe 1.0). Das ist alles! HIER hat der ARZT nicht von absoluten Sehergebnissen nach Vollkorrektion gesprochen, sondern wahrscheinlich den Vsc = Visus sine correctione und nicht den Vcc= Visus cum correctione, also vollkorrigiert mit Sehhilfe gemeint!

Du solltest Dich auch zurückhalten, was Deine Pseudothese angeht: "Eine höhere Sehschärfe kann nicht zurückkommen, das ist esoterisches Wunschdenken"!:

Bist Du Arzt? Woher weißt Du, dass sich Sehschärfen nicht über Jahre wieder verbessern? Meine Erfahrung zeigt, dass ich sehr Wohl Kunden betreue, die seit 2001 bis heute eine Sehverbesserung ihres maximalen individuellen Visus von unter 10% (V <0,1) bis heute von über 40/45% (V 0,4-0,5) erfahren haben! Und zwar genau deshalb, weil solche "Kollegen" wie Du (leider alle, Augenoptiker, Klinikärzte und Augenärzte) über Jahre hinweg das schlechte Auge nur mit Ausgleichsgläsern (Stärke- und Gewichtsausgleich wie auf der anderen Seite) versorgt hatten und sich nicht mal die Mühe gemacht haben, nach messtechnischen Grundlagen, herauszufinden, dass bis dahin über Jahrzehnte das Auge kurzum total falsch versorgt blieb!

Klar ist, dass es von Geburt aus angeborene Sehschwächen gibt, dann erlernte und erworbene. Aber ich bin ein Kämpfer und messe so lange, wie es auch nur die geringste Chance gibt zu irgendeinem vernünftigen Ergebnis zur Vollkorrektion beider Augen und zur binokularen Vollkorrektion zu kommen! KOMPROMISSLOS! Und die Erfolge geben mir Recht!

Eine letzte Anmerkung noch zu "Hantel":

Wenn Du mal in der Fragestellung genau gelesen hast, dass es sich hier um einen JUGENDLICHEN handelt, dann solltest Du auch wissen, dass während der Wachstumsphase nicht nur das Auge, sondern sich der ganze Körper verändert, auch hormonelle Veränderungen, Körperlänge, Knochenwachstum und -veränderung, Muskel, Nerven, Tränenflüssigkeit... -> alles Faktoren, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sehen haben können, daher zu Fehlsichtigkeiten aller Art beitragen können!

Der Hinweis auf den Augenoptiker ist zwar nett gemeint, ich bin selbst Fachmann für gutes Sehen, Augenoptikermeister und selbständig, aber eine ÄRZTLICHE Untersuchung als Basis für die erste Brille vermeidet unerkannte AugenERKRANKUNGEN, für die wiederum der AugenARZT der Spezialist ist. Hast Du schon mal was von grünem Star oder grauem Star bei jungen Menschen gehört? Dann zeig mir mal den Augenoptiker, der den jungen Kunden darauf hinweist, dass ein erhöhter Augeninnendruck auch schon in jungen Jahren vorkommen kann und zu erheblichen Krankheitsfolgen führt!!!

Liebe Grüße

Stefan

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Solche Fragen beim Einstellungstest zu stellen grenzt für mich schon fast an Profilneurose des Kollegen - sorry! Ich könnte wetten, dass der Kollege auch nicht weiß, welche Bedampfung mit welchen Elementen welche Restreflexfarbe ergibt, außer er ist auch noch Feinoptiker und hat in der optischen Industrie gearbeitet oder hat sich (vor lauter Langeweile, weil er in seinem Geschäft zu wenig Arbeit hat) mit dem Thema ausgiebig beschäftigt! HEY!!! KOLLEGEN!!!! Warum kümmert Ihr Euch nicht darum, dass Ihr Euren Lehrlingen mal vernünftige Brillenanpassung beibringt und dass die Kollegen endlich kapieren, was eine vernünftige und IMMER verträgliche Gleitsichtglaszentrierung/-anpassung und eine Nullblickrichtung und Hauptblickrichtung ist? Ich könnte in den Tisch beißen, wenn ich so einen Mist über meine Berufskollegen höre!

Ich hoffe, der Optiker hat dann anschließend auch ausführlich erklärt, was er hören wollte und was die richtige Antwort auf seine Frage gewesen wäre...!

