Bei den Sonderurlaubstagen kann dir nur dein AG oder eine zuständige Gewerkschaft weiter helfen. Auch in Tarifverträgen und letztendlich in deinem Arbeitsvertrag sollte das geregelt sein.

Reisekosten,Heimfahrt, Fahrt zur Arbeitstelle und zurück.

Hinweise und Anregungen hier:

https://www.deutschland-monteurzimmer.de/reisekosten-verpflegungsmehraufwand-monteure-handwerker.html

Gruß S... .

 

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Dazu muss ich sagen hab mich immer arbeitslos gemeldet

Ja was sagen denn die dazu ??

Gruß S... .

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Auch Geflügel ,welches mit Antibiotika behandelt wurde, soll solche Wirkung haben. Meine Ärztin ißt nur Geflügel und war noch nie krank.

 

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Darf ich fragen was du studiert hast ??

Als was willst du denn arbeiten ??

Ob im Bereich der Metall- oder Baugewerkschaften ist meiner Meinung egal.

Wichtiger ist die Firma bzw. der Betrieb wo du arbeiten möchtest. Das Gehalt ist meist immer Verhandlungssache.

Dann viel Glück . Gruß S... .

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Da kann euch keiner helfen.

Braucht der denn am Auszugsdrucker keine Karte ?

Aber sicher hat er nach Auswurf der Karte am Geldautomaten vergessen sein Geld mit zu nehmen und das Geld wurde wieder eingezogen . 

Er kann froh sein , dass diese Sicherheit gegeben ist.

Ansonsten gelten die AGBs der Sparkasse und dort steht sicherlich auch , welche Gebühren in diesem Fall zu zahlen sind

Betrachtet es als Lehrgeld , denn aus Fehlern sollte man lernen.

Gruß S... .

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Ja stimmt , die längste Zeit bist du Tod .

Das Leben ist hart und du mußt dich hart machen um es zu bestehen.

Das ist doch eigentlich das schöne an unserem kurzen Leben .

Kopf hoch !

Gruß S... .

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Wenn das nicht in dem Ausbildungsvertrag dieser Person aufgeführt wurde gilt das Gesetz .

Im Jugendarbeitsschutzgesetz steht doch eindeutig :

"1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,"

 https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__1.html

Der spezielle Schutz entfällt .

Gruß S... .

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Auswandern in kältere Regionen .War ein Scherz . ;-)))

Also :

 Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.

Im Anhang unter 3.5 steht nun das :

 " 3.5 Raumtemperatur

(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.

(2) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung der Arbeitsstätten gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen."

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst\_ttv\_2004/gesamt.pdf

Dort stehen zwar keine Temperaturangaben , aber +26 °C ist die Grenze wo diese Verordnung greift.

Ansonsten halte dich an die Tipps der Anderen.

Auch hier:

http://www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-Praxisbeispiele/Klima/Sommertipps.html#doc673832bodyText7

Gruß S... .


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Morgen läuft kein guter Film im Kino ,  also schick sie arbeiten !!

 So könntet ihr euch sicherlich den nächsten Blockbuster leisten.

Gruß S... .

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Kann er . Muß er . Und sollte er auch immer wieder tun.

Der Einfluss der Eltern ist schon sehr übertrieben .

Elternbeirat und später Klassensprecher reicht aus !!!!

Gruß S... . 

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Die Rüstzeit umfasst laut Definition jene Zeiten, die erforderlich sind, um ein Arbeitssystem vorzubereiten, einen Auftrag auszuführen oder um die Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Wenn ihr diese Zeit als Arbeitszeit vergütet bekommt , ist das auch bei der Entgeltfortzahlung anzuwenden .

Leider schreibst du nicht in welcher Branche du arbeitest.

Gruß S... . 

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In welcher Branche denn ???

Ist dein Praktikumschef ein späterer Konkurrent , würde ich den Satz weglassen .

Wozu sollte er das wissen müssen ???

Ansonsten siehe @Winter... .

 Gruß S... .

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Wer hat jetzt Recht, AG oder Azubi?

Hallo,

ich befinde mich jetzt seit einem Jahr in einer Ausbildung (Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung) und bin nicht zufrieden. Mein Arbeitgeber gab mir bis Januar 2016 kaum Aufgaben und seit Januar 2016 nur Aufgaben die in den IT Bereich gehen, allerdings nichts mit meiner Fachrichtung zutun haben.

Ich bin der Meinung das dieses nicht okay ist (hab mich derzeitig auch schon wieder neu Beworben), allerdings habe ich im Internet auf Azubi-Hilfe-Seiten gelesen das man seinem Arbeitgeber auch eine "Abmahnung" schreiben kann, damit ich später (sollte es soweit kommen) vor dem Arbeitsgericht beweise habe.

Nun ist meine Frage, wie kann ich denn genau sagen ob ich im Recht bin oder mein Arbeitgeber? Der IHK-Lehrplan ist wenn man ihn genauer ließt, eigentlich alles Auslegungssache, nur fühle ich mich weder gefördert noch gefordert in meiner Fachrichtung.

Die 2 Ausbildungsberufe haben viele gleiche Inhalte, allerdings gehen meine Tätigkeiten weit über die gemeinsamen Inhalte hinaus und eher in die Richtung des anderen Fachbereichs (so meine Einschätzung und mein Gefühl).

Bis jetzt habe ich in dem Jahr keinerlei bzw. nur ganz wenig Programmieraufgaben übernommen und bin halt derzeitig eher ein Interner Techniker für alle Probleme die im Betrieb anstehen.

Dazu gehören Sachen wie:

PC's Aufbauen Netzwerkkabel verlegen Neue Arbeitsplätze einrichten. Images auf PC's spielen. Software der PC's aktuell halten.

Das könnte eine lange Liste werden mit solchen Aufgaben, ich belass es dabei nur um den groben Einblick zu gewähren.

Die Frage ist, wie / wo kann ich mich informieren (und das mit einem Azubi Gehalt) ob das alles so "gemacht werden darf", oder ob ich nun wirklich eine Abmahnung - bis hin zum Arbeitsgericht gehen sollte, oder ob mein Arbeitgeber doch im Recht ist?

Das Arbeitsgericht wurde mir empfohlen sofern ich eine neue Ausbildung suche, um meinen gewünschten Beruf erlerne und dadurch mein Jahr verliere (Sofern der derzeitige Betrieb seine Ausbildungspflichten verletzt).

Ich will hier auch keine Rechtliche Zusicherung... Ledeglich ein wenig Hilfe bzw. Tipps. Und ja ich weiß Lehrjahre sind keine Herrenjahre, aber so geht's einfach nichtmehr.

...zum Beitrag

Auch dein Chef bzw. sein Beauftragter ist ein Ansprechpartner.

Gruß S... .

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