Hallo,

Snapchat bekamm vor kurzem ein Update in dem die Uhrzeit und Ähnliche Dinge In das Menü mit dem Aufkleber verschoben wurde.

(Bei den Bearbeitungstools oben Rechts der Punkt über der Schere)

Hier solltest du diese Dinge wieder finden!

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Hallo,

zunächst einmal kommt es darauf an in welchem Zusammenhang du so eine Mitteilung erhälst. 

Eine Modernisierung im Mobilfunknetz, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeuten dass, die Mobilfunkmasten in der entsprechenden Region erneuert werden.

Eine Modernisierung im Breitbandnetz hat den gleichen Ansatz. Das bedeutet das 1&1 wahrscheinlich die bisherigen alten Breitbandleitungen durch schnelle und Moderne Glasfaser Leitungen in der entsprechenden Region ersetzen würde.

Mit einem entsprechenden Tarif sind dann in beiden fällen bessere Netzleistungen möglich.

Mehr Infos zum Netzausbau von 1&1 erhälst du hier:

https://www.1und1.de/netzausbau

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Hallo,

deine frage an sich ist natürlich in einem ziemlich großen Radius gestellt.

Hier hätte man natürlich auch einfach rescher schieren können anstatt hier eine Frage zu stellen. Aber na gut...

Hier mal ein Text von der Seite (Quelle): https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/

Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern

Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Und wo? Welche Genehmigungen sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es?
(Die hier gelisteten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf den Luftraum in Deutschland – in anderen Ländern wie Österreich oder Schweiz gelten gesonderte Gesetze und Bestimmungen)
Haftpflichtversicherung
Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wir haben dafür einen Drohnen und Multicopter Haftpflichtversicherungsvergleich zusammengestellt.

Gesetzliches Mindestalter

Ein gesetzliches Mindestalter gibt es unseres Wissens nach nicht – dies wird aber in der Regel durch die notwendigen Versicherungen bzw. Versicherungsgesellschaften vorgegeben.
Es sind aber Gesetzesentwürfe in Planung, die das Mindestalter für Drohnen über 2kg auf 16 Jahre festsetzen soll.

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Auch dies wird teilweise durch die jeweils abgeschlossenen Versicherungen begrenzt. Versicherungen über Modellflugverbände z.B. erlauben oft nur das Fliegen auf eigenen oder fremden Modellflugplätzen. Andere Versicherungen hingegen erlauben auch das „freie oder wilde Fliegen“ – also an beliebigen Orten, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Nicht genau definiert / nicht generell verboten ist:

das Fliegen der Drohne über Wohngebieten / in der Stadtdas Fliegen der Drohne über Häuser / Firmengebäuden

..trotzdem ist hier natürlich Vorsicht und Umsicht geboten. Beim Fliegen in Städten / Wohngebieten kann es erforderlich sein, vor dem Flug die Polizei / das Ordnungsamt über den geplanten Flug zu informieren. Besonders bei gewerblichen Flügen.
Es gibt aktuell Überlegungen / Gesetzesvorlagen (von Verkehrsminister Alexander Dobrindt CSU), das Fliegen von Kameradrohnen / Drohnen mit Kamera in Wohngebieten / Ortschaften / Städten zu verbieten für die private Nutzung. Der Beschluß / das Gesetz ist aber Stand heute noch nicht verabschiedet. Darin geregelt soll ebenfalls sein, daß bei der privaten Nutzung die Flughöhe auf 100 Meter begrenzt wird und das Fliegen verboten wird über  Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen und Wohngebieten. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf einen Drohnenführerschein / Flugkenntnisnachweil für Drohnenmodelle über 2kg vor und ein Mindestalter von 16 Jahren.

Die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen legen fest:

ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (G = Golf) geflogen werdender unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern (2500 ft) über den Bodenunter bestimmten Umständen wird diese Höhe des unkontrollierten Flugraums noch weiter eingeschränkt. Z.B. in der Nähe von Kontrollzonen (D = Delta). Dies sind in der Regel Flugplätze. Hier ist die Höhe im Vorfeld bereits schrittweise auf 518,15 Meter (1700 ft) und 304,8 Meter (1000ft) reduziert und der unkontrollierte Flugraum endet sogar gänzlich dort, wo die Kontrollzone (Luftraum Delta) beginnt.im kontrollierten Luftraum (dort wo sich auch die Verkehrsflugzeuge bewegen) herrscht für Drohnen zwar kein generelles Flugverbot – das Fliegen ist dort aber nur mit Genehmigung und Anmeldung bei der Flugsicherung (DFS) / beim zuständigen Tower möglich und sicherlich eine absolute Ausnahme.

Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes „Piloten“, sich für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen. [Details]

Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.

Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:

Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.

Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den Flug

Welche Genehmigungen werden benötigt? Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte gewerblichen Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus. Achtung: gewerbliches Fliegen beginnt schon dort, wo z.B. eine Veranstaltung mit Luftaufnahmen oder Videos dokumentiert werden soll oder Fotos zu gewerblichen Zwecken geschossen werden.

Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen hat in der Regel noch verschiedene weitere Einschränkungen wie z.B.:

Gesamtmasse bis 5kgmaximale Flughöhe über Grund (AGL) von 100mVerbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung und militärischen Anlagen.Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.Der Steuerer wird in der Regel in der Genehmigung festgelegt und namentlich genannt

Diese Regelungen (Aufstiegsgenehmigung, Aufstiegserlaubnis, Versicherung, etc) gelten nur für Deutschland.
Hier die Kontaktinformationen und Bestimmungen der Bundesländer zum Thema Aufstiegsgenehmigung.

In anderen Ländern gibt es andere Vorschriften, die gesondert zu beachten sind. Z.B. benötigt man auch eine Aufstiegserlaubnis für Österreich. Diese nennt sich dort „Betriebsbewilligung von unbemannten Luftfahrzeugen“ und wird von der Luftfahrtbehörte „AustoControl“ in Österreich erteilt. Bei Austro Control sind dafür umfangreiche Unterlagen einzureichen. Drohnen und Quadrocopter fallen dort in der Regel in die Klasse 1: Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung)

Die Luftfahrzeuge (in diesem Falle Drohnen) sind auf eine Masse von 150kg begrenzt und dürfen (wie auch in Deutschland) nur mit Sichtverbindung geflogen werden. Die Höhe / Flughöhe ist auf maximal 150m begrenzt.

Beachte auch unsere Drohnen und Quadrocopter Checkliste

Viele der marktführenden Drohnen-Hersteller (wie DJI Innovations mit dem Phantom 3 und Phantom 4 / Inspire oder Yuneec mit dem Q500 Typhoon oder dem Typhoon H) implementieren bereits Systeme, die bei der Einhaltung der Gesetze und der Minimierung des Risikos unterstützen sollen. So wurden so genannte „NoFlyZones“ (NFZ) implementiert – also Flugverbotszonen – in denen die Multicopter sich erst gar nicht starten lassen. Zum Beispiel im Bereich von Flughäfen / Flugplätzen. Trotzdem sollte und darf man sich nicht auf diese No-Fly-Zones und Automatismen verlassen und muss als Copter-Pilot selbst dafür sorgen, daß alle Richtlinien und Vorgaben eingehalten werden.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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Wiki (Unbemanntes Luftfahrzeg): https://de.wikipedia.org/wiki/Unbemanntes_Luftfahrzeug

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Hallo,

Es ist erstmal wichtig festzustellen ob es ein Hard oder Software Fehler ist. Ich vemrute mal das das neuste Update IOS 10 auf dem Gerät ist.

Eine einfache Möglichkeit ungefähr zu überprüfen was für eine art von Fehler es ist; wäre die Netzwerkeinstellungen zu reseten (siehe Bild).

Probiere erstmal das aus und gib mir dann eine Rückmeldung ;)

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Hallo,

wenn ich deine frage richtig verstanden habe dann möchtest du auf das FritzBox Interface zugreifen, dazu benötigt man ein Passwort. Es gibt die Möglichkeit die FritzBox einmal komplett zurückzusetzen dabei gehen aber auch alle Einstellungen verloren.

Schritt für Schritt Anleitung:

1. Aufrufen des FritzBox Interface's                                                                     Gebe in der Adresszeile deines Browsers ein: fritz.box                                    

2. Klicke auf: Passwort vergessen

3. Folge den weiteren Anweisungen

Ich hoffe ich konnte dir helfen! Bei fragen kannst du dich gerne an mich wenden!

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Hallo,

(sorry für die Rechtschreibung)

Es kommt grundsätzlich erstmal darauf an was für eine FritzBox ihr besitzt. Soweit ich aber weis ist es möglich via: http://fritz.box/html/capture.html bzw:( http://fritz.box/cgi-bin/webcm?getpage=../html/capture.html)möglich denn Datenverkehr einzelner IP bzw. Mac adressen auszulessen. Hierfür wird aber das Program Wireshark verwendet (Download: https://www.wireshark.org/download.html). Etwas Grundkenntnisse in der IT sollte man allerdings schon besitzen um diese Daten richtig auszuwerten.

