Neeeeeee.....der Raum hat ja kaum Masse.
Bei Medikamenten, insbesondere der völlig wirkungslosen Homöopathie, wird auch sehr viel gelogen. Siehe Meditonsin, angeblich ein Mittel gegen Erkältung, wird behauptet es können bei den ersten Anzeichen ein Erkältung diese bekämpfen. Ist natürlich blanker Unsinn. Die benutzen in der Werbung aber das Wort "kann". Also kann man wohl rechtlich nicht machen.
was ein Schwachsinn....wie kommt man nur auf diesen Unsinn. Das ätzt DIr den Kopf weg.
Schau nur wie sie Dir beim Stehen in der Hand liegt. Das ist das Wichtigste.
Nigthtrain- Guns and Roses
Hi Du,
es gibt im SGB II kein Recht auf Ortsabwesenheit. Diese kann aber für maximal 3 Wochen vom Sachbearbeiter genehmigt werden. ist aber nicht zu verwechseln mit einem Rechtsanspruch oder wie gesagt Urlaubsanspruch. So etwas gibt es im SGB II nicht. sollte Dir Dein Sachbearbeiter tatsächlich 3 Wochen genehmigen, musst du am ersten Tag danach sofort persönlich bei der Arge erscheinen. Machst Du das nicht, werden die Leistungen sofort eingestellt. Bleibst Du länger wie sech Wochen weg, musst du auch die Leistungen für die ersten 3 Wochen zurückzahlen.
Grüße
Mäuseurin ist so wenig, das kann man nicht riechen. Wenn es nach Sauerkraut riecht ist es 100 Prozent menschlicher Urin, da hat einer von Euch wohl in die Kiste gepinkelt. Kein Scherz. Das ist die einzige Erklärung. Weder Schimmel noch totes kleintier riecht nach Sauerkraut.
Ein 1 Job bringt zusätzlich zum Regelsatz und KDU 1,5 Euro pro Stunde bei 30 Wochenstunden. Insofern gar nicht so schlecht. Fast Zeitarbeitslohn wenn manns zusammenrechnet.
Ein Kardinal verdient ca 12000 Euro Brutto, + 4 Angestellte, die er sich selber aussuchen kann, Wohnung oder Haus gratis, PKW der Oberklasse. Urlaub kann es machen wenn er will. Wurde letzte Woche in der Zeitung veröffentlicht.