Darf ein Arbeitgeber die Kosten seines Steuerberaters für das Anmelden einer Aushilfskraft dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen bzw vom Lohn abziehen?
Meine Tochter war kurzfristig als Aushilfe neben ihrem Vollzeitjob beschäftigt. Der Arbeitgeber verlangt jetzt von ihr 40.-Euro um die entstandenen Kosten für Anmeldung beim Steuerberater zu begleichen. Das sind doch Geschäftskosten und nicht Kosten des Arbeitnehmers oder?