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Der Hinweis des Optikers hat nichts mit der ReinigungsLEISTUNG des Spülmittels zu tun, sondern mit der Menge an Reinigungsmittel an der Brille:

Ein Spritzer Spülmittel reicht normalerweise für ein ganzes Spülbecken voller Wasser und wäre demnach in dieser Konzentration völlig ausreichend für die Brille, aber viele Kunden verwenden einen großen Tropfen zum Reinigen der Brille, mit der Folge, dass oft in die Ränder zwischen Brillenglas und Fassung Spülmittel gerät, der beim Ausspülen dann nicht vollständig gelöst wird, somit in Resten an der Brille bleibt, beim Nachreiben mit dem Tuch dann wieder herausgerieben wird und zum Verschmieren führt. Man scheuert dann zu lange, bis die Brille ganz sauber ist.

Brillengläser sind von der Oberfläche so beschichtet, dass sie alle Arten von Haushaltsreinigern, Alkohol (Spiritus z.B.), gängige Lösungsmittel wie Aceton oder Terpentin oder "Verdünnung" ohne Beschädigung vertragen, aber es ist wie mit allem: Je schonender gepflegt und je weniger auf dem Glas herumgeputzt, desto länger bleibt das Glas kratzerfrei.

Deshalb ist heißes, klares Wasser, evtl. mit einem möglichst milden Reinigungsmittel und einem sauberen, fusselfreien, weichen Tuch empfohlen.

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Okay, der Optiker ist gefragt: "sph": Sphäre (Kugel) ist die klassisch als "Brillenstärke" bezeichnete Korrektion des Augenbrechwertfehlers des Systems (Hornhaut, Augenlänge, Linse). Entweder als Sammellinse (Lupe) oder als Zerstreuungslinse (Verkleinerungslinse) bekannt. "cyl" und "A": Cylinder oder Zylinder bezeichnet in Zusammenhang mit A(chse) die Größe und Richtung einer Brechkraft, die nur in einer Richtung voll wirkt (der Name stammt von der Form eines Abschnitts (Pluszylinder=Sammellinse) oder Abdrucks (Minuszylinder=Zerstreuungslinse) eines Glaszylinders), dabei entsteht die Abbildung, die vom Spiegelkabinett bekannt ist: Man sieht sich entweder "kurz und dick" oder "lang und dünn". Der Augenfehler kommt von einer nicht kugeligen Krümmung des Systems (Linsenform, "gestauchte Hornhaut", gestauchte Form des "Augapfels"). "P" und "B": hier handelt es sich nicht um eine Brechwertbezeichnung, sondern um eine Ablenkung des Lichtstrahls (Physikunterricht Prisma, wer sich erinnert). Benötigt wird das bei sogenannten Binokularkorrektionen, also wenn beide Augen zusammen ein Objekt fixieren, aber eine Abweichung der beiden Sehachsen korrigiert werden soll (bekannt als "Schielen"), zum Beispiel auch um Kopfschmerzen, rasche Ermüdung, Lichtempfindlichkeit und Migräne zu bekämpfen, die von Anstrengungsbeschwerden durch Bekämpfung "versteckter" Schielstellung (man sieht das "Schielen" nicht) herrühren. Der Wert des P(risma)s wird in cm/m (Zentimeter pro Meter) angegeben und beschreibt wie viele Zentimeter der Lichtstrahl in Meterentfernung abgelenkt wird, die B(asis) beschreibt, wo die "dicke" Seite des Prismas liegen muss (zwischen 0 und 360°), der Lichtstrahl wird immer in Basisrichtung abgelenkt, so dass genau beschrieben wird in welche Richtung die Korrektion erfolgen soll (auch mit "oben"=90°, "unten"=270°, "innen" und "außen"= 0°=360°+180° bezeichnet).

