Das selbe Ergebnis (kein Pflichtteil) würdes Du auch bei meinem Pflichtteilsrechner erhalten: https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/pflichtteilsrechner.php

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Ich habe die Reihenfolge hier aufgeführt: http://www.erbfix.de/search/label/Beerdigungskosten Bei Euch zahlen die Erben, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.

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Der Anwalt muss im Grundsatz nicht darüber belehren, welche Gebühren entstehen. Ich habe das alles hier zusammen gestellt: https://www.erbrecht-papenmeier.de/kosten/aussergerichtlich.php

Aber merke: Alle seriösen Erbrechtsanwälte rechnen mindestens auch nach Zeitvergütung ab.

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Der Stiefbruder bekommt den Pflichtteilsanspruch seiner Mutter, aber der ist nur 1/8 (zuzügl. ggf. Zugewinnausgleich), siehe hier: https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/pflichtteilsrechner.php

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Für die konkrete Berechnung habe ich ein Programm geschrieben: https://www.erbrecht-papenmeier.de/nachlassverzeichnis/

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Amtsgericht ignoriert mich. (Nachlasssache). Was kann ich tun?

Amtsgericht ignoriert mich. (Nachlasssache)Was kann ich tun?

Hallo! Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann.

Ich bin fuer das Amtsgericht Hannover Luft ! Das Nachlassgericht ignoriert mich

Vor dreieinhalb Montaten ( Anfang Juli 2016 ) habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht Hannover bekommen. In der Anlage erhielt ich eine Kopie eines Erbscheinsantrags des Anwalts meines Bruders . Das Amtsgericht teilte mir mit, dass ich Einwendungen gegen die Erteilung des beantragten Erbscheins bei dem Gericht einreichen konnte.Seitdem habe ich mehrere Schreiben mit Einwendungen gegen die Erteilung des beantragten Erbscheins an das Amtsgericht geschickt. Ich bekam keine Antwort auf meine Schreiben. Ich habe also schriftlich um schrifltiche Bestaetigung des Eingangs meiner Schreiben gebeten. Ich habe keine Antwort bekommen. Die Angestellten am Amtsgericht haben mir immer telefonisch bestaetigt , dass das Gericht meine Schreiben bekommen hat. Anfang Oktober teilte mie eine Angestellte mit, dass es einen Beschluss vom 30.9. gaebe. Ich habe keinen Beschluss bekommen. Seit dem Schreiben von Juli habe ich keine Schreiben vom AG bekommen. Wenn ich telefoniere, wird mir immer gesagt , dass die Akte bei dem Zustellungsabteil sei. Die Angestellten haben mir auch bestaetigt, dass ich als Beteiligte am Verfahren eingetragen sei. Der 30.September liegt jetzt 3 Wochen zurueck. Ich bin sehr besorgt. Warum hat das AG meine Schreiben ignoriert ? Warum habe ich den Beschluss nicht bekommen ? Wie ist das zu verstehen ? Was kann ich machen ?

Ist es sonst noch jemand auch so beim AGverfahren so ergangen?

( Weiteres zum Verfahren : Ich habe die irische und die britische Staatsangehoerigkeit und wohne in Frankreich. Meine Mutter war auch Irin , aber sie hatte jahrelang in Hannover gewohnt und liess ein Testament von einem deutschen Notar erstellen und bei dem AG Hannover hinterlegen. Mein Bruder hatte 2015 einen Erbschein bei dem AG Hannover beantragt. Ich erhob Einspruch , aber das AG beschloss , den Erbschein zu erteilen. Das AG lehnte meine Beschwerde gegen den Beschluss ab. Das OLG Celle hob den Beschluss vom AG auf, und lehnte den Antrag meines Bruders zurueck. Nachdem ich den Erbscheinsantrag Juli dieses Jahr bekommen habe, habe ich das Gericht darum gebeten , eine neue Richterin zu bestellen. Ich wollte nicht, dass dieselbe Richterin, welche 2015 den Erbschein erteilen wollte, ueber den Antrag dieses Jahr entschied)

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Monate? Ich habe ein Verfahren beim Amtsgericht Torgau, in dem seit über 2 Jahren (!) nicht viel passiert. Wenn Richter einfach nicht arbeiten, kann man dagegen wenig machen. Es gibt zwar die Verzögerungsrüge, aber die nützt wenig.

Hier sind so einige Probleme, die immer wieder auftreten: https://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/prozessvertretung.php - Du bist nicht allein ...

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Es gibt keine Vertretung innerhalb der Familie: http://www.erbfix.de/2016/10/faq-vorsorgevollmacht.html

Also erstelle bitte eine Vorsorgegestaltung!

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Ein Muster habe ich hier erstellt: http://www.erbfix.de/2016/07/vorsorgevollmacht.html

Ich habe auf der Seite auch noch verschiedene Vollmachtsmuster durchgetestet.

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Die gibt es wirklich und es ist wohl eher eine der großen. Das heißt aber noch nicht, dass der Brief oder die E-Mail (?) von dort kommen müssen.

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Es ist möglich. Der Bevollmächtigte kann alles, was der Vollmachtgeber auch konnte ( http://www.erbfix.de/2016/10/faq-vorsorgevollmacht.html ), sofern die Vollmacht nicht beschränkt wurde, was man nicht tun sollte.

Leider sind Banken teilweise sehr ignorant. Das ging bis zur internen Weisung einer Sparkasse, Vollmachten überhaupt nicht zu akzeptieren. Dann geht es nur noch mit Hilfe des Gerichts und das ist umständlich.

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Möglich, schau mal in das Bestattungsgesetz Deines Bundeslandes.

Die Grundlagen hatte ich hier schonmal zusammengefasst: http://www.erbfix.de/2016/06/kosten-der-beerdigung.html

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Das solltet Ihr in einer Ersberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht sortieren (Kosten ca. 200 € oder etwas mehr).

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Die Bestätigung des Notars nützt nichts: http://www.erbfix.de/2016/06/notare-und-die-geschaftsfahigkeit-bzw.html

Wenn sie testierunfähig war, ist die Verfügung nichtig. Aber das muss erst einmal bewiesen werden.

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