Das selbe Ergebnis (kein Pflichtteil) würdes Du auch bei meinem Pflichtteilsrechner erhalten: https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/pflichtteilsrechner.php
Ich habe die Reihenfolge hier aufgeführt: http://www.erbfix.de/search/label/Beerdigungskosten Bei Euch zahlen die Erben, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.
Dan holt ihr es euch zurück, soweit sie nicht insolvent ist.
Beim Nachlassgericht nachfragen, ob Nachlassvorgänge vorhanden sind oder beim Einwohnermeldeamt nachfragen.
Der Anwalt muss im Grundsatz nicht darüber belehren, welche Gebühren entstehen. Ich habe das alles hier zusammen gestellt: https://www.erbrecht-papenmeier.de/kosten/aussergerichtlich.php
Aber merke: Alle seriösen Erbrechtsanwälte rechnen mindestens auch nach Zeitvergütung ab.
Der Stiefbruder bekommt den Pflichtteilsanspruch seiner Mutter, aber der ist nur 1/8 (zuzügl. ggf. Zugewinnausgleich), siehe hier: https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/pflichtteilsrechner.php
Für die konkrete Berechnung habe ich ein Programm geschrieben: https://www.erbrecht-papenmeier.de/nachlassverzeichnis/
Im Prinzip ja, aber lies den Vertrag noch durch, ob da irgendwelche Hindernisse eingebaut wurden. Die Tochter übernimmt natürlich die Belastung. Wenn sie minderjährig ist, gibt es viel "Spaß" mit dem Familiengericht.
94.000 € und je 99.000 €, wenn die 5.000 € ein ausgleichspflichtiger Vorempfang waren. Dann fehlt aber noch die Indexierung. Bitte rechne das ganze selbst nach: https://www.erbrecht-papenmeier.de/ratgeber/ausgleichung.php
Monate? Ich habe ein Verfahren beim Amtsgericht Torgau, in dem seit über 2 Jahren (!) nicht viel passiert. Wenn Richter einfach nicht arbeiten, kann man dagegen wenig machen. Es gibt zwar die Verzögerungsrüge, aber die nützt wenig.
Hier sind so einige Probleme, die immer wieder auftreten: https://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/prozessvertretung.php - Du bist nicht allein ...
Versuche es mal mit dem Tag Sozialrecht.
Es gibt keine Vertretung innerhalb der Familie: http://www.erbfix.de/2016/10/faq-vorsorgevollmacht.html
Also erstelle bitte eine Vorsorgegestaltung!
Ein Muster habe ich hier erstellt: http://www.erbfix.de/2016/07/vorsorgevollmacht.html
Ich habe auf der Seite auch noch verschiedene Vollmachtsmuster durchgetestet.
Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder erstellen. Eine Beurkundung beim Notar ist in der Regel nicht erforderlich: http://www.erbfix.de/2016/05/sollte-ich-eine-vorsorgevollmacht-beim.html
Die gibt es wirklich und es ist wohl eher eine der großen. Das heißt aber noch nicht, dass der Brief oder die E-Mail (?) von dort kommen müssen.
Es ist möglich. Der Bevollmächtigte kann alles, was der Vollmachtgeber auch konnte ( http://www.erbfix.de/2016/10/faq-vorsorgevollmacht.html ), sofern die Vollmacht nicht beschränkt wurde, was man nicht tun sollte.
Leider sind Banken teilweise sehr ignorant. Das ging bis zur internen Weisung einer Sparkasse, Vollmachten überhaupt nicht zu akzeptieren. Dann geht es nur noch mit Hilfe des Gerichts und das ist umständlich.
Möglich, schau mal in das Bestattungsgesetz Deines Bundeslandes.
Die Grundlagen hatte ich hier schonmal zusammengefasst: http://www.erbfix.de/2016/06/kosten-der-beerdigung.html
Ich habe genau für diese Fragen einen Pflichtteilsrechner programmiert: https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/pflichtteilsrechner.php
Bisher hast Du nicht gesagt, ob der Erblasser verheiratet war.
Das solltet Ihr in einer Ersberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht sortieren (Kosten ca. 200 € oder etwas mehr).
Die Bestätigung des Notars nützt nichts: http://www.erbfix.de/2016/06/notare-und-die-geschaftsfahigkeit-bzw.html
Wenn sie testierunfähig war, ist die Verfügung nichtig. Aber das muss erst einmal bewiesen werden.