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Ich schließe vom Profil darauf, dass es sich hier nur um eine Interessenfrage, weniger um eine Fachfrage eines Profis handelt, deshalb versuche ich die Antwort kurz und einfach: Der Scheitelbrechwert wird vom Scheitelpunkt des Brillenglases aus gemessen (S oder S'), das ist ein real messbarer und fühlbarer Punkt vom Brillenglas. Je nach Form des Brillenglases sind die Hauptpunkte der Brillengläser (Schnittpunkt der Hauptachse mit den Hauptebenen) aber nicht im, sondern außerhalb des Brillenglases. Aber von dort aus misst sich die Brennweite! (Brechwert D=1/f'). Die Form von Brillengläsern hängt in erster Linie davon ab, welche Abbildungsfehler kompensiert und korrigiert werden sollen, daher sind die meisten Brillengläser konkav-konvex oder konvex-konkav. Ein Scheitelbrechwertmesser zur Bestimmung des Scheitelbrechwertes des Brillenglases misst vom Scheitelpunkt des Brillenglases, daher macht es Sinn nicht den Brechwert sondern den Scheitelbrechwert eines Brillenglases anzugeben. Ansonsten rein fachlich den Unterschied zw. Brechwert und Scheitelbrechwert zu erklären ist z. B. nützlich: http://books.google.de/books?id=yXxeJiPI_zwC&pg=PA89&lpg=PA89&dq=Scheitelbrechwert+und+Brechkraft&source=bl&ots=UxYo8hgtVP&sig=t2DNYAJ5Nnpy3jzkSzoOIIxAW8E&hl=de&sa=X&ei=Z0DtUI2rGIOTtAba8oH4Bw&ved=0CDwQ6AEwAg#v=onepage&q=Scheitelbrechwert%20und%20Brechkraft&f=false

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Da weder Du noch Dein Arbeitgeber tarifvertraglich gebunden sind (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband) gilt in diesem Fall das ganz normale Arbeitsvertragsrecht des BGB: "§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."

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Endet die Ausbildung mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages oder am letzten Prüfungstag?

Wenn der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Am letzten Prüfungstag wird vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, worin das Bestehen oder Nichtbestehen angekreuzt ist. Diese Bescheinigung ist sofort dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen. Bei bestandener Prüfung ist mit Datum dieser Bescheinigung das Ausbildungsverhältnis beendet.

Wurde die Prüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages, es sei denn, der Lehrling verlangt eine Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Quelle: http://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/fragen-antworten/fragen-am-ende-der-ausbildung.html

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1.) Mitteilung von Verdi (Homepage vom 27.3.12: "2012 schien für die Beschäftigten des Augenoptikerhandwerks gut anzufangen, denn Mitte Januar hatten die Verhandlungspartner von ver.di und dem Zentralverband der Augenoptiker ZVA eine Einigung über einen neuen Tarifvertrag für das Bundesgebiet außer Bayern – hier gibt es einen separaten Tarifvertrag – gefunden. Doch dann zog der Vorstand des ZVA am Ende der Erklärungsfrist bis zum 15. März seine Zustimmung wieder zurück. Für viele der 43.000 Beschäftigten, deren Betriebe im Zentralverband organisiert sind, bedeutet dies, dass sie weiterhin mit den Gehaltsbedingungen des Jahres 2002 leben müssen. In den Tarifverhandlungen hatte man sich auf eine im Durchschnitt sieben Prozent höhere Vergütung ab 1. April 2012 sowie eine weitere Erhöhung um 2,7 Prozent ab April 2013 geeinigt. Für die Auszubildenden sollte bis 2014 ebenfalls eine tarifliche Vergütung ausgehandelt und die Ostgehälter bis 2015 denen im Westen angeglichen werden. Auch zum Manteltarifvertrag, der vom ZVA 2007 gekündigt wurde um die Arbeitszeit im Westen zu erhöhen und die Urlaubstage zu verkürzen, war in den Verhandlungen eine Einigung gefunden worden: Sie sah eine einheitliche Zahl von 33 Urlaubstagen (Werktage) für alle vor und eine Eingruppierung in vier statt bisher fünf Stufen. Bis Ende 2013 sollte der Manteltarifvertrag überarbeitet werden. Diese Kompromisse sind am Widerstand des ZVA-Vorstands vorerst gescheitert. Ver.di wird den ZVA nun auffordern, den Tarifabschluss mit der Gewerkschaft für einzelne Bundesländer vorzunehmen. " 2.)Auf http://www.tarifregister.nrw.de/material/augenoptikerhandwerk.pdf ist ein Manteltarifvetrag hinterlegt (NRW) 3.) Seid weder Du noch Dein Arbeitgeber im Verband angeschlossen gilt einzelvertraglich der ausgehandelte Lohn bzw. das Gehalt und der Urlaub. Der Manteltarifvertrag von NRW kann Dir in der Entscheidungshilfe lediglich nützlich sein, sonst nichts. 4.) Wenn Du mit dieser Rede Deiner jetzigen Anfrage mal zu Deinem Arbeitgeber gehst und Deine Bitte vernünftig vorträgst, dann sieht normalerweise auch Dein Arbeitgeber Deine Forderung einer Anhebung Deines Lohns, ein.