Ich empfehle euch aber euer Internet nicht dierekt über die FritzBox zu vermieten, sondern dafür ein spiezelles Programm zu verwenden (MyHotspot). Damit kannst du denn Internetzugang für einzelne Geräte verwalten. Du kannst dir auch die Protukoll dateien Anzeigen lassen in dennen dir von den einzelnen Konten die Urls (Seiten) und das Datum und die Zeit angezeigt werden. Mehr Infos unter: http://www.myhotspot-software.com/myhotspot/de/index.html

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du noch Fragen hast kannst du dich auch Privat an mich wenden.

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Alkohol ist keine Zutat der merci Schokolade. Er kann aber in einem Aroma für Schokoladenfüllungen enthalten sein, weil sich manche Aromen erst mit Hilfe von Alkohol gewinnen lassen und sie dabei miteinander in Berührung kommen. Die Alkoholmengen, die darüber in das Endprodukt gelangen sind sehr gering und entsprechen in etwa denen, die durch natürliche Gärungsprozesse von Obst in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sein können.

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Hallo,

Cheke den Support von Paypal:                                                                 https://www.paypal.com/selfhelp/contact/call (08007234500)                             

Wenn du da angerufen hast und dein Problem geschildert hast,                         werden die dich Weiterleiten (Polizie, Rechtsschutz, etc) 

Wichtig ist erstmal das du dich nicht einschüchtern lässt.                                   Deine Paypal Daten bekommst du sicher wieder zurück.                                   Wenn du das hier ließt wäre es nett wenn du mir den Link der Seite mitteilen könntest. Damit ich ihn selber mal "Untersuchen" kann.

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Ich mach es immer so: Ich gehe zu meiner/n Mutter/Vater hin und frag ob ich mal mit ihr sprechen kann, dann setz ich mich hin und sag sie muss versprechen das sie nicht sauer ist. Dann erzähl ich ihr mein Anliegen, wir sprechen noch kurz darüber und Fertig.

Die etwas andere Möglichkeit wäre noch zusagen das du es nicht warst sondern dein Bruder :D

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Hier sind alle links nach der reihe sortiert

http://www.mindfactory.de/product_info.php/1000GB-Seagate-Surveillance-HDD-ST1000VX000-64MB-3-5Zoll--8-9cm--SATA-6Gb_789317.html

http://www.heise.de/preisvergleich/kingston-ssdnow-kc400-256gb-skc400s37-256g-a1376667.html

http://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/4810773_-core-i5-6600k-intel.html

http://www.fractal-design.com/home/product/cases/define-series/define-r4-black-pearl

http://www.asrock.com/mb/intel/fatal1ty%20b150%20gaming%20k4/

http://www.mindfactory.de/product_info.php/430-Watt-be-quiet--Pure-Power-L8-CM-Modular-80--Bronze_757798.html

https://www.office-partner.de/detail/index/sArticle/50016?campaign=psm/google/Monitore/TFT60,96cm(24Zoll)&gclid=CjwKEAjwi9K4BRCQzq7d1c6A_XASJABueAO2hwuMcZ2QcJu7ToSmLam7420Rb-SNOvD_-5vx-NsxnBoCx1zw_wcB

http://www.mindfactory.de/product_info.php/Arctic-Liquid-Freezer-240-Komplett-Wasserkuehlung_1017442.html

http://www.mindfactory.de/product_info.php/16GB-HyperX-FURY-schwarz-DDR3-1866-DIMM-CL10-Dual-Kit_959340.html

http://www.mindfactory.de/product_info.php/6144MB-MSI-GeForce-GTX-980-Ti-Gaming-6G-Aktiv-PCIe-3-0-x16--Retail-_1004671.html

Hoffe es passt alles wenn du fragen hast dann wende dich gerne an mich!

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1. Gerät Neustarten                                                                                             2. Nach Updates suchen                                                                                     

Wenn es dann immer noch nicht funktioniert probier die App kurz zu entfernen (Deaktivieren, Abmelden) und sie dann neu einzurichten.

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Du solltest vielleicht versuchen den Router neu mit dem Wlan Router zu verbinden. Wenn du die Login Daten vom Router weist kannst du dich auch auf der Fritz box Homepage anmelden und überprüfen ob der Verstärker richtig angemeldet ist.

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