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Expertenmeinung ist gefragt: Grundsätzlich WÜRDE gerne jedes Auge in seine Ruhestellung gehen, wenn es dann dürfte, aber Doppelbilder sind für das Gehirn unakzeptabel. Deshalb gibt es zwar massenhaft Menschen mit Heterophorien (= versteckten Schielstellungen), da aber die Meisten keine Beschwerden haben (Kopfschmerzen, Ermüdungserscheinungen, Anstrengungsbeschwerden, Verspannungen, Lichtempfindlichkeit, Migräne,...), wird weder augenärztlich oder vom Augenoptiker danach gesucht, noch besteht Handlungsbedarf. Wenn das Gehirn keine Veranlassung hat das gesehene Bild zu "schärfen", beide Bilder übereinanderzulegen und zu fokussieren, dann gehen die Augen in Ruhestellung, nämlich Schielstellung, mindestens aber in Richtung Ruhestellung. Mit einer speziellen Meßmethode läßt sich die Fusion durch Trennung mit Polarisatoren ausschalten und dadurch die Abweichung R/L messen. Axo: Schielstellungen jedweder Art haben nichts mit der Sehstärke oder Sehschärfe, sondern nur mit den Augenbewegungsmuskeln zu tun (Einer ist länger, schwächer, kürzer, ... wie sein "Gegenspieler"). Und Muskeln können alleine oder mehrere betroffen sein, daher weicht ein Auge ab (meistens) oder beide Augen

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Hier ist wohl wieder Expertenantwort gefragt: 1.) Die Sehstärke einer Brille ist nur mit einem Scheitelbrechwertmesser zuverlässig zu ermitteln, also einem Messgerät, das u. a. der Augenoptiker benutzt. Da die Krümmungen beider Glasflächen unter bestimmten Anforderungen industriell berechnet und geschliffen sind, läßt sich die dioptrische Brillenglasstärke auch nicht an jedem beliebigen Punkt, sondern nur an festgelegten Messpunkten, meist dem optischen Mittelpunkt oder dem Hauptblickpunkt bei Gleitsichtgläsern, nachmessen. Eine einfache Lupe hat sogenannte sphärische, also kugelige, Krümmungen, bei Brillengläsern werden aber Kriterien angelegt, ein möglichst abbildungsfehlerfreies Sehen zu ermöglichen, daher handelt es sich meist nicht mehr um Kugelflächen. Asphärische, atorische, bi-asphärische Glasflächen sind heute üblich. 2.) Modernste Brillenglastechnik ermöglicht heutzutage sogenannte Freiformflächen, sowohl bei Einstärken-, wie auch bei Gleitsichtgläsern. Hierbei handelt es sich um CNC-gesteuerte Schleifflächen, bei der die individuellen Trageparameter, wie Hornhautscheitelabstand (Abstand Hornhaut-Scheitelpunkt des Brillenglases), Fassungsscheibenwinkel, Vorneigungswinkel der Brillenfassung zum Auge und den Augenabstand (Pupillendistanz) je Auge berücksichtigt werden und auf diese Sehparameter die Brillenstärke an jeder Stelle des Brillenglases optimiert berechnet und geschliffen ist. Diese Gläser können oft selbst mit Scheitelbrechwertmessern nicht mehr zuverlässig gemessen werden, weil die Sehwertoptimierung dazu führt, dass der Scheitelbrechwert nicht dem Rezeptwert entspricht. 3.) Gleitsichtgläser sind graviert. Nur mit Hilfe der Gravuren kann der Optiker mit Hilfe von Herstellerschablonen den Messkreis für Ferne und Nähe nachträglich reproduzieren. An einer "falschen" Stelle gemessen würde bedeuten, dass ein falscher Brechwert ermittelt würde. 4.) Die Vielzahl von unterschiedlichen Flächengeometrien macht es erforderlich, sicher wissen zu müssen, um welchen Glastyp es sich handelt und welcher Hersteller, mit welcher Flächengeometrie die Gläser produziert hat. Dazu sind normalerweise Herstellerspezifische Gravuren auf das Glas aufgebracht, die den Typ und den Hersteller nachvollziehen lassen. 5.) Um eine zuverlässige Aussage über die Flächengeometrie von Gleitsichtgläsern geben zu können, haben die Hersteller Messgeräte, mit denen an jeder beliebigen Stelle des Gleitsichtglases der Scheitelbrechwert gemessen werden kann und damit die komplette Glasgeometrie vermessen werden kann. Damit werden grafisch in Berg- und Talgrafiken verschiedene Gläsertypen vergleichbar gemacht.

Fazit: - Gläser auszumessen ist nicht ganz so einfach, wie es scheint. - Auch Optiker können nur einen Teil von Gläsern zuverlässig messen, aber doch genau genug, um weitestgehend zuverlässige Aussagen machen zu können, welche Sehstärke VERMUTLICH dem Rezeptwert entspricht. - Um Brillen in die dritte Welt abzugeben ist eine 100%ige Aussage über die Sehstärke in der Brille oft gar nicht notwendig, da die Messverfahren dort unzureichend sind, die Ärzte vor Ort froh sind, wenn überhaupt eine adäquate Sehhilfe vorhanden ist. Ungefähr ist dort schon ein Glücksumstand. - Die einfachste Methode wäre den Augenoptiker, der die Brille gemacht hat, um einen Brillenpass zu bitten.

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Ich will mal als Augenoptikermeister auf Deine Frage antworten. Ich habe einen sehr schönen und abwechslungsreichen Beruf. Beratung, Werkstatt, Kontaktlinsenanpassung, Augenglasbestimmung und durch die Selbständigkeit auch unternehmerische und buchhalterische Verpflichtungen. Kreativität und Gestaltungsmöglichkeiten bleiben im Berufsalltag allerdings meistens auf der Strecke. Desweiteren ist im Hinblick auf die Zukunft leider auch in unserem Beruf entweder der "Platzhirsch" oder der Filialist derjenige, der den Konkurenzdruck in Zukunft überleben wird. Der kleine Einzelhandel wird es schwer haben, dem immer härteren Wettbewerb standzuhalten. Internet, Augenlasertechnik und das Voranschreiten von Billigketten kommen noch dazu. Dennoch: Es wird in Zukunft den Augenoptiker weiter als Fachmann für gutes Sehen brauchen und man kann hoffen, dass es auch in Zukunft Kundschaft gibt, die Qualität höher einschätzt als billig. In dieser Hinsicht gebe ich allerdings dem Fachmann für künstliche Zähne eine höhere Zukunftsbilanz als dem Fachmann für Sehhilfen.

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Ich will es mal so ausdrücken:

Du hättest genauso fragen können: "Was kostet ein Auto, 5Türer, MetallicLackierung, Lederausstattung für den Stadtverkehr?"

Es kommt eben darauf an(!):

- Stärke (Sphäre bis +/-2,0 dpt, +/-4,0 dpt, +/-6,0 dpt, ... Cylinderwert bis +2,0 dpt, +4,0 dpt, ...)

- Hersteller (Zeiss, Rodenstock, Essilor, Hoya, ...)

- Art des Brillenglases (sphärisch/asphärisch/bi-asphärisch, individualparametrisch)

- Brechungsindex (1,5 , 1,56 , 1,6 , 1,61 , 1,67 , 1,71 und einige "Abweichler")

- Materialeigenschaft (Sprödigkeit, Härte, Ausdehnungseigenschaft z.B. "Schrumpfung", Temperaturempfindlichkeit, Transparenz)

- Individuelle Glaspreiskalkulation nach betrieblichen Grundsätzen (Miete, Standort, Beschäftigte/Angestellte, Löhne und Lohnnebenkosten, Betriebsausgaben, sonstige Kosten, Kundenfrequenz, Auslastung, Einkaufsrabatte usw.)

- Vertriebswege (Direkteinkauf, Vertrieb, Ladengeschäft, Internet, incl/excl Anpassung und Zentrierung, Versand, Teleshop,...)

Ich belasse es mal dabei!

Die Hersteller von Brillengläsern wurde zum wiederholten Male vom Bundeskartellamt abgemahnt, zum Teil bestraft, weil "unerlaubte Preisabsprachen" mit Hilfe der "Unverbindlichen Preisempfehlungen" (UVP)-Herstellerlisten an Optiker herausgegeben wurden und werden, an die sich viele Optiker halten. WER KALKULIEREN KANN, MACHT SEINE EIGENEN PREISE!

Fazit hier: Die einfachste Kundenregel gilt auch für Brillen:

In Ruhe sich bei unterschiedlichen Angeboten über Vor- und Nachteile im Klaren werden (Preis, Dienstleistung/Service, Beratung, Freundlichkeit, Reklamationsverfahren, Garantie/Gewährleistung,...) und dann eine Entscheidung treffen. Ruhig verschiedene Angebote einholen, bevor man sich entschließt!

Wo wir also wieder am Anfang sind: Brille kaufen ist fast so schwierig, wie ein Auto!

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Also mal aus Sicht eines Optikers: Die Ratschläge: 'Geh zum Arzt' oder 'Geh zum Optiker' waren, glaube ich, nicht das, was der Fragesteller wissen wollte, sondern die Antwort auf: 'Ich kann schlecht sehen', aber 'der Arzt sagt, es ist alles in Ordnung'(und auch noch zu meiner Freundin...). Ich weiß nicht, wo Du wohnst und warum es zum Augenarzt so weit zu fahren ist, ob Ihr noch andere Augenärzte in der Nähe habt, aber eines ist klar: Wer schlecht sieht, braucht entweder eine Seh-HILFE (KANN Brille, aber auch Lupe, Lupenbrille oder Lesegerät sein) oder eine vernünftige BERATUNG, denn nicht jede Sehschwäche lässt sich mit Sehhilfen beheben! Unverantwortlich ist es jedenfalls, zu behaupten es sei alles in Ordnung, aber der Patient sieht halt nix! Wenn Du mit der Arbeit des Augenarztes nicht einverstanden bist oder sein kannst (Manchmal hilft auch nachzufragen, warum man denn so schlecht sieht, obwohl offenbar alles in Ordnung ist), dann geh halt zu einem anderen oder lass Dir kurzerhand die Brille von einem Optiker komplett anfertigen (Sehtest/Augenglasbestimmung=Refraktion+Beratung+Anpassung). Da die gesetzliche Krankenkasse ohnehin nichts mehr zur Brille bezahlt, brauchst Du kein Rezept! Die Krankenzusatzversicherungen zahlen auch, wenn "nur" eine Brillenrechnung vorliegt und die Privatkrankenkassen zahlen in fast allen Fällen auch direkt mit Brillenrechnung ohne Rezept vom Arzt. Liegt eine krankhafte Veränderung des Auges vor, dann kann der Optiker während des Messvorganges feststellen, dass da was nicht "funktioniert" und wird Dich sowieso zum Arzt verweisen. Hilfreich ist es dabei, dem Optiker gut zuzuhören, wenn man ihn fragt, zu welchem Augenarzt man in dieser Sache gehen soll. Wir dürfen zwar nicht explizit einen empfehlen, aber man kann schon raushören, welcher wohl NOCH ein bisschen besser ist, als der andere :-))

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Hey Mann, ....! Erst mal beruhigen, dann sachlich: 1. Kontaktlinsen tragen ist genauso schädlich wie Auto fahren, es ist bequem, kann aber auch gefährlich sein. Bei schlecht gepflegten Linsen (mangelnde Hygiene) können Entzündungen oder Hornhauterkrankungen auftreten. Das hat mit "Wachstum" vom Augapfel rein gar nichts zu tun. So einen Unfug erzählen leider auch manche Ärzte. Ich möchte auf sachgemäße Anpassung nicht weiter eingehen, ist ja hinlänglich schon in anderen Beiträgen beschrieben. 2. Die Tauschlinsensysteme sind meistens mit standardisierten Durchmessern und Kurven gefertigt. Das könnte u. U. ein Problem darstellen, da die Hornhautgegebenheiten möglicherweise dagegen sprechen. Hier mag es nötig sein, spezielle Kontaktlinsen anzufertigen (evtl. teuer!), das entscheidet der Anpasser aufgrund der Hornhautgeometrie. 3. Ich würde Kontaktlinsen so spät als möglich, so früh als unbedingt nötig empfehlen, denn langjähriges Weichlinsentragen kann nach wie vor in bestimmten Fällen zu dauerhaften Unverträglichkeiten führen. (Wir reden von KANN und von mindestens 8-10 Jahren Tragezeit). 4. Nicht in allen Fällen ist die Kontaktlinse die bessere Wahl, was die Korrektion der Fehlsichtigkeit angeht, manchmal ist sie aber auch sehr viel besser. Diese Frage bitte mit einem Anpasser klären, nach Messung der Augenstärken und Geometrie. 5. Last but not least: Die Entscheidung Kontaktlinsen zu tragen trägt letztendlich jeder selbst, aber es ist ein nicht unerheblicher Preis, den Kontaktlinsen und Pflegemittel kosten, dann erfordert es einen erheblichen Aufwand, Messungen und Nachkontrollen durchzuführen, jeden Tag beim Ein- und Aussetzen der Linsen hat man einen gewissen Pflegeaufwand und die Halbwertszeit ist bei Weitem nicht so groß wie bei Brillen.

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